21-2827

Blankeneser Osterfeuer sichern! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP

Antrag öffentlich

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10.02.2022
Sachverhalt

Osterfeuer können auf eine lange Geschichte zurückblicken. So auch in Hamburg, wo das traditionelle Osterfeuer in Blankenese seit vielen Jahren dazugehört und neben den Hamburger*innen auch Gäste aus dem Umland anlockt, welche die einzigartige Atmosphäre genießen wollen.

 

Gerade in der heutigen schnellen Welt ist es wichtig solche gemeinschaftlichen Feste aufrechtzuerhalten, da sie Zusammenkunft und soziale Interaktion mit sich bringen. Diese konnte man auch in den Bestrebungen der Feuerbauerinnen und Feuerbauer in den letzten Monaten bemerken, welche sich ohne eine feste Vereinsstruktur für den Fortbestand der Hamburger Tradition einsetzten. Was einst so sicher war wie der Fischmarkt in Altona, scheint nun jedoch vor dem Aus zu stehen. Nach mehreren Monaten der Verhandlung lässt sich keine umsetzbare Lösung festhalten. Das Bezirksamt hat in der Moderation mit den Feuerbauern und Feuerbauerinnen kein Ergebnis erzielt.

 

Damit dieses Stück Altona Tradition erhalten bleibt, gilt es sich nun weiter einzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona steht weiterhin hinter dem Altonaer Konsens zu den Blankeneser Osterfeuern aus dem Jahr 2018 und erachtet die Osterfeuer am Elbstrand als eine bewährte Tradition für Groß und Klein, die aus dem gesamten Bezirk und Stadtgebiet Menschen anzieht und damit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Stadt(teil)- Kultur geworden ist. 

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert die Bezirksamtsleiterin auf, die Feuerbauerinnen und Feuerbauer aktiv zu unterstützen und Gesprächsangebote zur Klärung der verfahrenen Situation anzunehmen.

 

  1. Die BUKEA wird nach § 27 BezVG aufgefordert, für eine Deckung der im Zuge der Blankeneser Osterfeuer entstehenden Kosten bei der SRH Sorge zu tragen.

 

  1. Die BWI wird nach § 27 BezVG aufgefordert, für eine Deckung der im Zuge der Blankeneser Osterfeuer entstehenden Kosten bei der HPA zu sorgen.

 

  1. Die FB wird nach § 27 BezVG aufgefordert, je nach Lage anfallende Sonderkosten (insbesondere Räumung nach nicht entfachtem Feuer) für die jeweils ausführenden Dienststellen oder Organisationen zu sorgen.

 

  1. Die BIS wird nach § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob die Aufwendungen der durch Organisationen des Katastrophenschutzes im Rahmen der anfallenden rettungsdienstlichen Maßnahmen im Zuge einer Katastrophenschutzübung getragen werden können.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die Übernahme der bisher angefallenen realen Kosten für Sanitäranlagen und Verpflegung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräfte der BOS entsprechend der Vorjahre zu übernehmen.

 

  1. Dem Hauptausschuss ist laufend monatlich zu berichten.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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