21-0976

Corona Pandemie – finanzielle Auswirkungen für Sportvereine sowie Wiederaufnahme des Freizeit- und Breitensports in Altona Große Anfrage der CDU-Fraktion

Große Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.09.2020
27.08.2020
Ö 4.1
26.08.2020
Sachverhalt

Die Eindämmung des Corona-Virus und die dafür notwendigen Maßnahmen, wie die Unterbrechung des Sportbetriebs, stellen insbesondere die Sportvereine sowie Ihre Mitglieder vor große Herausforderungen. Bereits seit Mitte März 2020 sind für die ca. 150 Vereine mit knapp 100.000 Mitgliedern in Altona Sporthallen und -plätze gesperrt. Weder Trainingseinheiten noch Wettkämpfe sind für die Breiten- und Amateursportler derzeit möglich. Wegen der anhaltenden Ungewissheit ist derzeit noch nicht zu überblicken, was die Krise für die Einnahmen- und Ausgabenseite der Sportvereine im Einzelfall bedeutet. Teilweise werden die finanziellen Auswirkungen erheblich sein. Daher hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mehrere Fördermöglichkeiten, auch mit finanziellen Mitteln des Bundes, auf den Weg gebracht, um die massiven Liquiditätsengpässe vieler Vereine abzufedern. Neben der Soforthilfe und dem Sportförderkredit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) steht als dritte Säule ein zusätzlicher Sport-Nothilfefonds in Höhe von 5 Millionen Euro bereit.

 

Neben der finanziellen Unterstützung ist für die Sportvereine besonders wichtig, dass ein Konzept zur Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden entwickelt wird. Dies entspricht auch einem Beschluss der Sportministerkonferenz vom vergangenen Donnerstag, der die Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere in den Vereinen, im Rahmen der schrittweisen Lockerungen der Einschränkungen durch die Corona-Krise für "dringend erforderlich" hält.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Ist das Bezirksamt Altona bei der Antragsbearbeitung für Altonaer Sportvereine beteiligt?

 

a)      Wenn ja, in welcher Form?

 

Zu 1a:

Das BA Altona ist bei der Antragsbearbeitung nicht beteiligt.

 

b)      Wenn nein, gibt es Überlegungen anfragenden Vereinen Hilfestellung anzubieten oder Vereine aktiv anzusprechen und die Fördermöglichkeiten aufzuzeigen?

 

Zu 1b:

Anfragende Vereine werden an die entsprechenden Stellen, vornehmlich den Hamburger Sportbund (HSB) und das Landessportamt (LSP) sowie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) verwiesen. Eine bezirkliche Zuständigkeit besteht nicht, da der Bezirk in die Verfahren nicht mit eingebunden ist.

 

  1. Sind dem Bezirksamt Antragszahlen von Altonaer Sportvereinen - geschlüsselt nach den unterschiedlichen Fördertöpfen- bekannt?

 

a)      Wenn ja, wie sehen diese aus und in welchem Rhythmus erfolgt eine Aktualisierung der Daten (bitte nach Fördertöpfen und unter Angabe des Vereinsnamens aufschlüsseln?

 

Zu 2a

Nein.

 

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 2b:

Keine Zuständigkeit - siehe Antwort zu Frage 1 b.

 

  1. Gibt es beim Sport-Nothilfefonds einen Verteilungsschlüssel nach Bezirken?

 

a)      Wenn ja, wie sieht dieser aus und welche Beträge entfallen jeweils auf die sieben Bezirke?

 

Zu 3a:

Nein.

 

b)      Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?

 

Zu 3b:

Bei der Vergabe ist das BA Altona nicht im Verfahren eingebunden, sodass die Kriterien daher nicht bekannt sind.

 

  1. Wo liegen bei der Entwicklung eines Konzeptes zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Rahmen der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen durch die Corona-Krise für den Senat bzw. die zuständige Behörde die Schwerpunkte?

 

Zu 4:

Der Sport leistet auch und gerade in der angespannten Zeit seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität. Neben dem Senat und den Bezirken sind  vor allem auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, ihre Beiträge zu einer verantwortlichen Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes zu leisten. Die vom DOSB entsprechenden 10 Leitplanken sind unter folgendem Link abzurufen:

 

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken

 

Weitere Hinweise zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes sind in der aktuellen 5. Handlungsempfehlung der Anlage zu entnehmen.

 

  1. Wie findet sich die Differenzierung nach Individual- bzw. Gruppensport in einem solchen Konzept wieder und finden sportartspezifische Bedingungen sowie die Unterscheidung nach Indoor- und Outdoorsportarten Berücksichtigung?

 

 

Zu 5:

Siehe Anlage (Handlungsempfehlungen für den Sportbetrieb).

 

  1. Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde bereits ein Konzept mit Voraussetzungen und Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Hamburg entwickelt?

 

a)      Wenn ja, wurde dieses in Zusammenarbeit mit den Vereinen bzw. dem Hamburger Sportbund entwickelt bzw. abgestimmt?

 

Zu 6a:

Ja.

 

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 6b:

Entfällt

 

c)      Wann kann mit einem solchen Konzept gerechnet werden?

 

Zu 6c:

Entfällt

 

  1. Eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs erfordert Abstands-, Hygiene- und Übergangsregeln.   In welcher Art und Weise ist das Bezirksamt Altona in Vorbereitung, Organisation und Kontrolle zur Einhaltung dieser Regeln durch die Vereine eingebunden?

 

Zu 7:

Die bezirklichen Sportanlagen sind entsprechend den Auflagen wieder geöffnet und stehen dem Vereinssport, den Schulen und dem Individualsport zur Verfügung.

Die Verantwortung zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln liegt beim jeweiligen Sportanbieter.

 

Anhänge

Handlungsempfehlungen für den Sportbetrieb