Bebauungsplan Osdorf 50 Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 15.05.2024 Planungsausschuss Ö 5
Im Stadtteil Osdorf befindet sich die gegenwärtig von der Bundeswehr genutzte Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne auf einem Grundstück, welches sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befindet. Das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA), die FHH, vertreten durch das Bezirksamt Altona, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sind sich einig, dass Randbereiche der Kasernenfläche militärisch entbehrlich sind und zum Zwecke des Wohnungsbaus entwickelt werden sollen. Das Bezirksamt Altona beabsichtigt mit der BImA einen städtebaulichen Vertrag über die Entwicklung eines Wohnquartiers im Plangebiet abzuschließen.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen der Straße Rugenbarg und der Straße Blomkamp (Bezirk Altona, Stadtteil Osdorf, Ortsteil 221) zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Bebauungsplan Osdorf 11 aufzuheben.
Das circa 3,5 Hektar große Plangebiet ist im Bebauungsplan Osdorf 11 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kaserne (Bundesrepublik Deutschland) ausgewiesen.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Osdorf 50 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm der FHH sollen in einem Parallelverfahren geändert und berichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Bezirksamt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Osdorf 50 zu beschließen.
:
Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Karte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans (Entwurf)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.