Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) - Ergänzendes Verfahren Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Letzte Beratung: 17.11.2020 Stadtplanung Ö 4
Plangebiet
Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.
Ziel und Zweck der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätvolle Freiräume geschaffen.
Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt.
Städtebauliche Kenndaten
Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa 700 Wohneinheiten (davon 310 öffentlich gefördert), 6.600 m² öffentliche Grünflächen/Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.
Wesentliche Verfahrensschritte
Stapla: Aufstellungsinformation 17.04.2012
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion 12.05.2015
Öffentliche Plandiskussion 09.06.2015
Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion 07.07.2015
Öffentliche Auslegung 31.08.2016 - 30.09.2016
BV: Zustimmung zur Feststellung 26.01.2017
Feststellung 07.09.2017
Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.12.2019 (HmbGVBl. vom 7.01.2020, S. 98) für unwirksam erklärt. Ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans wurde eingeleitet.
Öffentliche Auslegung (ergänzendes Verfahren) 02.09.2020 - 02.10.2020
Das ergänzende Verfahren begann mit der Behördenabstimmung, die bis Mitte September lief. Aus dieser Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die zu folgenden Änderungen/ Ergänzungen führten: Aktualisierung von Gutachten und Begründung, Aufnahme einer Festsetzung zu Außenleuchten und der unverbindlichen Vormerkung der geplanten U-Bahnlinie mit Haltestellen in der Planzeichnung.
Öffentliche Auslegung (ergänzendes Verfahren)
Während der öffentlichen Auslegung sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt. Einige Aspekte dieser Stellungnahmen sollen berücksichtigt werden, dies führt zu Aktualisierungen der Gutachten und der Begründung.
Der Bebauungsplan-Entwurf soll im Dezember 2020 erneut ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung soll auf 2 Wochen begrenzt werden, zudem soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 62 in der vorgelegten Fassung zu.
- Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich ihrer Abwägung
- Bebauungsplan-Entwurf mit Verordnung und Begründung, jeweils mit Markierung der Änderungen im Vergleich zur ersten öffentlichen Auslegung, und die Planzeichnung.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.