Bürgerfreundlichkeit mit Suchfunktion: Unzureichende Ausschilderung des neuen Standorts des Hamburg Service in Altona Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 9.6
Im Dezember 2025 wurde der Standort für die Dienstleistungen des „Hamburg Service vor Ort“ für Einwohner- und Ausländerangelegenheiten vom bisherigen Kundenzentrum am Rathaus in das Gebäude Kühnehöfe 12 in der Tasköprüstraße 1–3 verlegt.
In einer Pressemitteilung stellte der zuständige Bezirkssenator den neuen Standort als „zentral und gut erreichbar“ dar. Diese Einschätzung steht jedoch in deutlichem Widerspruch zu zahlreichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Zwar mögen die neuen Räumlichkeiten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein modernes Arbeitsumfeld bieten, für Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für Ortsunkundige, Zugezogene und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen –ist der Standort jedoch nur schwer auffindbar.
Das Gebäude liegt inmitten eines unübersichtlichen Gewerbeareals (Hotel, Bürogebäude, ehemaliger Großmarkt) auf dem Gelände der früheren Carl Kühne KG. Eine klare und nachvollziehbare Wegeführung fehlt nahezu vollständig. Immer wieder sind im Umfeld suchende Bürgerinnen und Bürger zu beobachten, die insbesondere vom S-Bahnhof Ottensen kommend orientierungslos durch das Areal irren. Dies ist kein Ausdruck moderner, bürgernaher Verwaltung, sondern ein weiteres Beispiel dafür, dass Standortentscheidungen und deren Umsetzung zu häufig aus Verwaltungsperspektive und zu selten aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer getroffen werden.
Gerade zentrale Dienstleistungen wie Einwohner- und Ausländerangelegenheiten müssen leicht, eindeutig und barrierearm erreichbar sein, wobei auch die Länge des Fußwegs ein Kriterium ist. Eine mangelhafte Ausschilderung führt nicht nur zu Frustration bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch zu unnötigen Verzögerungen und zusätzlicher Belastung der Verwaltung selbst.
Die Bezirksversammlung Altona fordert daher die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) gemäß § 27 BezVG auf,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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