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Das mobile Kundenzentrum für den Osdorfer Born erhalten! Antrag der Fraktionen von SPD und CDU

Antrag öffentlich

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16.09.2021
Sachverhalt

Vor einigen Wochen startete der mobile Bürger:Innenservice nach der coronabedingten Zwangspause wieder in den Räumen der Haspa im Borncenter mit dem bereits Die nächste Möglichkeit für Osdorfer:Innen notwendige Amtsangelegenheiten zu erledigen findet sich in den Kundenzentren in Blankenese und direkt am Altonaer Rathaus in Ottensen.

 

Mit der geplanten Schließung der Haspa im Borncenter ist nun auch eine Beendigung des mobilen Bürgerservices im Osdorfer Born absehbar. Dieser soll künftig in die größere Haspa-Filiale nach Lurup verlagert werden. Damit verlieren die immerhin fast 13.000 Bürger:Innen im Osdorfer Born nicht nur die einzige dort nach verbliebene Bank sondern eben auch die Möglichkeit, schnell und unkompliziert behördliche Dinge zu erledigen, was insbesondere für die älteren und/oder bewegungseingeschränkten Menschen dort einen großen Verlust darstellt. Insbesondere im Hinblick auf den noch immer unzureichenden Anschluss an den ÖPNV und die mit einer Fahrt zu den anderen Kundenzentren verbundenen Fahrtkosten kann dies nicht einfach so hingenommen werden. Überdies ist es erklärtes Ziel des Senates, „ […] einfache und bürgerfreundliche Angebote zu machen und dort zu sein, wo die Bürger:innen wohnen, arbeiten und leben. Wir haben uns vorgenommen, Hamburgs Verwaltung noch bürgerfreundlicher und serviceorientierter weiterzuentwickeln, so dass es für noch mehr Menschen unsere Stadt bequemer ist ihren Reisepass oder Personalausweis zu beantragen […].“ (Quelle: Pressemitteilung Bezirkssenatorin Katharina Fegebank v. 01.09.21).

 

Es ist derzeit nicht erkennbar, ob und inwieweit überhaupt von der Bezirksverwaltung die Möglichkeit geprüft wurde, das Angebot eines mobilen Bürger:Innen Services auch außerhalb der Räumlichkeiten der HASPA am Osdorfer Born fortzuführen. Hierzu wäre es ohne weiteres möglich, naheliegende Räumlichkeiten im Borncenter selbst oder im benachbarten sozialen Dienstleistungszentrum oder im Bürgerhaus Bornheide zu besetzen. Hier ist das Bezirksamt nun gefragt, im Sinne der Bürger:Innen nun schnelle und unkomplizierte Lösungen zu finden.

 


 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, sämtliche erforderliche organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Angebot eines mobilen Bürgerservices in der bisherigen Form im Osdorfer Born auch weiterhin dauerhaft zu gewährleisten.

 

  1. Dem Hauptausschuss ist zu berichten.

 

Die Eilbedürftigkeit des Antrages liegt darin begründet, dass schnellstmöglich eine Alternative für das Angebot eines mobilen Kundenzentrums für den Osdorfer Born geschaffen werden muss.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung Altona um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

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