Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Letzte Beratung: 18.08.2020 Stadtplanung Ö 3
Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.
Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätvolle Freiräume geschaffen.
Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt.
Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa700 WE; davon 310 öff. gefördert, 6.600 m² öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.
Aufstellungsinformation 17.04.2012
Öffentliche Plandiskussion 09.06.2015
Öffentliche Auslegung 31.08 bis 30.09.2016
Feststellung 7.09.2017
Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.Dezember 2019 (HmbGVBl.vom 7.Februar 2020 S. 98) für unwirksam erklärt. Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung beginnt das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans.
5. Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf soll im September/Oktober 2020 öffentlich ausgelegt werden.
Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 62 in der vorgelegten Fassung zu.
Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 mit Verordnungstext, Begründung, Planzeichnung
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