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Bericht zu Bürger*innenbeschwerden in öffentlichen Grünanlagen 2021 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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07.09.2021
Sachverhalt

In 2020/2021 kam es zunehmend zu Eingaben bezüglich ausufernder Nutzungen und damit verbunden Störungen von Anliegenden und anderen Erholungssuchenden sowie Verunreinigungen der Grünanlagen.

Der Bericht gibt einen Überblick zur aktuellen Beschwerdelage bezüglich Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Kleingartenflächen, Naturschutzgebieten, dem Straßenbegleitgrün und zum Hauptfriedhof Altona. Die Vorlage soll zur Einordnung der Handlungsmöglichkeiten der Abteilung Stadtgrün bzw. des Bezirksamtes dienen.

 

 

1. Lärmbelästigungen in Grünanlagen

 

In Schwerpunktgrünanlagen wie z.B. dem Altonaer Volkspark, Jenischpark oder auch dem Wohlers Park (ehem. Friedhof Norderreihe) beziehen sich Beschwerden bei schönem Wetter und an Wochenenden oft auf tägliche bzw. nächtliche Lärmbelästigungen. Die Parkbesucher*innen versammeln sich dabei mangels Alternativen durch die Coronaeinschränkungen in den Anlagen und erzeugen dabei übermäßigen Lärm durch laute Stimmen sowie Musik aus tragbaren Boxen. Dieses Phänomen ist keine Altonaer Besonderheit, sondern wird in diesem Sommer in ganz Hamburg und sogar bundesweit festgestellt, siehe die umfassende Medienberichterstattung zum Stadtpark.

 

Eine örtliche Durchsetzung der geltenden Lärmschutzverordnung, besonders in Abend- und Nachtstunden, erfolgt durch die Polizei. Die oft von Anwohnenden herbeigerufene Polizei kann die Lärmbelästigungen in der Regel unterbinden. Mangels begrenzter Personalressourcen im Bereich der bezirklichen Ordnungswidrigkeiten kann das Bezirksamt hier kaum selbst eingreifend tätig werden, ohne andere Schwerpunktaufgaben einzustellen.

 

In allen öffentlichen Grünanlagen gelten die Regeln der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Für eine Verschärfung dieser klaren Regeln von z.B. einer zusätzlichen Parkordnung, einer Erweiterung des Bußgeldkatalogs oder auch durch eine nächtliche Schließung von Parkanlagen, sieht die Abteilung Stadtgrün keine Veranlassung und auch nur Sinn, wenn für die Durchsetzung der ergänzenden Verordnungen Personalressource zur Verfügung stände.

 

 

2. Obdachlose

 

Das Thema der Obdachlosigkeit ist besonders stark an zentralen Orten wie dem Bahnhof Altona und dessen Umfeld zu bemerken. Besonders davon betroffen sind Flächen wie der Platz der Republik, der Altonaer Balkon, der Grünzug Neu-Altona und fast alle öffentlichen Kinderspielplätze in Ottensen und Altona-Altstadt. Ab dem Frühjahr, besonders in den Sommermonaten bis zum Herbst, sind an den Aufenthaltsorten von Obdachlosen häufig eine zunehmende Vermüllung sowie Exkremente in Randbereichen der Parks festzustellen. Geschlafen wird auf den Parkbänken oder in mehr oder weniger provisorischen Zelten. Die Anwesenheit von teilweise alkoholisierten Menschen und die Verunreinigung des Umfeldes führen teilweise zu großem Unbehagen der sonstigen Parknutzer*innen und können den Pflegezustand der Parks deutlich beeinträchtigen. In den letzten Jahren ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten.

In der Regel treten diese Zustände seit Jahren immer wieder in warmen Wetterzeiten massiv auf und reduzieren sich dann bei schlechterem/winterlichem Wetter. Die Thematik betrifft nicht nur Grünanlagen sondern den gesamten öffentlichen Raum.

