21-1362

Barrierefreies Altona I – Fußball für alle Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Ö 4.4

Sachverhalt

Der HSV hat 1998 von der FHH für einen Kaufpreis i. H. v. einer Deutschen Mark (DM) das Gelände um das Volksparkstadion erworben. Mit dem Erwerb des Grundstücks verpflichtete sich der HSV, das vormals städtische Volksparkstadion mit einem geplanten Investitionsvolumen i. H. v. 159 Mio. DM (= 81.295.409,11 Euro) umzubauen.

 

Die FHH und die HSV – Fußball AG haben am 16. September 2020 eine Absichtserklärung („Letter of Intent“ LoI) über die langfristige Nutzung des Volksparkstadions durch den Hamburger Sportverein geschlossen, mit der zugleich die Rahmenbedingungen für die Durchführung der UEFA EURO 2024 in Hamburg präzisiert werden. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die FHH das Stadiongrundstück vorbehaltlich der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert für 23,5 Mio. Euro vom HSV erwirbt und im Gegenzug dem HSV ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis mindestens 2087 einräumt.

 

Der HSV verpflichtet sich im Gegenzug, durch Abschluss einer gesonderten Verpflichtungserklärung mit Hilfe des Verkaufserlöses u.a. die für die UEFA EURO 2024 erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen auf dem Stadionareal durchzuführen sowie die im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 für Maßnahmen am Stadion und im Stadionumfeld entstehenden Kosten zu tragen.

 

Es ist bekannt geworden, dass die Belange und die Interessen von Menschen mit Behinderung

derzeit nicht in ausreichendem Maße im HSV-Stadion berücksichtigt werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird nach § 27 BezVG aufgefordert, im Rahmen der Vertragsverhandlungen über das HSV-Grundstück zwischen FHH und HSV bei Abschluss der gesonderten Verpflichtungserklärung darauf zu bestehen, dass die Belange und Interessen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt und im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen bautechnisch und vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit umgesetzt werden.

 

  1. Dabei ist darauf zu achten, dass eine unbeeinträchtigte Teilnahme an der Veranstaltung für Menschen mit Behinderung ermöglicht wird.

 

  1. Insbesondere ist die Rollstuhlplattform so zu gestalten, dass während des gesamten Zeitraums der Veranstaltung ein ungehinderter Blick auf das Spielfeld bzw. das Geschehen für die Menschen mit Behinderung möglich ist.

 

  1. Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der rollstuhlgerechten Zuschauer:innenplätze signifikant erhöht wird.

 

  1. Dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit und dem noch zu gründenden Behindertenbeirat ist regelmäßig zu berichten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 4.4
Anhänge

ohne

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