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Blühstreifen im Straßenbegleitgrün - 1. Monitoringbericht Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019 (Drs. 21-0426)

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.04.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 dem Beschluss gefasst, die Verwaltung möge mindestens zehn Blühstreifen im Straßenbegleitgrün herstellen und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport darüber berichten. In der Sitzung am 03.03.2020 stellte die Verwaltung die Flächen vor, auf denen die Herstellung von Blumenwiesen angedacht ist.

 

In 2020 erfolgte die Einsaat und es wurde ein Monitoring der Flächen bis zum Jahr 2023 beauftragt.

 

Der erste Monitoringbericht liegt als Anlage bei. Folgende Erkenntnisse lassen sich bereits hieraus ziehen:

 

Es ist schwierig, geeignete Flächen in Straßenrandbereich zu finden, die gute Voraussetzung für die Entwicklung von Blühwiesen bieten, da unter anderem folgende Ausschlusskriterien bestehen:

 

  • Hoher Schattendruck durch Bestandsbäume
  • Eichen verhindern grundsätzliche eine gute Entwicklung von Wildblumenwiesen
  • Zu kleinteilige Flächen

 

Die Vorbereitung und Herstellung hält sich im Kostenrahmen der Flächen in Parkanlagen, aber die Pflege stellt sich als schwierig dar. Da das Schnittgut aufgenommen werden muss, sind die Kosten deutlich höher als bei Gebrauchsrasen und die Aufenthaltszeiten der Mitarbeitenden auf den Straßennebenflächen länger.

 

Die Nutzungskonkurrenz auf den Flächen kann zur Folge haben, dass sich einzelne Flächen nach Herstellung als ungeeignet erweisen.

 

Als problematisch hat sich erwiesen, dass sich Müll in größerem Umfang in den höher stehenden Wiesen verfängt und somit die Entsorgung des Mahdguts erschwert beziehungsweise verteuert. Die Entsorgung des zunehmenden Grünabfalls muss übergeordnet und konzeptionell gelöst werden.

Ein Nachteil für eine nachhaltige Entwicklung von Wildblumenwiesen im Straßenbegleitgrün ist der Umstand, dass diese Flächen häufig für Baustellen in Anspruch genommen werden und die fachgerechte Wiederherstellung nicht gewährleistet ist.

 

Die Entwicklung von artenreichen Blumenwiesen bedarf sowohl in der Standortauswahl, der Saatgutzusammensetzung als auch der Festlegung der Mähzeitpunkte einer sehr differenzierten Steuerung. Dies ist mit den aktuellen Personalressourcen nicht sicherzustellen. Es ist zu erwarten, dass sich schlecht betreute Blumenwiesen zu schlichten Langgraswiesen entwickeln.

 

Bei der Auswahl der Saatzusammenstellung (Gräser und Blumen) und des angedachten Standorts ist auf die Qualität des vorhandenen Bodens zu achten, um der Gräserdominanz bereits im Vorwege entgegenzutreten. Es ist zu erwarten, dass sich Gräser bei nährstoffreichen, verdichteten Böden durchsetzen. Dies wird langfristig auch über den Blüh- und Artenreichtum der Flächen bestimmen.

 

Es sind auch Pflanzenarten und Methoden in Betracht zu ziehen, die mit geringem Aufwand in Flächen eingebracht werden können, zum Beispiel Großer Klappertopf (Halbschmarotzer auf Wiesengräser).

 

Sofern die Flächen richtig gewählt angelegt und betreut sind, stellen sie eine Bereicherung für die Artenvielfalt dar und wirken auch optisch ansprechend. Insbesondere Flächen mit Geophyten (Frühjahrsblüher) eignen sich aufgrund ähnlicher Pflegeansprüche gut für die Kombination mit Blumenwiesen.

 

Petitum/Beschluss

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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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