 

Bei Zeltbauten in Grünanlagen überprüfen die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes regelmäßig die Situation der Obdachlosen und unterbreiten Gesprächs- bzw. Hilfeangebote. Zudem wird ggf. mit Hilfe der Polizei darauf hingewiesen, den Platz zu räumen. Nach einer angemessenen Frist sind dann oft nur noch leere Zelte und Unrat vorzufinden, welche von der Abteilung gegen Kostenerstattung von der Hamburger Stadtreinigung entsorgt werden. Durch dieses Verfahren wird die Problematik verlagert und nicht gelöst, aber die Parks in einem für die Öffentlichkeit und die Anliegenden akzeptablen Zustand erhalten.

 

Es handelt sich um eine übergeordnete Problematik, die der Polizei und sonstigen mit dem Thema befassten Dienststellen bekannt ist. Das Fachamt kann hierzu keine grundsätzlichen, nachhaltigen Lösungen anbieten

 

 

3. Hunde in Grünanlagen

 

In den Grünanlagen sind Hundeauslaufzonen für alle Hunde und Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde ausgewiesen. Die Flächen werden von den Nutzer*innen seit Jahren gut angenommen, woraus zu schließen ist, dass die Informationen hierzu in der Bevölkerung bekannt sind.

 

Für alle anderen Grünflächen ist das Nutzungsverhalten sehr unterschiedlich. Die geltenden Regelungen wie das Anleingebot in Parkanlagen und das Hundeverbot für einzelne Parks (Wohlerspark, August-Lütgens-Park, Fischers Park) sowie für sämtliche Spielplätze werden nur bedingt eingehalten.

 

Hundeverbote gelten grundsätzlich für alle Spielplätze und wenige ausgewählte Grünanlagen, wie z.B. den August-Lütgens-Park, den Fischers Park und den Wohlerspark. Piktogramme an den Eingängen der genannten Parkanlagen sowie auf den Spielplätzen weisen auf die Mitnahmeverbote hin und Verbessern das Einhalten der Vorschriften.

 

Die Beschwerdelage zur Hundeproblematik ist nach wie vor hoch. Durch die pandemiebedingt steigende Hundezahl wird die Problemlage verstärkt. Wie auch bei vielen anderen Interessenüberschneidungen in öffentlichen Parkanlagen, kann hier die Verwaltung kaum Abhilfe schaffen, wenn bei den Hundehaltenden die notwendige Bereitschaft zur Einhaltung der Vorschriften nicht vorhanden ist. Auf der anderen Seite stellen auch Hundehaltende Ansprüche bezüglich der artgerechten Haltung der Tiere an die Parkanlagen.

 

Für die Einhaltung des Hundegesetztes bzw. die Ahndung von Ordnungswidrigkeit in diesem Zusammenhang liegt die Zuständigkeit nicht beim Bezirksamt Altona, sondern beim zentralen hamburgweiten Hundekontrolldienst der Polizei:
WSP514-Hundekontrolldienst@polizei.hamburg.de

Seit Januar 2021 hat diese Stelle die Aufgabe übernommen. Durch deren Einbinden der lokalen Polizeidienststellen in die Aufgabe scheint die Beschwerdelage, ohne dass es hierfür belastbare Zahlen gäbe, rückläufig.

 

 

4. Müll in Grünanlagen

 

Seit Juli 2017 ist die Hamburger Stadtreinigung gemäß Bürgerschaftsbeschluss für die Sammlung und Entsorgung von anfallendem Unrat und Müll in öffentlichen Grünflächen zuständig. Diese Zuordnung der Aufgabe hat sich bisher erfolgreich bewährt.

 

Da für das Bezirksamt die Sauberkeit im öffentlichen Raum ein besonderes Anliegen ist, werden im Bezirk ankommende Beschwerden oder Meldungen von Bürger*innen direkt an die Hamburger Stadtreinigung weitergegeben. Die Stadtreinigung ist sehr bemüht au Müllhotspots mit verstärkten Reinigungsleistungen zu reagieren und unvorhersehbares Müllaufkommen kurzfristig zu beseitigen. Hinweise, Bemerkungen und Anregungen fließen in unseren regelhaften Austausch mit Fachbehörden und anderen städtischen Institutionen mit ein, um gemeinsam Lösungen zu finden.

