22-0580

Beleuchtung in Grünanlangen, hier Fischers Park Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 21.01.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 die Drucksache

22-0459 beschlossen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Folgendes:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird nach § 27 BezVG gebeten, mit dembetreffenden Bürger in Kontakt zu treten, um ein entsprechendes Konzeptauszuarbeiten, Spenden für die LED-Beleuchtung zu sammeln und sodann zeitnah eineLED-Beleuchtung zu realisieren.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 05.12.2024

folgende Rückmeldung übersandt (Drucksache 22-0518):

 

Das Bezirksamt Altona kann zu diesem Thema eigenständig die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) gemäß Prioritätenliste der Bezirksversammlungnach Abstimmung mit der BUKEA jeweils selbst und direkt beauftragen, solange noch Mittel per bezirklichem Verteilungsschlüssel dafür zur Verfügung stehen. Dieses Verfahren ist auch in der „Beleuchtungsdrucksache“ (siehe Anlage) dargestellt. Daher wird die BVM hierzu keine Stellungnahme erstellen.

 

r das Bezirksamt stellt sich die Thematik von Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen wie folgt dar:

Zuständig für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Beleuchtung ist immer HHVA,es gibt nur einzelne Ausnahmen, in denen von dem Prinzip abgewichen und Beleuchtung durch das Fachamt erstellt wurde, sowie der Betrieb zu dessen Lasten erfolgt.

 

Ausnahmen:

-Spielplatz Feldweg 55 (in Verbindung mit Fotovoltaik auf einem Gebäude der SAGA Unternehmensgruppe), inzwischen abgeschaltet

-Fußballplatz Florapark, in Verbindung mit Photovoltaik auf dem Bunker

-Fußballplatzplatz Königstraße, Anschluss am Spielplatzgebäude, inzwischen abgeschaltet

-Hundeauslaufläche Luruper Drift, (Solarleuchten).

-Spielwiese Volkspark (vom Bezirksamt verkabelt)

 

In Parkanlagen sind einige Hauptwege beleuchtet. Dafür müssen sie den Kriterien der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der HHVA entsprechen. Als Kriterien können unter anderem genannt werden: wichtiger Verbindungsweg, Schulweg, kein beleuchteter Ausweichweg in der Umgebung, geringer schädlicher Einfluss auf die Natur.

 

Die BUKEA stellte bis zum Jahr 2020 Mittel für Beleuchtung in Grünanlagen bisher in Höhe von 100.000 Euro für alle sieben Bezirke zur Verfügung, die Zuteilung erfolgte auf Antrag und nach Priorisierung und Bewilligung durch die BUKEA. Mit den Mitteln wurden vom Bezirksamt die Leistungen an HHVA beauftragt und mit diesen abgerechnet.

 

Seit dem Jahr 2021 bis zum Jahr2024 steht Altona, über den Beschluss „Mobilität weiterdenken, Menschen verbinden Sicher durch die Stadt „Beleuchtungsoffensive“ (Bürgerschaftsdrucksache 21/17460) gegen dunkle Ecken, Plätze, Straßen und Wege starten, insgesamt 294.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder für Beleuchtungsmaßnahmen wurden auf Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache dem Bezirk (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) im budgetierten Umfangr die Beauftragung von HHVA zur Verfügung gestellt.Dieses Budget ist Stand heute ausgeschöpft.Das Fachamt erstellt im aktuellen Verfahren eine Prioritätenliste, meldet diese zur Zustimmung an die BUKEA, diese wiederum an die HHVA.Wenn die Zustimmung von beiden vorliegt, ausreichend Geld zur Verfügung steht und die HHVA die Maßnahme umsetzt und die Unterhaltung übernimmt, können die Maßnahmen realisiert werden.

 

Es gibt/ gab bei der Abteilung Stadtgrün, außer den oben genannten Finanzierungsmöglichkeiten, kein regelhaft veranschlagtes Budget für Bau, Unterhaltung und Betrieb von Beleuchtung.Das heißt, als Ausnahmen entwickelte Einzelfalllösungen, müssen aus den Rahmenzuweisungen für die Grünunterhaltung finanziert werden, die in der Regel für die notwendigsten Grünpflege- und Verkehrssicherungsarbeiten nicht auskömmlich sind.

Zudem steht im Fachamt keine Kompetenz r die Planung und Durchführung der Arbeiten zur Verfügung.

 

Immer wieder werden seitens der Bevölkerung und politischen Vertretungen Bedarfe angemeldet, unter anderem in Vergangenheit über den Beschluss 21-4531.2B. Hier war das Bezirksamt aufgefordert, Spielplätze vorzuschlagen, die theoretisch für eine Beleuchtung geeignet wären und die Nutzungsmöglichkeit der Flächen im Winter um einige Stunden zu verlängern.

Das Bezirksamt hatte eine Liste zurückgemeldet, unter anderem auch den Fischers Park.Die tatsächliche Realisierung erforderte die Zustimmung der BUKEA sowie die Übernahme der Leistungen und des Betriebs durch den HHVA.

 

Die Intension der Bürgerschaftsdrucksache (Beleuchtungsoffensive), die damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeiten, die Begehrlichkeiten der Bevölkerung und politischen Gremien, sind aus Sicht der Verwaltung kaum mit den Kriterien der BUKEA und der HHVA sowie den tatsächlich verfügbaren Mitteln für die Realisierung, in Einklang zu bringen.

Wie oben bereits erwähnt standen dem gesamten Fachamt für vier Jahre insgesamt 294.000 Euro zur Verfügung. Zur Einordnung von Kostengrößen: die Beleuchtung der Laufstrecke im Volkspark hat deutlich über 400.000 Euro gekostet. Es liegen dem Bezirksamt derzeit noch keine Informationen vor, ob dem Fachamt in den kommenden Jahren über die Beleuchtungsoffensive weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Beleuchtung in Grünanalagen aufgrund der Lichtimmission, des Artenschutzesdes Energieverbrauchs, sowie der Unterhaltungskosten in den Fachbehörden zunehmend kritisch gesehen, siehe auch die Arbeitshilfe „Licht und Naturschutz“ der BUKEA zu dem Thema: Licht und Naturschutz

 

Der:die Petent:in, der:die sich für eine Beleuchtung des Fußballplatzes im Fischers Park engagieren möchte, wurde über den aktuellen Sachstand informiert.Ergänzend zu den oben genannten Kriterien wäre bei einer Fußballplatzbeleuchtung im Fischers Park die anliegende Wohnbebauung zu betrachten. Rechtliche Auseinandersetzungen mit erwartbaren Nutzungseinschränkungen wären in dem dicht bebauten Umfeld zu erwarten.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss r Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten

 

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