Blockieren von Ladestationen verhindern II Antrag der Fraktion GRÜNE
Die Bezirksversammlung Altona hat der Behörde für Inneres und Sport mit der Drucksache 21‑2748.1B (https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012361) empfohlen, mittels Beschilderung einfache Maßnahmen zu ergreifen, um das in Hamburg bewusst zugelassene Blockieren von Ladestationen mit Elektrofahrzeugen, die nicht aufgeladen werden, künftig zu verhindern. Die Behörde für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 21-2920 (https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012579) mitgeteilt, sie könne der Empfehlung vorerst nicht folgen, da sie „das Vorhaben des Bundes [unterstütze], dass ein entsprechendes StVO - Zusatzschild im Sinne der Empfehlung verabschiedet wird.“
Die Antwort ist fachlich nicht nachvollziehbar. Wie bereits dargestellt, existiert das in Hamburg aufgestellte Zusatzzeichen 1010‑66 „elektrisch betriebene Fahrzeuge“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/Datei:Zusatzzeichen_1010-66_-_elektrisch_betriebene_Fahrzeuge,_StVO_2015.svg) seit dem 16.09.2015, während das zum Freihalten von Ladestationen notwendige Zusatzzeichen 1050‑32 „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/Datei:Zusatzzeichen_1050-32_-_Elektrofahrzeuge_w%C3%A4hrend_des_Ladevorgangs,_StVO_2011.svg) seit dem 15.03.2011 eingesetzt wird und vor 2016 in Hamburg auf den damaligen Sondernutzungsflächen im Regelfall aufgestellt wurde. Der 2016 in Hamburg vollzogene Strategieschwenk, das Blockieren von Ladestationen zuzulassen, fördert nicht die Elektromobilität, sondern hemmt sie, da effektiv weniger Ladestationen nutzbar sind.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Senat mit der Drucksache 22/5177 (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76599/ausbau_und_verbesserung_oeffentlicher_ladeinfrastruktur.pdf) ersucht, „an Stellplätzen mit öffentlichen Ladesäulen ein Parkverbot für nicht ladende Fahrzeuge zu erlassen, das heißt wenn kein Ladevorgang begonnen wurde beziehungsweise kein Ladestecker verbunden ist“.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG, die Beschilderung an öffentlichen Ladestationen im Bezirk Altona so zu ändern, dass Elektrofahrzeuge dort grundsätzlich nur während des Ladevorgangs geparkt werden dürfen. Hierbei sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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