 

 

 5.Drogenkonsum in Grünanlagen

 

Der Konsum von Alkohol und Drogen im öffentlichen Raum ist ebenfalls ein Thema mit dem sich das Bezirksamt Altona regelhaft auseinandersetzt. Hierbei geht es einerseits darum, dafür zu sorgen, dass die Konsument*innen mit ihrem Handeln keinen negativen Einfluss auf Anwohner*innen, Gewerbetreibende und Passant*innen nehmen. Um dem gerecht zu werden, nutzen Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes – sofern dies angebracht ist – das milde Mittel des Platzverweises.

Nicht minder wichtig ist es dem Bezirksamt jedoch, dass den Alkohol- und Drogenkonsument*innen, die ihrerseits oftmals hilfsbedürftig sind, entsprechende Hilfsangebote unterbreitet werden. Ein bewährtes Mittel für Menschen unter 27 Jahren ist das niedrigschwellige Angebot unserer bezirklichen Straßensozialarbeit.

Dem Bezirksamt Altona sind auch die Belastungen der Anwohner*innen bekannt, die ebenso ein Recht auf unbeschwerte Nutzung der Parkanlagen haben. Es ist dem Bezirksamt daher ein wichtiges Anliegen, bei der Zielgruppe einer Verhaltensänderung zu bewirken, die die gröbsten Belästigungen sowie Gefährdungen beseitigt. Bei Kontakten bzw. Gesprächen mit unserer Klientel wird daher diese Thematik ein wichtiger Aspekt sein.

 

Im Rahmen der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde in einigen Parkanlagen seitens der Polizei das konsumieren von Alkohol eingeschränkt und auch kontrolliert.

 

Seit 2019 besteht auf Spielplätzen in Hamburg ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Mangels begrenzter Personalressourcen im Bereich der bezirklichen Ordnungswidrigkeiten kann das Bezirksamt hier kaum selbst eingreifend bei der Umsetzung dieser Punkte der Grünanlagenverordnung tätig werden, ohne andere Schwerpunktaufgaben einzustellen.

 

Das Thema der Bekämpfung des „Anbietens“ von verbotenen Drogen liegt in den Händen der Polizei und nicht bei der Verwaltung des Bezirks. Im Bezirk ankommende Beschwerden oder Meldungen von Bürger*innen werden an die Polizei weitergegeben.

 

Das Einsammeln von Spritzen wird im Rahmen der Grünanlagensäuberung der Hamburger Stadtreinigung mit erledigt. An den bekannten Hotspots der Drogenkonsument*innen auf Kinderspielplätzen achten zusätzlich die bezirklichen Spielplatzkontrolleur*innen bei ihren wöchentlichen Kontrollen besonders auf versteckt liegende Spritzen und ggf. werden die Fundstücke sofort von der Fläche entfernt. Das Aufstellen von besonderen Spritzen-Sammel-Müll-Behältern hat sich nicht bewährt.

 

6. Öffentliche Toiletten in Grünanlagen

 

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und den Neubau von öffentlichen Toiletten liegt gemäß Bürgerschaftsbeschluss bei der Hamburger Stadtreinigung.

 

Das Thema von zu wenigen WC-Anlagen im öffentlichen Grün ist seit Jahren bekannt und die Erwartungen von Bürger*innen zu diesem Thema, gerade bei einer immer älter werdenden Gesellschaft, sind sehr hoch. Auch für das Fachamt wäre eine Verbesserung der Toilettenangebote vorteilhaft, da sich mangelnde Toiletten auf den Zustand der Grünanlagen auswirken können. Für eine Ausstattung mit zusätzlichen WC-Anlagen gibt es eine politisch abgestimmte Liste mit bezirklich gewünschten Standorten. Die Anzahl der WC-Einrichtungen hängt von der Mittelbereitstellung für öffentliche WC-Anlagen an die Stadtreinigung ab.

Im Bezirk ankommende Beschwerden oder Meldungen von Bürger*innen werden an die Hamburger Stadtreinigung weitergeleitet, das Bezirksamt hat hierzu keine Ressourcen, Verantwortung und Kompetenz.

 

 

7. Vandalismus in Grünanlagen

 

Der alltägliche Vandalismus z.B. bei Graffitis und sonstige Zerstörungen besteht auf einem hohen Niveau. Teilweise sind die Zerstörungen auch in Materialdiebstählen begründet. Nach Einschätzung des Bezirksamtes aus den letzten Jahren sinkt der Anteil an Vandalismusschäden im öffentlichen Grün während die Besprayungen unverändert in hoher Zahl und ohne Respekt für Sachwerte fortbestehen. Da in der Regel Täter*innen nicht bekannt sind oder ermittelt werden können, hat eine konsequente Verfolgung der Einzeltaten, die in der Regel als Sachbeschädigungen mit geringem Schadenswert zu definieren sind, kaum Aussicht auf einen Erfolg.

