Bauliche Sicherung des Quermarkenfeuers am Blankeneser Elbstrand Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 25.08.2022 Bezirksversammlung Ö 8.1
Die Gefahren des Schwimmens in der Elbe sind hinlänglich bekannt sind und werden von den zuständigen Stellen deutlich kommuniziert. Dennoch kommt es immer wieder zu tragischen Unglücken. Zuletzt ertrank im Jahr 2021 ein 15-Jähriger Junge bei einem Badeunfall vor dem Falkensteiner Ufer in Blankenese.
Der Jugendliche war in Strandnähe vom turmartigen Schiffssignal (Quermarkenfeuer) über eine aufmontierte Leiter in die Elbe gesprungen und von der Strömung fortgerissen worden.
Trotz der bekannten Gefahren kann man immer wieder Menschen beobachten, die an diesem besonders gefährlichen Strandabschnitt schwimmen. Erziehungsberechtigte lassen selbst Kinder unter Missachtung der am Strand aufgestellten Warntafeln und -schilder in der Elbe baden.
Im Bewusstsein, dass es nicht möglich sein wird, derartige Unglücke durch Ausschluss von Gefahrenquellen gänzlich zu verhindern, sollte jedoch alles unternommen werden, um durch gezielte Maßnahmen zu einer erhöhten Sicherheit beizutragen.
So hat die für den Elbstrand zuständige Hamburger Hafenverwaltung Port Authority (HPA) in Kooperation mit dem DLRG und der Feuerwehr eine Beschilderung eingerichtet, die es den Rettungskräften das schnelle Ansteuern des Unglücksortes mithilfe eines Zahlencodes ermöglicht.
Die ehrenamtlichen Rettungskräfte der DLRG, die seit Langem eindringlich auf diesen besonderen Gefahrenpunkt hingewiesen haben, zeigen dankenswerterweise besondere Präsenz am Quermarkenfeuer mithilfe einer spendenfinanzierten mobilen Station, sowie eines Rettungsbootes.
Die erfolgten Maßnahmen sind wichtig, um im Falle eines Notfalls schnell eingreifen zu können.
Eine weitere, dringend erforderliche Maßnahme, um zu verhindern, dass es durch eine Zweckentfremdung des Sperrfeuer als Sprungturm zu lebensgefährdenden Situationen kommt, ist bisher nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund wird HPA (Hafenverwaltung Port Authority) aufgefordert, eine klettersichere Sperrvorrichtung so am Turm zu installieren, dass dieser nicht als Sprungturm genutzt werden kann.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist über die erfolgte Maßnahme in Kenntnis zu setzten.
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