Bürgerrat Mobilität Blankenese Organisation, Finanzierung, Durchführung und Evaluation des Pilotprojekts Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 5.1
Am 1. Juni 2026 wurden die Ergebnisse des Bürgerrats Mobilität Blankenese im Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung Altona vorgestellt. Das Bezirksamt Altona bewertet das Verfahren in einer Pressemitteilung als erfolgreiches und innovatives Pilotprojekt mit Modellcharakter.
In der Ausschussbefassung wurden jedoch auch Hinweise auf organisatorische Herausforderungen, unklare Zuständigkeiten, finanzielle Einschränkungen sowie mögliche Defizite bei der Durchführung und Begleitung des Verfahrens deutlich.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur Planung, Steuerung, Finanzierung, Durchführung und Bewertung des Pilotprojekts.
I. Organisation und Zuständigkeiten
II. Finanzierung und Ressourceneinsatz
III. Durchführung und Qualität des Verfahrens
IV. Evaluation und Übertragbarkeit
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Straßen, Mobilität und Gewässer.
Zu 2:
Keine.
Zu 3:
Ja. Die Leitungsaufgabe wurde kommissarisch von der stellvertretenden Abteilungsleitung übernommen.
Zu 4:
Ja. Es gab im Projektverlauf Verzögerungen. Im Einzelnen:
- Der ursprüngliche Terminplan nach Auftragsvergabe sah Termine im Juni 2025 vor, die aus projektorganisatorischen Gründen für November 2025 neu gefasst wurden.
- Neufassung der Terminleiste in Abstimmung des Bezirksamtes mit Blankeneser Initiativen gem. Beschluss Drs. 21-4685 (siehe Antwort auf Frage 1 der Drs. 22-1867).
Zu 5:
Der Finanzierungsrahmen durch Fördermittelzusagen wurde festgelegt:
- am 07.11.2024 durch die Fördermittelzusage betr. den Förderfond für innovative Beteiligungsprojekte (Drs. 22-10291) der damaligen BWFGB
- am 07.03.2025 durch die Fördermittelzusage betr. den Förderfonds für Kinder- und Jugendbeteiligung aus dem (Drs. 22-17212) der damaligen BWFGB
Der Finanzierungsrahmen durch Mittel der „Rahmenzuweisung Straße“ der BVM wurde im März 2025 festgelegt.
Zu 6:
Nein.
Zu 7:
Nein.
Zu 8:
Nein. Siehe Antwort zu Frage 4.
Zu 9:
Nach Abschluss des Projekts.
Zu 10:
Eine detaillierte Aufstellung zur Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Projektbestandteile ist erst im Zuge der Schlussrechnung möglich.
Zu 11:
Fünf.
Zu 12:
Eine genaue Angabe der insgesamt angefallenen Arbeitsstunden beziehungsweise Personentage ist nicht möglich, da keine projektbezogene Zeiterfassung erfolgt.
Zu 13:
Nein.
Zu 14:
Aus den folgenden Finanzierungsquellen wurden Mittel in der jeweils angegebenen Höhe tatsächlich in Anspruch genommen:
Zu 15:
Siehe Beschlussdrucksache (Drs. 21-4685B).
Zu 16:
Bisher umgesetzt:
- Sicherung der Finanzierung
- Ausschreibung für eine:n Beteiligungsdienstleister:in durch das Bezirksamt
- Einsatz einer Beteiligungsdienstleister:in, die in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis Ortskern Blankenese, dem Verein Blankenese Miteinander e.V. und dem Zukunftsforum e.V. die Projektumsetzung unterstützt
- Zufallswahl der ca. 30 Mitglieder des Bürger:innenrates durch die:den beauftragten Beteiligungsdienstleister:in unter Berücksichtigung diverser Kriterien
- Vorstellung des Beteiligungskonzeptes im zuständigen Fachausschuss
- Durchführung von Workshops mit den gelosten Mitgliedern des Bürger:innenrates
- Veranstaltungen finden öffentlich statt
- Begleitende Kinder- und Jugendbeteiligung
- Erarbeitung eines Bürger:innengutachtens zur zukünftigen Mobilität in Blankenese
- Vorstellung der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses im zuständigen Fachausschuss
Noch umzusetzen:
Phase der Prioritätensetzung (Politik) - Politische Bewertung:
Phase der Konkretisierung (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung):
Zu 17:
Nicht umgesetzt wurden gesonderte Vortragsabende.
Zu 18:
Vortragsabende
Die Reduzierung des im Beschluss grob gefassten Rahmens für Vortragsabende, der aber keine Aussage zu Anzahl der Termine trifft (siehe Antwort auf Frage 7), auf das gewählte Maß erfolgte zum einen aus finanziellen Gründen (Einhaltung der vorläufigen Fördersumme), zum anderen hat sich das Bezirksamt bewusst dafür entschieden, den Zeitaufwand für die zufällig ausgewählten Bürger:innen möglichst in einem geringen Rahmen zu halten, um eine Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen. Andernfalls wäre eine geringere Rückmeldequote zu erwarten gewesen. Weiterhin sollte ein reduzierter Ablauf ein zügiges Einfließen der Ergebnisse in Politik und Verwaltung ermöglichen. Weiterhin siehe Vorbemerkung in Drs. 23-3137.
Workshops
Die Workshops wurden wie vorgesehen durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 16.
Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren
Im Verlauf des Prozesses wurden der Arbeitskreis Ortskern Blankenese, der Verein Blankenese Miteinander e.V. sowie das Zukunftsforum e.V. einbezogen. Diese Kooperation beschränkte sich auf die prozessadäquate Übermittlung und Diskussion relevanter Informationen. Im Sinne der Objektivität und Unabhängigkeit des Bürger:innenrates war darauf zu achten, dass keine inhaltliche Vorprägung oder Einflussnahme durch die genannten Initiativen erfolgte. Die Konzeption des Bürger:innenrates blieb somit frei von externen inhaltlichen Vorgaben, sodass die Unabhängigkeit des Gremiums gewahrt wurde.
Zu 19:
Die Festlegung der Kriterien für eine Bewertung ist der abschließenden Evaluation nach Abschluss des Pilotprojekts vorbehalten
Zu 20:
Siehe Antwort zu Frage 19.
Zu 21:
Siehe Antwort auf Frage 19.
Zu 22:
Die Pressemitteilung stellt eine vorläufige Bewertung nach aktuellem Stand dar. Maßstab für diese Bewertung waren nicht die Herausforderungen bei der Umsetzung des Pilotprojekts, sondern die Tatsache, dass das Pilotprojekt trotz dieser Herausforderungen umgesetzt und das Ziel, Bürger:innen zu aktivieren und sie zur Auseinandersetzung mit dem Thema Mobilität im Stadtteil zu motivieren, erreicht wurde.
Die abschließende Bewertung durch das Bezirksamt wird auf Grundlage der Befassung der politischen Gremien mit den Ergebnissen des Bürger:innenrates sowie nach Durchführung der Evaluation des Pilotprojekts erfolgen.
Zu 23:
Siehe Antwort auf Frage 19 und 22.
Zu 24:
Siehe Antwort auf Frage 23.
Zu 25:
Der Umfang der Prüfung richtet sich nach dem Beschluss der Bezirksversammlung über die umzusetzenden Maßnahmen.
Zu 26:
Siehe Antwort zu Frage 22.
Zu 27:
Siehe Antwort zu Frage 26.
Zu 28:
siehe Antwort zu Frage 26.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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