 

Konsequentes Verfolgen der Graffitis würde sowohl die Verwaltung als auch die Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer Vielzahl von Verfahren binden. Graffitis, die die öffentliche Ordnung oder gesellschaftliche Werte verletzen, oder Graffitis an besonderen Gebäuden werden entfernt und zur Anzeige gebracht.

 

 

8. Straßenbegleitgrün

 

Für die Pflege und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün-Flächen sind Kriterien der Verkehrssicherheit, der Ökologie und des Erscheinungsbildes von Bedeutung. Gerade im Zeitraum bis Ende Juni legen viele Pflanzungen im Begleitgrün an Straßenkreuzungen und Einmündungen in ihrem Wachstum stark zu. Ab diesem Zeitraum gibt es häufig Bürgerbeschwerden und Meldungen zu unübersichtlichen und tatsächlich eingeschränkten Verkehrswegen. Für eine durchgängige Pflege aller Pflanzflächen im Straßenbegleitgrün fehlen die Ressourcen.

 

Neben verwaltungsseitiger Priorisierung werden die Hinweise zu Defiziten oder Gefahrensituationen aufgegriffen und bei entsprechender Wichtung der Notwendigkeit bearbeitet.

 

 

9. Flächenpflege in Grünanlagen

 

Die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen wird stark beeinflusst von der jeweiligen Nutzung und den pro Anlage unterschiedlichen Pflegezielen. Für die wichtigsten Grünanlagen im Bezirk Altona bestehen politisch abgestimmte Pflegepläne (PEP) und ggf. fachspezifische Vorgaben der Fachbehörde Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

Beschwerden zur Grünanlagenpflege sind begründet in unterschiedlichsten Ansprüchen an die Flächen. Eingaben oder Nachfragen von Bürger*innen oder Verbänden erfolgen über die Politik, per Melde-Möglichkeit über den Hamburg-Service (Melde-Michel), per Mail direkt in die Fachabteilung oder andere Stellen des Bezirksamts oder auch per Post in Papierform. Je nach Art des Kontaktes sind viele Beschwerden oder Fragen direkt per Telefongespräch zu klären, manche Fälle werden schriftlich beantwortet und einige Fälle sind in der Sachbearbeitung aufwändiger zu lösen. In seltenen Fällen ist eine Einigung nicht herzustellen. Diese Fälle erreichen in der Regel die Amtsleitung, die Bezirksversammlung oder die Presse.

 

In der überwiegenden Anzahl der Beschwerden und Nachfragen kann die Handlungsweise der Verwaltung umfassend erläutert bzw. begründet werden. Die Menge der Beschwerden und Anfragen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hierbei gerät das Bezirksamt an die Grenzen der Machbarkeit. Einfache Eingaben/Anfragen und daraus abgeleitetes Arbeitsaufkommen sind mit der vorhandenen Personalressource noch zu bewältigen, umfangreichere Klärungen und größere Arbeitsaufträge sind teilweise nicht zeitnah zu bedienen. 

 

 

10. Spielplätze

 

Durch ihre besondere Funktion stehen alle öffentlichen 118 Kinderspielplätze in Altona besonders unter der Beobachtung von Bürger*innen/Nutzer*innen. Die Anzahl von Beschwerden hat hier in den letzten Jahren abgenommen, aber die Meldungen über Schäden und Funktionsmängel von Spielgeräten sind gestiegen. Befördert werden diese Meldungen, weil an jedem Spielplatz die direkte Erreichbarkeit (Info-Schilder) der Fachabteilung über Telefon oder per Mail erkennbar ist.

 

Spontane Meldungen ergeben sich überwiegend von Eltern mit ihren Kindern und von Kitas im Rahmen der Spielplatznutzung.

