Bürger:innenbeteiligung in Bahrenfeld mehr demokratische Beteiligung wagen Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
In Bahrenfeld wird in den nächsten Jahren ein bis über Hamburg hinauswirkendes Gebiet entwickelt, die Science City Hamburg. Ein Gebiet dieser Größe und geplanten Vielfalt zu entwickeln bedarf auch einer intensiven Bürger:innenbeteiligung, um nicht an den Menschen vor Ort vorbei zu planen, frühzeitig die Integration der Science City in den Stadtteil zu fördern und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Zwar sind verschiedene Formen der Bürger:innenbeteiligung vorgesehen, aus der Bevölkerung wird nun aber der Wunsch nach Gründung eines Bürger:innengremiums, einer Art Stadtteilbeirat, für die Science City Bahrenfeld deutlich, ähnlich dem Stadtteilforum Lurup oder der Borner Runde.
Das Gremium wird gegründet, um die Planung und Entwicklung der Science City Bahrenfeld von Bürger:innenseite zu begleiten. Dazu gehören Möglichkeiten sich einzuschalten, Fragen zu stellen, mitzuentscheiden, Ideen und Bedürfnisse einzubringen, an die Politik heranzutreten, um Anträge im Sinne der Bürger:innen zu stellen, Vorhabenträger einzuladen usw..
Damit würden die Bürger:innen Bahrenfelds ein Gremium bekommen, durch das sie sich innerhalb des Stadtteils, aber auch mit anderen Bürger:innengremien im Einzugsbereich vernetzen und austauschen können, um gemeinsam an der Entwicklung der Science City mitzuarbeiten. Dies entspricht einer demokratischen Beteiligungskultur, die auf Eigenständigkeit, Eigeninitiative und Selbstorganisation der Betroffenen setzt. Damit dies möglich ist, werden finanzielle, räumliche und personelle Ressourcen benötigt, die zur Unterstützung des Engagements der Bürger:innen für ihren Stadtteil nun bereitzustellen sind.
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Vergabe am 18. Mai 2021 ist das Projekt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, einen Stadtentwicklungsfond für lebendige Quartiere einzurichten, vorgestellt worden. Danach sind Orte der Begegnung und Kommunikation finanziell förderfähig.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt nach § 19 BezVG aufgefordert,
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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