Bebauung Flottbeker Wochenmarkt weitere offene Fragen Kleine Anfrage von Andreas Bernau (SPD-Fraktion)
Nachdem das Bezirksamt Altona auf die Kleine Anfrage „Bebauung Flottbeker Wochenmarkt-Kleine Anfrage von Andreas Bernau (SPD-Fraktion)“ in der Drs. 21-0961 die aufgeführten Fragen beantwortet hat, haben sich weitere Fragen ergeben, um dessen Beantwortung ich bitte.
Das Bezirksamt Altona beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Dem Amt wurden erste Entwurfsskizzen im Rahmen von zwei Beratungsterminen gezeigt. Diese wurde dem Amt vertraulich/nicht-öffentlich gezeigt und unterliegen dem Urheberrecht des Projektentwicklers.
Die den Bürgern am 6. Juli 2020 vom Projektentwickler gezeigte Präsentation mit dem dargestellten Projektstand ist dem Amt nicht bekannt gewesen, nicht abgestimmt und gibt nicht dem Bezirksamt bekannten Entwurfsstand wieder.
Das Handout „Ideen für den Flottbeker Markt“ (Anlage 1) wurde dem Bezirksamt am 6. Juli 2020 nach einer öffentlichen, nicht mit dem Bezirksamt abgestimmten, Veranstaltung im Quartier vom Projektentwickler zur Kenntnis zugesandt.
Zu 2:
Am 28.09.2018 gab es im Baudezernat ein Gespräch im Rahmen einer Bauberatung mit einem Berater des Eigentümers der Flurstücke 4137,4138,4134. In dem Gespräch wurde dem Amt ein erstes Entwurfskonzept vorgestellt. In dem Gespräch wurden die Erweiterungswünsche des vorhandenen Aldi Marktes mit deren Stellplatzbedarf sowie einer mehrgeschossigen Magistralenbebauung (Wohnungsbau) vorgestellt. Weiter wurde die Idee, die Verlagerung der Flächen für den Wochenmarkt auf das Grundstück des nicht mehr benötigten Regenrückhaltebeckens zu verlagern, vorgestellt.
Zu 3:
- 28.09.2018 im Bezirksamt
- 06.12.2018 im Bezirksamt
- 23.01.2019 im Bezirksamt
- 25.07.2019 im Bezirksamt
Zu 4:
D4, sowie Vertreter des Baudezernats u.a. von SL, VS.
Zu 5:
Vertreter des Eigentümer der Flurstücke 4137,4138,4134, und Vertreter und Berater der der Projektentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH PEG.
Zu 6:
Keiner.
Zu 7:
Es wurde in den Gesprächen mitgeteilt, dass ein solches Vorhaben (Magistralenbebauung) eine Vorstellung im Planungsausschuss und ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Bürgerbeteiligung bedarf.
Weiter sind aus Sicht des Amtes hier zur Entwicklung eines abgestimmten, sich in einfügenden Bauvolumens ein städtebaulich-, hochbaulicher Wettbewerb sowie die Einbindung des Oberbaudirektors zwingend erforderlich. Die Notwendigkeit des Regenrückhaltebeckens sowie die technische Möglichkeit einer Verlegung des Marktplatzes sind fachlich mit den entsprechenden Fachdienststellen zu prüfen.
Eine mögliche Anhandgabe des heutigen Markplatzgrundstückes und des ehemaligen Regenrückhaltebeckens (Flurstücke: 4164, 4139, 4068) ist von der PEG mit dem LIG zu klären
Zu 8:
Nein.
Zu 9:
Entfällt.
Zu 10:
SL ist bekannt, dass die PEG mit ihren Beratern Kontakt zur LIG aufgenommen hat.
Zuständig ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, Abteilung LIG 5 - Flächen- und Portfoliomanagement.
Zu 11:
Der Marktmeister organisiert den Wochenmarkt, sorgt für die Einhaltung der Zulassungs- und Benutzungsordnung und stimmt Änderungen mit dem Bezirksamt ab. Planungen des Bezirksamtes für eine Organisation des Marktes auf einer neuen Marktfläche nach einem Umbau bestehen zzt. nicht.
Zu 12:
Siehe Antwort Frage 11.
Zu 13:
Siehe Antwort Frage 11.
Handout Ideen für den Flottbeker Markt)