22-0290

Bezirkssportanlage Dockenhuden endlich wieder nutzbar machen! Dringlicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE, GRÜNE und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2024
Ö 7.10
Sachverhalt

Die Sportanlage Dockenhuden wird von verschiedenen Vereinen (FTSV Komet Blankenese von 1907 e.V./ Spielvereinigung Blankenese e.V.) und Schulen (Stadtteilschule Blankenese/Elbkinder Grundschule) genutzt. Sie befindet sich seit Jahren im Investitions- und Sanierungsstau, dies ist auch dem Bezirksamt bekannt. Während die Umkleiden und Sanitäranlagen dieses Jahr saniert werden sollen, ist eine Sanierung der Rundlaufbahn erst für 2027 vorgesehen. Wer die Platzverhältnisse begutachtet, stellt fest: Eine mögliche Sanierung in 2027, welche lediglich die Laufbahn betrifft, kommt zum einen viel zu spät und viele Probleme bleiben ungelöst. Die Hoch- und Stabhochbahnanlage ist nicht mehr nutzbar, ohne eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Sportler:innen in Kauf zu nehmen. Die Kugelstoßanlage ist dermaßen in die Jahre gekommen, dass nur noch eine Seite teilweise nutzbar ist und bei der Weitsprunganlage sieht es nicht besser aus. Die Laufbahn ist durch den Sanierungsstau in die Jahre gekommen, so dass erhebliche Teile durch Bewuchs nicht als Bahn erkennbar sind und eine vernünftige Durchführung von Läufen auch daran scheitert, dass Zeiten absolut unvergleichbar sind. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, jedoch bereits jetzt und nicht erst im Jahre 2027.

 

Das Ausweichen auf andere Flächen ist aus mehreren Gründen unverantwortlich. Während die Trainierenden (vorrangig Kinder) deutlich längere Fahrtzeiten hätten, wäre dies auch ein weiteres Armutszeugnis für die „Sportstadt“ Hamburg, die einmal mehr zugeben müsste, dass eine dezentrale Sportanlage nicht weiter nutzbar ist. Darüber hinaus ist es nachvollziehbar, dass ein Verein, der einen Stadtteil im Namen trägt, den Sport auch gerne im Stadtteil anbieten möchte.

 

Auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport hatte die Bezirksversammlung Altona am 30. Mai 2024 beschlossen, das Bezirksamt um Prüfung zu bitten, ob die Modernisierung der Sportflächen der Bezirkssportanlage Dockenhuden mit zusätzlichen bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einzuwerbenden finanziellen Mitteln vorgezogen werden kann, vgl. Drs. 21-4878.1B. Anfang September 2024 gab das Bezirksamt die Rückmeldung, dass der Fachbehörde keine zusätzlichen Mittel für die Sanierung bezirklicher Sportaußenanlagen zur Verfügung stehen, vgl. Drs. 22-0260.

 

Zeitgleich hat der rot-grüne Senat seinen Haushaltsentwurf 2025/2026 in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht. Mitte Dezember finden die abschließenden Haushaltsberatungen in der Hamburgischen Bürgerschaft statt, an deren Ende über den Haushalt entschieden wird. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die den Bezirkenr die Sanierung von vereinseigenen und bezirklichen Sportaußenanlagen durch den Haushalt zugewiesenen Mittel nicht ausreichen werden, um den Investitionsstau bei der Instandsetzung zügig aufzulösen. Deshalb sollte die Bezirksversammlung Altona jetzt ein klares politisches Signal an den rot-grünen Senat senden, dass die Mittel für die Instandsetzung vereinseigner und bezirklicher Sportaußenanlagen im Doppelhaushalt 2025/2026 deutlich erhöht werden. Eine solche breit getragene deutliche politische Willenserklärung der Bezirksversammlung Altona würde diesem Anliegen zudem ein größeres Gewicht in den jetzt anstehenden Haushaltsverhandlungen geben.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona Folgendes:

 

  1. Angesichts des bestehenden Investitionsstaus bei der Instandsetzung von Bezirkssportanlagen, der sich im Bezirk Altona am Beispiel Bezirkssportanlage Dockenhuden deutlich zeigt, wird der Finanzbehörde sowie der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 Abs. 1 BezVG empfohlen, den bereits in die Hamburgische Bürgerschaft eingebrachten Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 dahingehend zu nachzubessern, dass die für die Instandsetzung vereinseigener und bezirklicher Sportaußenanlagen für die Bezirke bereitgestellten Haushaltsmittel deutlich aufgestockt werden. Die Finanzbehörde  und die Behörde für Inneres und Sport werden weiterhin gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, einen entsprechenden Senatsbeschluss herbeizuführen.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Mittelansatz für die Instandsetzung vereinseigener und bezirklicher Sportaußenanlagen im Doppelhaushalt 2025/2026 deutlich erht wird.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne