22-0041

Das beschädigte Stadtmobiliar in der Waitzstraße reparieren und ersetzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.15

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache 21-4984.1B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 12.07.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zum Grundsatz erläutert das Bezirksamt: Schäden an Straßen und Straßenzubehör (beispielsweise Straßenmobiliar, Verkehrzeichen, Straßenbäume und dergleichen) werden konsequent regelhaft gegenüber Verursacher:innen geltend gemacht auf Basis des Hamburger Wegegesetzes sofern das zuständige Polizeikommissariat Verursacher:innen ermitteln konnte und sie dem Bezirksamt mitteilt.

Schäden werden regelhaft in jedem Fall bearbeitet unabhängig von der Frage, ob im Einzelfall Verursacher:innen ermittelt wurden und ob diese zahlungsfähig sind; die Reparatur eines Verkehrszeichens orientiert sich nicht an der Kassenlage.

Die Schadensbehebung orientiert sich an der Priorität Verkehrssicherheit demzufolge werden beispielsweise Verkehrszeichen möglichst zeitnah repariert/ ersetzt.

 

Demzufolge ist eine Prüfung, welche Schadensersatzleistungen für beschädigtes Stadtmobiliar durch die Unfälle bereits an das Bezirksamt gezahlt wurden, obsolet.

 

Die Erneuerung des Mobiliars wird a) in den Arbeitsspeicher des Arbeitsprogramms aufgenommen und b) dem Mobilitätsausschuss berichtet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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