Chance für den Umweltverbund - Verkehrsplanungen im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich l Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 8.6
Die kommende Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort der heutigen S-Bahn-Station Diebsteich bietet viel Potential für den umgebenden Stadtraum. In hochbaulichen Wettbewerben wurden bereits Siegerentwürfe für das direkte Bahnumfeld (Hochhäuser, Empfangsgebäude) sowie das ehemalige Thyssen-Krupp-Gelände (Musikhalle, Sportstadion) prämiert. Auch für die Außenanlagen westlich und östlich des neuen Bahnhofs hat bereits ein Freiraum-Wettbewerb stattgefunden.
Erkennbar ist, dass die Anforderungen an den umgebenden Straßenraum durch die Anbindung der Fern- und Regionalverkehre sowie durch Veranstaltungen in Musikhalle und Sportstadion deutlich zunehmen werden. Im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Bahrenfeld Nord sind bereits Grundzüge der Verkehrsplanung im Planungsausschuss erörtert worden. Der Schwerpunkt liegt dabei klar bei der Vermeidung von Durchgangsverkehren und der Stärkung des Umweltverbundes.
Im Verkehrsausschuss wurde am 5.6.2023 der aktuelle Planungsstand vorgestellt. Sehr zu begrüßen ist dabei die beabsichtigte Einrichtung einer Kommunaltrasse direkt vor dem Empfangsgebäude des Bahnhofs sowie die Ausweisung der westlichen Waidmannstraße bis zur Einmündung der neuen, noch unbenannten Erschießungsstraße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Auch der Ansatz, den bisherigen Unfallschwerpunkt Leunastraße/Schleswiger Straße/Leverkusenstraße zu einem Minikreisel umzubauen, wird begrüßt. Für den voraussichtlich stark frequentierten Übergang vom Bahnhofsvorplatz zur Musikhalle gibt es noch keine Entwurfsplanung. Der bereits skizzierte Ansatz einer intuitiven Verkehrsführung zur Trennung von Fuß- und Radverkehren mittels LED-Bodenplatten wird jedoch als innovative Idee unterstützt.
Offene Fragen gibt es hingegen noch bei der Radverkehrsführung sowie zur Verkehrsberuhigung der östlichen Waidmannstraße.
Die Bezirksversammlung beschließt daher:
Die Behörde für Verkehr und Mobiitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG gebeten, folgende Punkte zu beachten:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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