Bürgerbegehren Mehr NaturErleben im Wildgehege Klövensteen raus aus der Zoofalle! Hier: Anzeige und Zulässigkeit Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Ö 10.15
Am 19.04.2022 ist beim Bezirksamt Altona das Bürgerbegehren „Mehr NaturErleben im Wildgehege Klövensteen – raus aus der Zoofalle!“ angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:
„Sind Sie für ein naturnahes, langfristig kosten- und kommerzfreies Wildgehege, ohne Käfighaltung und ohne Flächenerweiterung, mit Betriebsgenehmigung gemäß § 43 BNatSchG, mit Tieren in großen Freigehegen, mehr zeitgemäßen umweltpädagogischen Angeboten und Möglichkeiten für das Erleben, Forschen und Bewegen in der Natur inklusive einem Naturerlebnisspielplatz entsprechend den Vorschlägen von NaturErleben Klövensteen?“
Das Bezirksamt Altona hat den Vertrauenspersonen mit Bescheid vom 20.04.2022 die Anzeige des Bürgerbegehrens bestätigt und mit Bescheid vom 26.04.2022 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mitgeteilt.
Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Altona Wahlberechtigten unterstützt wird (§ 32 Abs. 3 BezVG).
Die Unterstützungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BezAbstDurchfG beginnt am 19.04.2022 und endet am 19.10.2022. Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt 6.095. Sie wird gem. § 3 Abs. 5 BezAbstDurchfG auf Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten zur letzten Wahl der Bezirksversammlung Altona am 26.05.2019 ermittelt. Dies waren 203.182 Wahlberechtigte.
Nach Abgabe von einem Drittel der insgesamt geforderten Unterschriften darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden, sofern das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 32 Abs. 5 BezVG).
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.