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Bezirksversammlung wird geschützt – Obdachlose nicht! Gleiche Maßstäbe für alle! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

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28.01.2021
Sachverhalt

Obdachlose haben im Rahmen des Winternotprogrammes (WNP) die Möglichkeit, in Notunterkünften Schutz vor Kälte zu erhalten. Das ist grundsätzlich auch bitter nötig, sind auf der Straße seit September 2020 zwölf Menschen gestorben. Allein fünf Tote seit Silvester. Doch die Lage in den Notunterkünften vor dem Hintergrund der epidemischen Lage ist nicht hinnehmbar. Das sagen alle Experten und auch die Betroffenen selbst. Im Durchschnitt werden die Zimmer in den Großunterkünften mit drei Menschen belegt. Teilweise berichten Betroffene sogar von einer Zimmerbelegung von sechs und mehr. Rund 900 Plätze soll das WNP laut Fördern & Wohnen bieten. Davon waren am 19./20.01.2021 648 Plätze belegt. Es wird von den Senatsparteien immer behauptet, dass also die Kapazitäten da seien – aber unter welchen Bedingungen. Überbelegung und räumliche Enge. Virologen halten die Ausgestaltung des WNP in Hamburg für ein Desaster. „Ein Corona – Ausbruch ist unter solchen Bedingungen nur eine Frage der Zeit“, so ein Virologe in Hinz&Kunzt bereits im Dezember 2020. Da war eine derart dynamische Lage durch die Mutationen des Virus noch gar nicht unmittelbar absehbar. Das WNP muss vor dem Hintergrund der Pandemie für die Menschen, die besonders immungeschwächt und vorerkrankt sind, so gestaltet werden, dass die geringstmögliche Gefahr besteht, dass sie sich dort, wo sie Schutz suchen, nicht mit einem potenziell für sie tödlichen Virus mit ggf. erheblichen Langzeitfolgen anstecken. Wenn schon eine Hotelunterbringung durch die Senatsparteien nicht gewollt ist, dann zumindest eine sichere Unterkunft im Rahmen des WNP. Kälteschutz ja, aber auch nur mit Schutz vor Corona.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss für die Bezirksversammlung:

 

Die zuständige Fachbehörde wird nach § 27 BezVG aufgefordert:

 

  1. Das Winternotprogramm und die Winternotunterkünfte sind so zu gestalten, dass die Zimmerbelegung nur mit einer Person und nur unter engen und bestimmten Bedingungen (Stichwort gemeinsamer Haushalt) mit maximal zwei Personen erfolgt.

 

  1. Sollten für Ziffer 1 nicht ausreichend Plätze in den bestehenden Notunterkünften zur Verfügung stehen, sind entsprechende Erweiterungen unter den Bedingungen zu Ziffer 1 vorzunehmen.

 

  1. Den Notunterkünften sind Schnelltests in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, sodass die Menschen vor Betreten der Notunterkunft auf Corona getestet werden können. Dies ist bei jedem Besuch entsprechend des Vorbildes der Berliner Stadtmission sicherzustellen.

 

  1. Den Menschen in den Notunterkünften und allen weiteren Menschen ohne Unterkunft sind OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 kostenlos zur Verfügung zu stellen. Insbesondere damit die Notunterkünfte nach der neuen Verschärfung der Maskenpflicht auch mit den ÖPNV erreichen können.

 

  1. Für die Menschen ohne Unterkunft sind kostenlose Tickets bis zum Ende der Pandemie für den ÖPNV zur Verfügung zu stellen und ggf. für Menschen mit besonderen Mobilitätseinschränkungen Taxigutscheine auszugeben.

 

 

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