21-1259

Belegung von freiwerdenden Plätzen in den öffentlichen Unterbringungen geflüchteter Menschen in Lurup, Osdorf und Bahrenfeld Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD, FDP und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Ö 5.4
Sachverhalt

In den 2016 geschlossenen Bürgerverträgen zwischen der Stadt Hamburg, dem Bezirk Altona  und der Initiative für gute Integration sind für eine Reihe der Standorte im Bereich Osdorf, Lurup und Bahrenfeld Zeiten für den Rückbau dieser Wohnunterkünfte vereinbart worden. Auf der Grundlage der derzeitigen Wohnungssituation in Hamburg gibt es Gespräche zwischen der Initiative für Lurup, Osdorf und Bahrenfeld (LOB) und den Fachbehörden um eine Verlängerung des Betriebes der Einrichtungen, bis auf die Luruper Hauptstraße, die Ende 2020 geschlossen werden soll, zu erwirken.

 

Aufgrund der teils längeren Unterbringung in den von der Schließung bedrohten Einrichtungen sind viele Menschen mit Fluchthintergrund dort bereits fest verankert und zwischenzeitlich gut in den Stadtteilen angekommen. Auch aufgrund der Haushaltslage und aus Gründen der Nachhaltigkeit ist zu hinterfragen, ob ein Rückbau der erst vor wenigen Jahren für mehrere Millionen Euro errichteten Einrichtungsbauten heute wirklich noch vertretbar erscheint. Vor dem Hintergrund der tagesaktuellen Geschehnisse im Mittelmeer und auf den griechischen Inseln ist es kaum nachvollziehbar, wenn bestehende und zwischenzeitlich gut etablierte Einrichtungen ersatzlos zurückgebaut werden müssen. Überhaupt erscheint ein Rückbau von Wohnraum in unserer Stadt derzeit überhaupt nicht angemessen. Insoweit wäre es wünschenswert, wenn die jetzt geführten Verhandlungen zu einer möglichen Fortführung der betroffenen Einrichtungen führen können.

 

Um zu vermeiden, dass Familien und Einzelpersonen, die teilweise schon Jahre in den Einrichtungen wohnen, deren Kinder in die umliegenden Kitas und Schulen gehen und hier zwischenzeitlich gut integriert werden konnten, noch einmal in eine Flüchtlingsunterkunft außerhalb der Stadtteile Osdorf, Lurup und Bahrenfeld oder gar Altona umziehen müssen, ist zwingend darauf zu achten, dass während der Phase der möglichen Reduzierungen und Schließungen keine Belegungen aus öffentlich rechtlichen Unterbringungen (örU) in anderen Bezirken der Stadt Hamburg nach Altona erfolgen, um die Plätze für die Altonaer Menschen frei zu halten. Besonders wichtig ist hierbei, Personen mit attestiertem Einzelzimmerbedarf aus der Unterkunft Luruper Hauptstraße ausschließlich weiter in Einzelzimmern in Unterkünften im bisherigen Sozialraumbezug unterzubringen.

Ausgenommen hiervon sollten nur Menschen sein, die auf eigenen Wunsch in eine Einrichtung in diesen Stadtteilen verlegt werden möchten, etwa weil sie hier eine Arbeitsstelle gefunden haben, sowie Personen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen.

 

Nach vorstehender Maßgabe beschließt die Bezirksversammlung was folgt:

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Fachbehörden nach § 27 BezVG auf, sich bei den derzeit geführten Verhandlungen zur Fortführung der Altonaer Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund mit Nachdruck für einen Erhalt der Einrichtungen (August-Kirch-Straße, Notkestraße und Blomkamp) einzusetzen. Dabei ist insbesondere zu verhandeln, wie die zum dauerhaften Bewohnen geeigneten Einrichtungen perspektivisch in den normalen Wohnungsmarkt überführt werden können, um den dortigen Bewohnern eine längerfristige Perspektive zu bieten.

 

  1. Die Sozialbehörde (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration), wird nach §27 BezVerwG aufgefordert, die klare Anweisung an die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA), sowie „fördern und wohnen AöR“, zu geben, dass freiwerdende Plätze in den örU in Osdorf, Lurup und Bahrenfeld während der Phase der Reduzierungen und Schließungen vordringlich mit Menschen aus den zu schließenden bzw. zu reduzierenden Einrichtungen aus denselben Stadtteilen belegt werden, um Integrationserfolge zu sichern. Personen mit attestiertem Einzelzimmerbedarf sind weiter in Einzelzimmern in Unterkünften im bisherigen Sozialraumbezug unterzubringen. Personen, die vordringlich in einen anderen Stadtteil ziehen wollen sind hiervon ebenso auszunehmen wie Verlegungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die öffentlich rechtlichen Unterbringungen (ÖRU) in Osdorf, Lurup und Bahrenfeld.

 

  1. Dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit der Bezirksversammlung Altona wird vierteljährlich berichtet.

 

 

Anhänge

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