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Baumpflanzoffensive gegen die Hitze in der Stadt Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 13.07.2023 Hauptausschuss Ö 8

Sachverhalt

Längere Trockenheits- und Hitzephasen treten in den vergangenen Jahren immer häufiger auf. Während die Temperatur im Zeitraum von 1961 bis 1990 an insgesamt 71 Tagen über 30 Grad kletterte, wurde sie in der Zeit von 1991 bis 2020 bereits an 174 Tagen erreicht. Die deutliche Zunahme der Hitzetage zeige, dass Deutschland in eine neue Klimazone rücke, so der Wetterexperte F. B. in einem Artikel des Hamburger Abendblatts vom 13.6.2023 (Hitze und Trockenheit dauern an – Diese Folgen drohen Hamburg). Er rechnet mit einer weiteren Verdopplung der Hitzetage in den kommenden 30 Jahren.

 

Bäume leisten einen wertvollen Beitrag zur Hitzeprävention in der Stadt. So zeigt die Studie des Umweltbundesamts „Nachhaltige Gebäudeklimatisierung in Europa - Konzepte zur Vermeidung von Hitzeinseln und für ein behagliches Raumklima“ (2022), dass besonders großkronige Bäume positive Effekte auf das örtliche Mikroklima haben. Sie bringen an heißen Tagen Schatten und Abkühlung in die Wohnquartiere. 

 

Das vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Gutachten „Neue Straßenbaumstandorte“ wurde im vergangenen Jahr fertiggestellt. Es hat 435 neue Standorte für Straßenbäume im Kerngebiet identifiziert. Davon könnten 206 Standorte unmittelbar bepflanzt werden. Für 229 Standorte wären Umplanungen von Straßen/ Straßennebenflächen erforderlich. Die Rahmenzuweisung für Stadtgrün ist leider nicht auskömmlich, die Ausgaben für Baumpflege und Verkehrssicherung lassen wenig Spielraum für neue Baumpflanzungen.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona stellt einmalig 500.000 Euro aus den Naturschutzmitteln für die Pflanzung neuer Straßenbäume, die in dem Gutachten „Neue Straßenbaumstandorte“ als unmittelbar realisierbar klassifiziert wurden, zur Verfügung. Eine Verwendung dieser Mittel für laufende Baumpflege- oder Verkehrssicherungsmaßnahmen mit Ausnahme der dreijähigen Anschubpflege nach Pflanzung ist ausgeschlossen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG gebeten, die Pflanzungen baldmöglichst auszuführen.

 

  1. Die Finanzbehörde und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) werden nach § 27 BezVG aufgefordert, zur Klimafolgenanpassung ebenfalls Mittel für neue Baumpflanzungen und ausreichend Mittel für die laufende Baumpflege zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.

 

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