22-1724

Bebauungsplan-Entwurf Rissen 53 Fortgang des Bebauungsplanverfahrens Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 21.01.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

r die Belegenheit Rissener Landstraße 252 wurde am 06.09.2017 sowie erneut am 19.09.2018 das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rissen 53 (Rissener Landstraße) durch den Planungsausschuss eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Grundstücks mit einer Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzung geschaffen werden.

Konkret sah die ursprünglich vorgelegte Planung der Vorhabenträgern einen Lebensmitteleinzelhandel im Erdgeschoss sowie insgesamt 14 Wohneinheiten in den darüber liegenden Geschossen vor. Der Baukörper mit zwei Geschossen plus Staffel rückte an die Rissener Landstraße heran. Im rückwärtigen Grundstücksbereich war eine oberirdische Stellplatzanlage sowie der Erhalt der Sichtschutzbepflanzung angedacht.

Eine Verträglichkeit zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel wurde in den Jahren 2017/2018 gutachterlich untersucht und ausgeschlossen. Es ist von einer Schädigung des Stadtteilzentrums Rissen auszugehen.

Über die Jahre wurden verschiedene Planungsvarianten hinsichtlich des Nutzungskonzeptes und der Anzahl der Geschosse vorgelegt und politisch diskutiert. Eine letzte politische Befassung erfolgte am 04.09.2019, bei der drei Alternativen vorgestellt wurden:

1) ein eingeschossiger Aldi-Markt ohne Wohnbebauung,

2) ein Aldi-Markt im Erdgeschoss und darüberliegende Wohnungen in zweigeschossiger Bauweise sowie

3) ein Aldi-Markt im Erdgeschoss sowie darüberliegende Wohnungen in viergeschossiger Bauweise.

Gemäß den neuesten Prüfungen teilte die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG im November 2025 mit, dass eine „Mixed-Use-Variante“, d. h. eine Kombination von Einzelhandel mit Wohnungsbau, unter den gegebenen Rahmenbedingungen und aufgrund der aktuellen Marktlage nicht wirtschaftlich umsetzbar sei. Stattdessen wurde der Bau einer eingeschossigen neuen Aldi-Filiale mit einem besonderen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit vorgeschlagen.

Aspekte wie eine nachhaltige Holzfassade, E-Mobilität, Wärmerückgewinnung, Gründach oder eine Fassadenbegrünung sollen Berücksichtigung finden. Die Verkaufsfläche soll eine Größe von insgesamt 799 m² erhalten. Stellplätze sollen sowohl hangseitig halbunterirdisch als auch im rückwärtigen Grundstücksbereich oberirdisch angeordnet werden. Die Gebäudekubatur orientiert sich an den in der Vergangenheit abgestimmten Entwürfen.Es wird eine Genehmigung auf Basis des bestehenden Planrechts angestrebt.

Der neueste Entwurf widerspricht dem Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Rissen 53, einen mit Wohnungsbau kombinierten Lebensmittelmarkt zu realisieren. Es wird um politische Meinungsbildung gebeten, ob an dem bisherigen Planungswillen der Realisierung eines Mischkonzeptes festgehalten wird oder ob dem Vorhaben der Umsetzung eines reinen Einzelhandelsprojektes über ein Baugenehmigungsverfahren zugestimmt werden kann.

Im Falle einer Entscheidung zugunsten des reinen Einzelhandels wäre eine vorhabenbezogene Bebauungsplanung voraussichtlich erlässlich, da der vorgesehene Einzelhandel gemäß des geltenden Bebauungsplans Rissen 43 im Gewerbegebiet zulässig ist.

Petitum/Beschluss

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Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, eine Entscheidung zum Umgang mit der geänderten Planungskonzeption der Vorhabenträgerin zugunsten eines reinen Einzelhandels im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Rissen 53 zu treffen.

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Städtebaulicher Entwurff

Lokalisation Beta
Rissener Landstraße

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