21-0121

Benennung einer Stellvertretung für die Fluglärmschutzkommission

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Ö 9

Sachverhalt

Für jeden Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland ist auf Grundlage des Luftverkehrsgesetzes eine Fluglärmschutzkommission zu bilden. Die Besetzung dieser Kommission wird durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation festgelegt. Die Beschlüsse der Fluglärmschutzkommission haben empfehlenden Charakter gegenüber der Fachbehörde. Die Kommission besteht aus Vertretern der umliegenden Kommunen, des Landes Schleswig-Holstein, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Vertretern der Bezirksämter. Den Vorsitz der Kommission hat der Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord inne. Das Bezirksamt Altona kann einen Vertreter der Verwaltung in die Kommission entsenden. Dies ist aktuell der Leiter des Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

 

In der 20. Wahlperiode hat die Bezirksversammlung beschlossen, dass das vorsitzende Mitglied des damligen Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Gesundheit und Senioren die Stellvertretung für die Vertretung des Bezirksamtes Altona in der Fluglärmschutzkommission ist.  

 

Es wird vorgeschlagen, diese Regelung in der 21. Wahlperiode fortzuführen und das vorsitzende Mitglied des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz als Stellvertretung festzulegen.

 

 

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