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Bürgerbegehren „Mehr NaturErleben im Wildgehege Klövensteen - raus aus der Zoofalle!“ hier: Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 25.08.2022 Bezirksversammlung Ö 11.38

Sachverhalt

Am 19.04.2022 ist beim Bezirksamt Altona das Bürgerbegehren „Mehr NaturErleben im Wildgehege Klövensteen – raus aus der Zoofalle!“ angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:

 

„Sind Sie für ein naturnahes, langfristig kosten- und kommerzfreies Wildgehege, ohne Käfighaltung und ohne Flächenerweiterung, mit Betriebsgenehmigung gemäß § 43 BNatSchG, mit Tieren in großen Freigehegen, mit zeitgemäßen umweltpädagogischen Angeboten und Möglichkeiten für das Erleben, Forschen und Bewegen in der Natur inklusive einem Naturerlebnisspielplatz entsprechend den Vorschlägen von NaturErleben Klövensteen?"

 

Das Bezirksamt Altona hat den Vertrauenspersonen mit Bescheid vom 26.04.2022 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mitgeteilt.

 

Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige, d.h. bis zum 19.10.2022, von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Altona Wahlberechtigten (6.095 Personen) unterstützt wird (§ 32 Abs. 3 BezVG).

Nach Abgabe von einem Drittel der insgesamt geforderten Unterschriften (2.032 Personen) darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden, sofern das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 32 Abs. 5 BezVG).

 

Am 17.08.2022 sind im Bezirksamt Altona Unterschriftenlisten abgegeben worden. Die Prüfung der vorgelegten Listen hat ergeben, dass das Drittelquorum erreicht worden ist. Es sind insgesamt 2.884 Unterschriften geprüft worden, davon sind 2.516 gültig.

 

Den Vertrauenspersonen ist mit Bescheid vom 24.08.2022 das Erreichen der Sperrwirkung mitgeteilt worden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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