Bolzplatz Grünanlage Goetheallee / Gymnasium Allee Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 07.05.2019 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12
Seit vielen Jahren bestand zwischen dem Gymnasium Allee und dem Bezirksamt eine Vereinbarung zur Nutzung des Bolzplatzes in der Parkanlage, nachdem dieser teilweise aus Mitteln der Schulbehörde grunderneuert und vergrößert wurde. Diese sah eine exklusive Nutzung des Bolzplatzes zu gewissen Zeiten zum Zwecke des Schulsportes und der Pausennutzung vor. Im Gegenzug wurde der Platz von der Schule gepflegt. Die Regelung wurde über Jahre ohne irgendwelche Beschwerden aus der Öffentlichkeit praktiziert.
Zur Realisierung des Erweiterungsgebäudes der Schule wurde ein kleiner Teil des Parks an Schulbau Hamburg (SBH) verkauft und der Bestandsbolzplatz entfernt. Dieser wurde durch einen kleineren Bolzplatz, der nach den heutigen Ansprüchen geplant wurde (Kunstrasen, Flüsterballfang), von SBH erneuert.
Aufgrund der knapp bemessenen Schulaußenflächen strebt die Schule eine Vereinbarung an, die dem vorherigen Status entspricht:
Hierin sollen folgende Punkte festgelegt werden:
1.Schließung:
a)Die Schließung der Tore (zur Schule, zum Park) übernimmt das Gymnasium Allee.
b)An Schultagen steht der Platz der Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler von 7 bis 15 Uhr zur Verfügung, das heißt, das Tor zum Park ist geschlossen.
c)An Schultagen wird das Tor zum Park von 15 bis 7 Uhr geöffnet, das Tor zur Schule geschlossen, die Nutzung ist frei.
d)An Wochenenden und in Ferienzeiten bleibt das Tor zum Park ganztägig geöffnet, das zur Schule geschlossen.
2.Unterhaltung:
a)Die tägliche Reinigung (üblicher Müll) an Schultagen und nach dem Wochenende außerhalb der Schulferien übernimmt das Gymnasium Allee.
b)Die Reinigung in Ferienzeiten übernimmt der Bezirk Altona / die Stadtreinigung.
c)Bei groben Verschmutzungen, die vor Schultagen oder nach Wochenenden festgestellt werden, ist der Bezirk Altona / die Stadtreinigung zuständig; sie wird durch das Gymnasium Allee informiert.
d)Die technische Pflege des Platzes, wie beispielweise das Besanden, übernimmt das Bezirksamt. Die Kosten hierfür werden zwischen Schule und Bezirksamt hälftig geteilt.
3.Instandhaltung:
a)Die Notwendigkeit des Auswechselns der (je nach Nutzungsintensität) abgespielten Deckschicht des Kunstrasens oder andere umfängliche Instandhaltungsarbeiten werden in Absprache der Beteiligten (Bezirk, SBH, Schule) festgestellt.
b)Die Kosten werden zwischen SBH und dem Bezirksamt hälftig geteilt.
Aufgrund der jahrelang problemlos gelebten Praxis, der guten Zusammenarbeit mit der Schule und der Tatsache, dass durch die zunehmende Zahl an Ganztagsbetreuungseinrichtungen Bolzplätze von Kindern und Jugendlichen an Schultagen bis zum Nachmittag wenig genutzt werden können, befürwortet die Abteilung Stadtgrün eine solche Vereinbarung.
Am Kinderspielplatz Zeiseweg stehen in einer Entfernung von ca. 650m zwei weitere Bolzplätze zur Verfügung.
Lageplan Schulfläche und Bolzplatz
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