Baumpflege und Baumfällungen auf Flächen des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Altona Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 05.09.2023 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10.3
Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Altona verwaltet zehn Grundstücksflächen mit Zuwendungsbauten in der Nutzung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Belegenheiten und Flächeneigentum:
1. JuCa Bahrenfeld; Friedensallee 301; Flurstück: 3412; Fläche: VV BA Altona
2. JuCa Lurup; Langbargheide 22; Flurstück: 3639; Fläche: VV Sozialbehörde, Überlassung an BA Altona, Fachamt JA
3. JuCa Altona-Nord; Kieler Strasse 58; Flurstück: 1748; Fläche: HGV Sondervermögen Schulimmobilien, Überlassung an BA Altona, Fachamt JA
4. JUZ Kiebitz, Osdorfer Landstrasse 400; Flurstück: 4162; Fläche: VV Sozialbehörde, Überlassung an BA Altona, Fachamt JA
5. Elbe-Aktiv-Spielplatz; Heinrich-Plett-Strasse 1a; Flurstück: 3928; Fläche: VV BA Altona
6. Aktivspielplatz Bahrenfeld; Baurstrasse 10; Flurstück: 3768; Fläche: AGV
7. Aktivspielplatz Altona Nord; Eckernförderstr. 12; Flurstück: 1504; Fläche: VV BUKEA, Überlassung BA Altona, Fachamt JA
8. Bauspielplatz Schanzenviertel; Bartelsstrasse 67; Flurstück: 363; Fläche: VV BA Altona
9. Spielplatzinitiative Ottensen (Spio); Am Born 9; Flustück: 4014; Fläche: VV BA Altona
10. Bauspielplatz Hexenberg; Königstrasse 8a; Flurstück: 2437; Fläche: VV BA Altona
Die Verkehrssicherheit für die Grundstücke und damit auch die Bäume obliegt dem Bezirksamt.
Bislang erfolgten die Baumpflege und Baumkontrollen nicht strukturiert, das Fachamt Jugend- und Familienhilfe wurde lediglich bei offensichtlich erkennbaren Schäden aktiv.
Dies reicht nicht aus, um die Verkehrssicherung zu gewährleisten bzw. zu dokumentieren und die FHH sowie Mitarbeitende von Haftungsansprüchen freizuhalten. Deshalb beauftragte das Fachamt Jugend- und Familienhilfe erstmalig in 2022 einen Baumgutachter, um die Bäume zu erfassen und Handlungsbedarfe festzulegen.
Da die Gebäude auf Flächen unterschiedlichen Eigentums liegen, wären abweichende Befassungen im Ausschuss für Grün-, Naturschutz und Sport angezeigt. Bäume auf Flächen, die nicht im Eigentum von Stadtgrün liegen, werden üblicherweise als Privatbäume beim WBZ beantragt, genehmigt und dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Für Baumfällungen auf öffentlichen Grund wird die politische Zustimmung eingeholt.
Hierdurch wird in dem Fall der Bäume auf Fläche der Nutzung durch die Jugendhilfe das Genehmigungsverfahren, sowie das Einholen der politischen Befassung verkompliziert. Zudem bestehen weder in der Abteilung Stadtgrün noch im WBZ Ressourcen bei der Beantragung der ggfls. erforderlichen Baumfällungen zu beraten bzw. zu unterstützen.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung, Bäume auf Flächen der Nutzung der Jugendhilfe, vergleichbar dem Vorgehen von Bäumen, die im Zusammenhang mit dem A7- Deckel dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden, in einer separaten Liste zur Zustimmung bzw. zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Fällliste wird von einem anerkannten Baumsachverständigen, der im Rahmen einer Ausschreibung für die FHH tätig ist und vom Fachamt Jugend- und Familienhilfe mit der Begutachtung der Bäume beauftragt wird, erstellt.
Auf Flächen die im Eigentum der Abteilung Stadtgrün liegen, erklärt diese sich bereit die Fällliste auf Plausibilität zu überprüfen.
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Der Ausschuss wird um Zustimmung zu dem Verfahren gebeten
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