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Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 56 (Fischereihafen): Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion – Anregungen der Bürger:innen aufgreifen Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Am 03.05.2023 fand die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 56 (Fischereihafen) im Kollegiensaal statt. Es nahmen ca. 150 Personen im Kollegiensaal und nochmal in etwa so viele im Livestream teil. Das Interesse der Bürger:innen, an der Ausgestaltung des Fischereihafens mitwirken zu können, ist groß, das wurde auch durch die zahlreichen Beiträge in der ÖPD und beim zuvor stattgefundenen Infomarkt deutlich (Drs. 21-4099). Besonders deutlich wurde u.a. der Erhalt des Blicks auf die Elbe durch Reduzierung der Höhen und herstellen breiterer Sichtfelder. Diese tragen auch bei zum Erhalt des Blicks von der Elbe auf den Heinepark mit der Villa Therese und die denkmalgeschützte Seefahrtsschule und damit auf einen Teil des historisch kulturellen Erbes Altonas. Auch im Planungsausschuss wurde von Politiker:innen immer wieder betont, dass der Elbblick ein wichtiges Kriterium ist. Im Bebauungsplanentwurf Altona-Altstadt 56 vom 07.03.2012 war deshalb im Uferbereich eine Gebäudehöhe von 17,00 m NHN vorgesehen.

 

Die politische Auswertung der öffentlichen Plandiskussion stand am 07.06.2023 auf der Tagesordnung des Planungsausschusses, in der dem Bezirksamt im Ergebnis aber keine konkret beschriebenen Zielvorstellungen der Politik aus den Anregungen und Vorschlägen, der Bürger:innen für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans benannt wurden.

 

Wie an der ÖPD vorgestellt, sollen Anregungen und Vorschläge der Bürger:innen in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs einfließen. Dazu sollen dem Bezirksamt von der Politik konkreter ausformulierte Anforderungen für die Bebauung an diesem Hamburg weit und insbesondere für Altona prominenten Bereich benannt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten:

 

  1. gemäß dem auf der ÖPD eindringlich geäußerten Bedürfnis der Bürger:innen nach der Aufrechterhaltung des Blicks und der Sichtbeziehungen auf die Elbe

 

  1. die Höhen der an das Ufer grenzenden Gebäude im Bebauungsplanentwurf Altona-Altstadt 56 (Fischereihafen) entsprechend der Höhe der Kühlhallen, max. 17 m NHN, vorzusehen und damit wieder die im Uferbereich im 1. Bebauungsplanentwurf vom 07.03.2012 vorgesehene Höhe zur Wahrung einer Blickbeziehung auf die Elbe aufzugreifen und zu bewahren.

 

  1. für das mit Kaispeicher bezeichnete Gebäude eine Höhe vorzusehen, welche die Blickbeziehung vom Heinepark aus auf die Elbe weiterhin ermöglicht.

 

  1. folgende Anregungen aufzugreifen und in der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs Altona-Altstadt 56 (Fischereihafen):

 

  1. eine alternative Planung zu erstellen für eine zusätzliche öffentliche Platzfläche direkt an der Elbe.

 

  1. bei der weiteren Planung darauf zu achten, dass die Bebauung breitere Blickfelder auf Elbe und Elbufer zulässt, die über die in der ÖPD so bezeichneten Blick–„Schießscharten“ hinausgehen.  

 

  1. zu prüfen, wo im Bebauungsplanentwurf mehr Grün durch Festsetzung von Bäumen und sonstigen Anpflanzungen eingeplant werden kann.

 

  1. die als Plätze vorgesehenen Flächen als Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Platz“ festzulegen.

 

  1. dem Bedürfnis nach mehr bezahlbarem Wohnraum entsprechend in Gesprächen mit dem Planungsträger darauf hinzuwirken, dass der geförderte Wohnungsbau

 

  1. mit Mietpreis- und Belegungsbindungen (erster Förderweg) oder zu vergleichbaren Mieten mit einer dauerhaften Bindung vergeben wird.

 

  1. auf einen Anteil von 50% der Bruttogeschossfläche erhöht wird, ggfs. durch Verzicht auf Büroraum.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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