Belegung von freiwerdenden Plätzen in den öffentlichen Unterbringungen geflüchteteter Menschen in Lurup, Osdorf und Bahrenfeld Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1259 beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat hierzu mit Schreiben vom 06.11.2020 wie folgt Stellung genommen:
Im Bürgervertrag Lurup - Osdorf - Bahrenfeld (LOB) sind mehrere Standortschließungen in 2020 vorgesehen. Gleichwohl werden weiterhin Plätze in öffentlich-rechtlichen Unterkünften benötigt, so dass ein vollständiger Wegfall dieser Kapazitäten aus Sicht der beteiligten Behörden zu vermeiden ist. Daher ist die Sozialbehörde seit Mai 2020 in Verhandlungen mit der Initiative LOB eingetreten. Diese stehen kurz vor dem Abschluss, so dass mit dieser Maßgabe nachfolgend zunächst nur der aktuelle Verhandlungsstand dargelegt werden kann.
Es ist vorgesehen, dass der Standort Luruper Hauptstraße mit 378 Plätzen zum 31.12.2020 außer Betrieb genommen wird. An den Standorten August-Kirch-Straße und Notkestraße wird die Bürgerinitiative LOB der Stadt bezüglich der Zahl der zu reduzierenden Plätze bzw. bezüglich der Laufzeiten absehbar entgegenkommen. Die Sozialbehörde hat in diesem Zuge Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungssituation am Standort Albert-Einsteig-Ring zugesagt, der nicht von den Bürgerverträgen erfasst ist. Für den Standort Blomkamp werden noch abschließende Verhandlungen geführt.
Dies vorausgeschickt nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Gemeinsames Ziel der Sozialbehörde, des Bezirksamtes Altona und von f & w ist es, möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner dieser Unterkunft in Wohnraum zu vermitteln. In einer gemeinsamen Anstrengung der Sozialbehörde und der Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirksamtes Altona sind verschiedene Wohnungsunternehmen gebeten worden, zusätzlichen Wohnraum zur Vermietung an die Bewohnerinnen und Bewohner bereitzustellen. Hierzu wurden die Wohnungsverbände VNW und BFW durch die Staatsrätin der Sozialbehörde um Unterstützung gebeten, diese haben ihre Mitgliedsunternehmen umgehend informiert. Darüber hinaus wurden die Fachstellen der nicht von Umsteuerung betroffenen Bezirke angeschrieben mit der Bitte, bezirksübergreifend zu unterstützen und Wohnungsangebote der Fachstelle Altona zu melden.
Die Arbeit der Fachstelle Altona wird unterstützt durch das Einzugs- und Begleitteam (EBT) von f & w, das Beratungen vor Ort in der Unterkunft und auch Begleitungen zu Wohnungsbesichtigungen vornimmt.
Entsprechende Gespräche zwischen der Sozialbehörde, dem Bezirksamt, der Bezirklichen Fachstelle für Wohnungsnotfälle, dem EBT und dem Unterkunfts-und Sozialraummanagement (UKSM) von f & w mit dem Ziel, die Voraussetzungen für erfolgreiche Wohnungsvermittlungen zu schaffen und die gemeinsame Arbeit gut zu koordinieren, finden fortlaufend statt.
Nur soweit die Wohnungsvermittlung ausnahmsweise nicht möglich ist, etwa weil die Haushalte keine Wohnberechtigung haben, soll eine Unterbringungsmöglichkeit in einer anderen Einrichtung möglichst unter Erhalt des Sozialraumbezuges in Altona gefunden werden.
Das UKSM von f & w führt vor Ort individuelle Gespräche, in denen umfassend beraten wird und Wünsche für die Verlegung in eine neue Unterkunft aufgenommen werden. Neben dem Erhalt des Sozialraumbezuges hat auch hier der Erhalt von Einzelzimmerunterbringungen hohe Priorität, soweit eine Unterbringung in Wohnraum nicht möglich ist. Möglichst allen aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Schutzbedarfen aktuell in Einzelzimmern untergebrachten Personen soll weiterhin eine solche Unterbringung ermöglicht werden.
Der bisherige Vermittlungsprozess verläuft ruhig und durchaus ermutigend.
Einer regelmäßigen Berichterstattung an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit der Bezirksversammlung Altona steht nichts entgegen.