21-1473

CO2-neutrale Kunstrasenplätze leisten einen Beitrag zum Umweltschutz Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

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26.11.2020
Sachverhalt

Bereits heute setzen viele Vereine und Kommunen auf Kunstrasen im Sport, weil er bei nahezu jeder Witterung bespielbar, langlebig und dazu noch pflegeleicht ist.

 

Kunstrasenplätze im Sportbereich bestehen in der Regel aus Tragschicht, Dämpfungsschicht und Kunstrasenbelag. Hinzukommt, insbesondere beim Fußball, dass diese mit Einstreugranulat, das häufig aus Mikroplastik besteht, verfüllt werden.

 

Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) berät im Auftrag der EU-Kommission derzeit ein (Inverkehrbringungs-)Verbot von Produkten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird. Grund für den Beschränkungsvorschlag sind die potenziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die sich aus Mikroplastik in der Umwelt ergeben. 

 

Bereits heute gibt es mehrere Hersteller, die CO2-neutrale Kunstrasenplätze anbieten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung bzw. der Hauptausschuss beschließen:

 

Die zuständigen Behörden gemäß § 27 BezVG sowie der Sportstättenbeirat werden gebeten,

 

  1. bei der Vergabe für die Herstellung von städtischen Sportflächen mit Kunstrasenbelag auf eine CO2-Neutralität hinzuwirken.

 

  1. ein Anreizsystem zu implementieren, worüber Vereine für Klimaschutzprojekte im Sport Zuschüsse erhalten können.

 

 

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