 

Wünsche von Spielplatznutzer*innen auf zusätzliche Ausstattungen wie z.B. zusätzliche Sitzbänke oder einen Basketballkorb werden von der Fachabteilung geprüft. Wenn die Spielplatzflächen ausreichend groß sind, fachlich nachvollziehbar und die entstehenden Haushaltsmittel vorhanden sind, werden die Wünsche von Bürger*innen zeitnah umgesetzt. Die Spielplätze in Altona weisen überwiegend eine gute Qualität auf, neben Grundinstandsetzungen werden in großem Umfang Spielgeräte erneuert und ergänzt.

 

 

11. Grillen in Grünanlagen

 

Für das Thema Grillen in Grünalgen gelten folgende Vorgaben. In Altona gibt es lediglich einen Grillplatz im Waldpark Marienhöhe an der Sülldorfer Landstraße mit fest gemauerten Grillanlagen. Gemäß dem hamburgischen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen und der dazugehörigen Verordnung ist es nicht verboten zu grillen. Die Parks dürfen nicht beschädigt werden. Beschwerden beziehen sich häufiger auf nachbarschaftliche Beeinträchtigungen bezüglich Rauch und Geruch.

Die Menge der Anfragen zu diesem Thema hält sich in Grenzen, ein Schwerpunkt ist der Wohlerspark mit seiner dicht angrenzenden Bebauung. In der Regel wird bei Eingaben auf die Polizei verwiesen, die hier nachbarliche Rechte zu regeln versucht. Sofern im Einzelfall Grillverbote für Parkanlagen ausgesprochen werden sollten, müsste dies über einen Beschluss der Bezirksversammlung erreicht werden.

 

 

12. Wegeinstandhaltung in Grünanlagen

 

Die Pflege und Unterhaltung von wassergebundenen Wegen in Grünanlagen wird stark beeinflusst von der jeweiligen Nutzung. Weil viele Wege im Rahmen der Müll-Entsorgung von Papierkörben und der Unterhaltungspflege auch mit Fahrzeugen regelmäßig befahren werden, entstehen besonders nach Regenfällen auf vielen Wegeflächen im Laufe der Zeit Schäden im Wegebelag. Zudem führen zunehmende Starkregenereignisse zu ansteigenden Schäden an den wassergebundenen Wegen, insbesondere in Gefällebereichen.

Je nach Art und Umfang der Wegeschäden kann es hierzu auch ein Beschwerdepotential von Bürger*innen/ Wegnutzer*innen geben, wobei dies neben Fußgänger*innen auch Radfahrende betrifft.

 

Ganz grundsätzlich reichen die vorhandenen Haushaltsmittel für eine regelmäßige Instandhaltung aller Parkwege nicht annähernd aus.

 

Um die Haltbarkeit der Wege zu verbessern, werden im Rahmen von Sanierungen die Wegematerialien mit Wegebaumaschinen, sogenannten Fertigern aus dem Straßenbau, lagenweise auf die Flächen gebracht. Seit 2019 wird für die Sanierungsarbeiten auch das gebrochene Natursteinmaterial JELSA genutzt, welchen aus Norwegen sehr preisgünstig importiert wird. Das Material besitzt eine höhere Scherfestigkeit als vergleichbare Materialien, hat aber im Ersteinbau einen dunkelgrauen asphaltartigen Farbton. Bei jedem Wegeneubau kann dieser Effekt zu Irritationen bei Bürgern mit vielen Beschwerden und Nachfragen führen. In denkmalgeschützten Anlagen kommt dieses Material nicht zum Einsatz, hier werden die Vorgaben der Entwicklungspläne eingehalten. Neben kleinteiligen Reparaturen werden gerade in den bedeutenden Parkanlagen in großem Umfang Wegebauarbeiten durchgeführt.

 

 

13. Denkmale und Brunnen

 

Die Fachabteilung betreut alle Denkmale in Grünanlagen. Besonders Denkmale wie den “Black Form” und ähnliche Gedenksteine sind immer wieder Ziel von Vandalismus. Da hier Bürger*innen oft die Beschädigungen zuerst entdecken, gibt es oft Beschwerden, warum „die Stadt“ nicht schnell handelt und die Farbverunreinigungen beseitigt. Das Gleiche gilt aktuell für Denkmalen wie dem Bismarck in der Königstraße (Stichwort Kolonisierungskritik).

