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Bundesmittel für das Sommerfreibad Osdorfer Born nutzen – Projektskizze für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ einreichen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Bund hat am 20.03.2026 erstmals ein eigenständiges Programm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder gestartet und stellt hierfür 250 Millionen Euro bereit. Projektskizzen können bis zum 19.06.2026 eingereicht werden. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Modernisierung, Barrierefreiheit und bei Freibädern insbesondere eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung beziehungsweise eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien.

Das Sommerfreibad Osdorfer Born ist derzeit saisonbedingt geschlossen und wird von Bäderland als Sommerfreibad mit 50-Meter-Becken, Nichtschwimmerbereich, Wasserrutsche, Wasser- und Spielangeboten geführt. Gerade im Osdorfer Born ist ein solches niedrigschwelliges, wohnortnahes Angebot weit mehr als reine Freizeitnutzung: Es ist ein Ort für Bewegung, Begegnung und Teilhabe. Bereits die Bezirksversammlung Altona hat das Bad 2025 ausdrücklich als zentralen Ort der Naherholung, der sportlichen Betätigung und des sozialen Miteinanders beschrieben.

Zugleich ist seit Jahren erkennbar, dass am Standort Handlungsbedarf besteht. In ihrem Beschluss vom 22.05.2025 hielt die Bezirksversammlung fest, dass das Bad in der Saison 2024 an mindestens zwei Tagen pro Woche geschlossen war und dass insbesondere der Zustand der Toiletten, der sanitären Anlagen sowie die Qualität von Babybecken, Rutsche und Beckenlandschaft kritisiert wurden; auch unregelmäßige Öffnungszeiten wurden als Problem benannt. Schon 2022 waren erhebliche Reparaturen, Leckagen und verspätete Öffnungen Thema.

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG gebeten, gemeinsam mit der Behörde für Finanzen und Bezirke sowie der Bäderland Hamburg GmbH darauf hinzuwirken,

  1. dass für das Sommerfreibad Osdorfer Born unverzüglich die Förderfähigkeit im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten Schwimmbäder“ geprüft und sofern die Voraussetzungen vorliegen fristgerecht bis zum 19.06.2026 eine Projektskizze eingereicht wird;
  1. dass die Projektskizze insbesondere Maßnahmen zur baulichen Modernisierung und funktionalen Aufwertung des Sommerfreibads Osdorfer Born umfasst, vor allem
  • die Sanierung der Sanitär-, Umkleide- und Nebenflächen,
  • die Instandsetzung bzw. Modernisierung von Babybecken, Nichtschwimmerbereich, Beckenlandschaft und Rutscheninfrastruktur,
  • Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit,
  • sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen und möglichst klimaneutralen Energie- und Wärmeversorgung einschließlich des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien;
  1. dass bei der Antragstellung ausdrücklich dargestellt wird, wie durch die Sanierung die soziale Infrastruktur im Quartier Osdorfer Born gestärkt, die Aufenthaltsqualität verbessert und das Angebot für Kinder, Jugendliche, Familien sowie ältere Menschen verlässlich gesichert werden kann;
  1. dass dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport sowie dem Hauptausschuss spätestens bis zum 31.05.2026 schriftlich über das Ergebnis der Förderprüfung, den vorgesehenen Projektumfang, die Kostenschätzung, die Förderquote, den städtischen Eigenanteil sowie den Zeitplan berichtet wird.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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