21-1898

Das Flaßbargmoor darf nicht schon wieder vergessen werden! Jetzt als Naturdenkmal ausweisen! Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-1711

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 04.05.2021 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 9.1

Sachverhalt

Die Fraktion DIE LINKE beantragt folgende Änderungen und Ergänzungen in die Drs. 21-1711 aufzunehmen:

 

I.

 

Die Begründung ist durch nachstehende Absätze zu ergänzen:

 

Intakte Moore sind aus Gründen des Klimaschutzes von großer Bedeutung, denn sie fungieren als dringend benötigte CO2 – Speicher. Sie helfen zudem die Artenvielfalt zu erhalten. Das Flaßbargmoor ist ein wichtiges Biotop im Hamburger Westen. Es darf nicht als isoliertes Biotop betrachtet werden, sondern sollte in seinen ökologischen Vernetzungsbeziehungen zu Biotopen, Grün- und Freiflächen in der Umgebung gesehen werden. Im Bereich um das Moor herum gibt es noch einige Baulücken, die sich durch wilden Bewuchs zu naturnahen Flächen mit Biotopcharakter entwickelt haben. Durch eine rechtlich zulässige bauliche Nutzung, würde zerstörerisch in den naturnahen Charakter dieser Flächen eingegriffen werden. Eine ökologisch sinnvolle Vernetzung mit dem Flaßbargmoor wäre dann nicht mehr möglich.

 

Außerdem grenzt an das Moor das regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Altona-West, welches über große Flächen in seinem Außenbereich verfügt, die als Grünflächen gärtnerisch bewirtschaftet werden. Hier bietet sich die Chance durch die Umstellung auf eine möglichst schonende, ökologische und naturnahe Pflege dieser Flächen einen wichtigen Beitrag zur Biotopvernetzung mit dem angrenzenden Flaßbargmoor zu leisten. Ein Biotop entwickelt sich am besten durch die Abwesenheit menschlicher Eingriffe.

 

II.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung zu beschließen:

 

1.)    Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, das Flaßbargmoor zeitnah gemäß § 19 Hamburgisches Naturschutzgesetz als Naturdenkmal auszuweisen. Dabei sind rechtliche Regelungen einzubeziehen, welche die für dieses Naturdenkmal notwendige Umgebung ebenfalls unter Schutz stellen, § 19 Abs. 3 Hamburgisches Naturschutzgesetz.

 

2.)    Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob ein öffentlicher Grunderwerb umliegender Baulücken in Betracht zu ziehen ist. Mit einem öffentlichen Grunderwerb soll eine naturnahe Bewirtschaftung ermöglicht werden, die zur Biotopvernetzung beiträgt und den ökologischen Nutzen des Flaßbargmoores weiter verstärkt.

 

3.)    Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Außenflächen des ReBBZ Altona-West auf eine möglichst schonende, ökologische und naturnahe Bewirtschaftung und Pflege umzustellen, im Idealfall durch den Nabu betreut. Dabei ist weiterhin zu prüfen, ob die Schüler:innen durch ein schulisches Projekt in die Grünpflege miteinbezogen werden können.

 

4.)    Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport einen visuellen Bericht zu erstatten.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

ohne

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