 

Von den fünf Brunnen in den Grünanlagen sind zurzeit nur drei Brunnen im Betrieb. Dies ist fehlenden Mitteln für die Sanierungsarbeiten geschuldet. Hierzu gibt es vereinzelt aber regelmäßig Nachfragen.

Separate Mittelzuweisungen für Denkmale und Brunnen stehen nicht zur Verfügung. Auch begrenzen knappe personelle Ressourcen die zügige Umsetzung umfangreicher Sanierungsarbeiten.

 

 

14. Radfahrer*innen und Dirtbiken in Grünanlagen

 

Gemäß dem hamburgischen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen und der dazugehörigen Verordnung ist es nicht verboten, mit Fahrrädern in der öffentlichen Grünanlage auf den Wegen zu fahren.

In den letzten Jahren gehen zunehmende Beschwerden von Parkbesucher*innen ein, die sich von Radfahrer*innen -meist Mountainbiker*innen- belästigt bzw. sogar gefährdet fühlen. Besonders kritisch für Parkbesucher*innen ist das zunehmende Querfeldeinfahren an Gefällestrecken und durch das Unterholz. An einigen Stellen wurden in Parkanlagen illegal Sprungschanzen gebaut.

Neben der Gefährdung anderer Parknutzer*innen kommt es zu Schäden im Naturhaushalt und zu Unfallgefahren der Nutzer*innen der illegalen Radstrecken. Das Bezirksamt hat eine Untersuchung zum Umgang mit einer solchen Bahn beauftragt und wird auf Basis der Ergebnisse andere Bahnen bewerten und gegebenenfalls zurückbauen.

 

 

15. Bäume

 

Das Thema Bäume ist eines der Hauptthemen zu denen beim Bezirksamt Eingaben geführt werden. Diese lassen sich unterteilen in solche die Maßnahmen der Verwaltung insbesondere Fällungen kritisieren und solchen die Ansprüche an die Verwaltung bezüglich auszuführender Schnittmaßnahmen oder Pflanzungen stellen. Die Eingaben binden die Verwaltung in großen Umfang.

Grundsätzlich ist das Ziel der Verwaltung, den Baumbestand weitgehend und verkehrssicher zu erhalten und zu entwickeln und Eingriffe so minimal wie möglich zu gestalten.

 

 

16. Hauptfriedhof Altona Pflegezustand

 

Die Mittelzuweisung für den Hauptfriedhof Altona erfolgt in Form eines zentralen Titels, das heißt, die Gelder für die Unterhaltung des Friedhofs werden gesondert zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln und dem zur Verfügung stehenden Personal ist eine werterhaltende Pflege nicht zu leisten. Gelegentlich wird die Qualität der Unterhaltungspflege kritisiert.

 

Der Hauptfriedhof Altona ist in seiner Gestaltung als großzügig landschaftlich geprägter Friedhof angelegt worden, der einem Gestaltungskonzept unterliegt. Dieses ist den Angehörigen zu den jeweiligen Grabfeldern ihrer Verstorbenen bekannt. Im Rahmen des Grabverkaufes haben sie sich schriftlich verpflichtet, die Grundsätze einzuhalten. Immer wieder wird in einigen Grabfeldern von dem Konzept abgewichen. So wird häufig z.B. durch das zusätzliche Aufstellen von Kerzen, Gestecken und Blumen gegen die Gestaltungsgrundsätze verstoßen. Hinweis-Beschilderungen werden nicht beachtet. In unregelmäßigen Abständen wird durch die Fachabteilungen der Schmuck entfernt. Diese Situation führt zu immer wiederkehrenden Beschwerden.

 

 

17. Ratten-Bekämpfung

 

Regelmäßig werden in Grünanlagen und auf Spielplätzen Ratten gesichtet und von der Abteilung Stadtgrün erwartet, diesen Missstand zu beseitigen.

 

Die Ratten-Bekämpfung wird hamburgweit vom Institut für Hygiene und Umwelt betrieben. Von dort wird entschieden, auf welchen Flächen schwerpunktmäßig Giftköderfallen aufgestellt werden. Meldungen zu vermehrtem Rattenaufkommen werden vom Bezirksamt direkt an diese weitergeleitet.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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