Baustelle Rugenbarg/ Ring 3 - Angemessene Information jetzt sicherstellen Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 9.5
Seit Anfang Juli ist der Rugenbarg als Teil des „Ring 3“ zwischen Grönenweg und Kressenweg aufgrund von Bauarbeiten nur noch stark eingeschränkt nutzbar – sowohl für den KFZ-Verkehr, als auch für den Fußverkehr, den ÖPNV und den Fahrradverkehr. Neben den durch die Sperrung einer Fahrspur verursachten dauerhaften Stauproblemen und den baustellenbedingten Gefahren für Fuß- und Radverkehr ist insbesondere die Zufahrt vom Rugenbarg in den Osdorfer Born und zur Bornheide stark eingeschränkt. Dies wirkt sich erheblich auf die Busverbindungen von und zum Osdorfer Born aus, die nach wie vor das einzige öffentliche Verkehrsmittel in diesem Gebiet darstellen. Die Taktzeiten sind stark reduziert, und die Fahrtzeiten haben sich erheblich verlängert. Für den Autoverkehr ist es nahezu nur noch möglich, den Osdorfer Born in nördlicher Richtung zu verlassen, um dann über die Luruper Hauptstraße zurück auf den Ring 3 zu gelangen. Laut aktuellen Planungen sollen die Bauarbeiten bis Ende Februar 2025 andauern.
Der für die Baumaßnahmen zuständige Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) begründet diese mit der großflächigen Erneuerung der Fuß- und Radwege, die sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Über den tatsächlichen Handlungsbedarf gibt es allerdings unterschiedliche Wahrnehmungen.
Unbestritten ist, dass Straßen und öffentliche Wege instandgehalten und an zukünftige Anforderungen angepasst werden müssen. Dabei sollten stets alle Verkehrsteilnehmer:innen berücksichtigt werden: Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV sowie der motorisierte Individualverkehr. Solche Maßnahmen bedeuten jedoch immer erhebliche Einschränkungen für die Bürger:innen, die umso schwerer wiegen, wenn nicht umfassend und frühzeitig über die Nutzungseinschränkungen informiert wird.
Im vorliegenden Fall konnte – mit Ausnahme einer erst kurz vor Baubeginn veröffentlichten "Anliegerinformation" durch den LSBG, die wohl nur wenige direkte Anwohner:innen der Flurstraße erreichte – keine breite Information der Bürger:innen festgestellt werden. Vor allem fehlten auch ausreichende Hinweise für Verkehrsteilnehmer:innen zu möglichen Ausweichrouten und zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Osdorfer Borns mit dem ÖPNV. Die meisten Betroffenen in den umliegenden Stadtteilen wurden gar nicht informiert und haben deshalb auch keine Möglichkeit, die Baustelle weiträumig zu umfahren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird nach § 27 BezVG aufgefordert
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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