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Bedarfsgerechtes Parken ermöglichen – Mehrgenerationenparkplätze für Altona Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 7.7

Sachverhalt

Mobilität betrifft uns alle und doch ist der Zugang zum öffentlichen Raum nicht für alle gleichermaßen einfach. Insbesondere Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit stoßen häufig auf Hürden im Alltag, wenn es um das sichere und bequeme Parken in der Nähe wichtiger Anlaufstellen geht. Die bisherige Praxis berücksichtigt diese Gruppen oft nur unzureichend.

In anderen Hamburger Bezirken wurde dieses Problem erkannt: So wurden im Bezirk Eimsbüttel kürzlich erste spezielle Stellplätze für diese Zielgruppen geschaffen. Diese sogenannten Mehrgenerationenparkplätze zeichnen sich durch eine breitere Gestaltung und eine besonders nutzerfreundliche Lage aus beispielsweise nahe an Kundenzentren oder anderen vielbesuchten Einrichtungen. Dieses Vorhaben wurde dort in enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung umgesetzt und hat ein klares Ziel: mehr Mobilitätsgerechtigkeit für alle Generationen.

Auch für Altona bietet sich nun die Gelegenheit, ähnliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Einrichtung solcher Stellplätze würde nicht nur den Alltag vieler Menschen erleichtern, sondern auch ein Zeichen setzen für mehr Rücksichtnahme und gesellschaftlichen Zusammenhalt im öffentlichen Raum.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS) die Möglichkeiten zu prüfen, zeitnah an ausgewählten Standorten im Bezirk Altona Mehrgenerationenparkplätze einzurichten vorrangig vor Kundenzentren, sozialen Einrichtungen und anderen stark frequentierten Orten;
  1. sich dabei an den Erfahrungen aus dem Bezirk Eimsbüttel zu orientieren und mögliche Erkenntnisse aus der dortigen Umsetzung in die Planungen für Altona einfließen zu lassen;
  1. im Zuge der Prüfung auch technische und rechtliche Fragen zu klären, insbesondere im Hinblick auf Gestaltung, Beschilderung und Freiwilligkeit der Nutzung, da eine Ahndung durch die Polizei aufgrund fehlender Regelungen in der Straßenverkehrsordnung derzeit nicht möglich ist;
  1. zu prüfen, ob zusätzliche Akteure etwa Unternehmen aus dem Einzelhandel oder der Wohnungswirtschaft gewonnen werden können, auf ihren Flächen freiwillig entsprechende Stellplätze einzurichten;
  1. über die Ergebnisse der Prüfung sowie die weitere Planung innerhalb von sechs Monaten im Mobilitätsausschuss zu berichten.
Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 7.7
Anhänge

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