Bebauungsplan Altona-Nord 29 Waidmannstraße (ehemaliges ThyssenKrupp Schulte Areal) Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 01.09.2021 Planungsausschuss Ö 4
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bitten darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das rund 5 ha große heutige ThyssenKrupp Schulte-Areal zwischen West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3678, über das Flurstück 2321 – Waidmannstraße sowie eines rund 7 m tiefen Streifens an der Großen Bahnstraße - über die Flurstücke 2452, 4286 und 3677 – Große Bahnstraße (Bezirk Altona Ortsteil Altona-Nord 209) zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich die bestehenden Bebauungspläne aufzuheben.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen das ThyssenKrupp Schulte-Areal, das in 2017 durch den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erworben wurde. Die bisherige Nutzung des Grundstücks durch das Unternehmen endet für den westlichen Grundstücksteil Ende 2021.
Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen Diebsteich wurde ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Rahmenplan entwickelt, der für das ThyssenKrupp Schulte-Areal ein Regionalligastadion, eine Musikhalle sowie ein Baufeld für Kerngebietsnutzungen (ohne Wohnen) vorsieht. Teile des historischen Gebäudebestands (Pförtnerhäuser, Verwaltungsgebäude, Hallenteile) sollen erhalten bleiben und umgenutzt werden. Auch der markante Baumbestand soll weitgehend erhalten bleiben. Eine durch den LIG beauftragte Machbarkeitsuntersuchung hat diese Ziele vertieft. Das Verkehrsplanungsbüro ARGUS hat im Auftrag der BSW eine Verkehrskonzeption erarbeitet. Die Erschließung wird auf dieser Grundlage über eine neue Straße am Nord- und Ostrand des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Grundstücks ergänzt, die eine weitgehende Entlastung sowohl in der Waidmannstraße als auch im Bereich des neuen Bahnhofvorplatzes vom motorisierten Individualverkehr (MIV) ermöglicht. Darüber hinaus können hierdurch die Anwohnenden an der Isebekstraße vor zusätzlichem Verkehrsaufkommen weitestgehend geschützt werden.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Altona-Nord 29 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzungsbausteine geschaffen werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg ist nicht erforderlich, da sich die geplanten Nutzungen aus der Darstellung des Flächennutzungsplans (gewerbliche Bauflächen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) ableiten lassen.
Das Plangebiet liegt im geplanten Erweiterungsbereich des Vorbehaltsgebiets Mitte Altona. Die Erweiterung des Vorbehaltsgebiets ist Gegenstand der Bürgerschafts-Drucksache „Stadtentwicklung Diebsteich/ Mitte Altona“. Die externe Abstimmung ist abgeschlossen und die Stellungnahmen werden bewertet. Nach Beschluss von Bürgerschaft und Senat über die Erweiterung wird das Bebauungsplanverfahren in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt im Rahmen des kooperativen Verfahrens als Senats-Bebauungsplan weitergeführt.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, die Einleitung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Altona-Nord 29 Waidmannstraße (ehem. ThyssenKrupp Schulte Areal) zu beschließen.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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