21-3490

Cyber-Resilienz des Bezirksamts stärken! Antrag der FDP-Fraktion Altona

Antrag öffentlich

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27.10.2022
Sachverhalt

Mittlerweile sind auch Einrichtungen der öffentlichen Hand neben Unternehmen Opfer von Cyberangriffen. Laut Experten erbeuten kriminelle Organisationen durch Erpressung mit Ransomware mehr Geld als mit Drogenhandel.

 

Neben finanziellen Schäden sind persönliche Daten der Bevölkerung und vor allem Verwaltungsabläufe gefährdet. Hierbei ist besonders die hohe Bedeutung einer fristgerechten Auszahlung von Sozialleistungen für die Empfänger zu erwähnen. Störungen in den Abläufen haben dramatische Folgen für die Leistungsempfänger.

 

Bisher erfolgte Cyber-Angriffe auf verschiedene deutsche Kommunen zeigen, dass die Wiederherstellung eines funktionieren IT-Betriebs langwierig ist. So dauerte der Wiederaufbau der IT-Struktur in der Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld (159.854 Einwohner, Stand 2019) nach einem Ransomware-Angriff mehrere Monate. Allein in den letzten sechs Jahren hat es mehr als 100 Ransomware-Fälle in öffentlichen Verwaltungen gegeben.

 

Das Bezirksamt hat bezüglich des Schutzes gegen Cyberangriffe in der Drucksache 21-3126 auf den zentralen IT-Dienstleister Dataport verwiesen. Im Falle einer gescheiterten Abwehr wird das Amt in seiner Funktion aber dennoch direkt betroffen sein. Elektronische Akten und Nachrichtensysteme stehen möglicherweise nicht zur Verfügung.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, zeitnah einen Notfallplan für den Umgang mit Angriffen auf die IT-Systeme zu entwickeln. Hilfestellung könnte durch das Referat Cybersicherheit des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg erfolgen. Der Notfallplan soll mithilfe vorab definierter Maßnahmen dazu beitragen, dass im Falle eines Zusammenbruchs der Infrastruktur schnellstmöglich zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden kann. Voraussetzung ist, dass

 

  • ein Krisenstab existiert;
  • eine Alarmierung der Mitarbeiter und zuständigen Stellen erfolgt, ggf. mithilfe einer App;
  • Notfallanweisungen und -telefonnummern verfügbar sind;
  • kritische Dienste z.B. im Gesundheits- und Sozialamt aufrechterhalten werden können.

 

Der Hauptausschuss ist über den fortlaufenden Sachstand in Kenntnis zu setzen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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