20-5334

Barnerstraße / Bahrenfelder Straße Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.12.2018
Sachverhalt

Es scheint beabsichtigt, dem Investor Köhler / von Bargen für die das Ortsbild prägende Ecke Barner Straße 42 / Bahrenfelder Straße eine Baugenehmigung zu erteilen, die nur durch umfangreiche Befreiungen vom bisher geltenden Planrecht möglich wird.

Dazu soll das dort seit 1890 existierende mit seiner baulichen Gestalt prägende Gebäude mit seiner abgerundeten Ecke wegen vorgeblicher Standmängel abgerissen werden.

Die an diesem Blockrand zum großen Teil seit Jahrzehnten ansässigen Gewerbemieter und Bewohner verlieren so ihre Erwerbsgrundlage und ihre Wohnungen.              

Ein die Kultur Ottensens in Gestaltung und Nutzung mitprägender Ort würde so zerstört.

Indem dem Investor  relativ kurzfristig ein auf seine Investitionsabsicht zugeschnittener vorhabenbezogener Plan auf den Leib geschrieben werden soll,  erspart sich der Bezirk Altona die umfangreiche mehrstufige Stadtentwicklungsdiskussion um die gesamte Entwicklung des Plangebietes zwischen Völckerstraße / Bahrenfelder Straße / Barner Straße / Borselstraße , die nach dem BauGesetzbuch vorgesehen ist.

Die Kreuzung zwischen Fabrik und ehemaliger Marinieranstalt Barner Straße 42 ist bisher als so prägend betrachtet worden, dass die Genehmigung für die Bebauung Barner Str. 42 mit der Auflage der Gestaltung einer runden Ecke verbunden war.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

1)      Wann ist beabsichtigt, das durch Entscheidung des Amtes ruhende Bebauungsplanverfahren für den Gesamtblock Völckerstraße / Bahrenfelder Straße / Barner Straße / Borselstraße durchzuführen?

 

2)      Wie soll sichergestellt werden, dass das bisher praktizierte Konzept des Erhaltes der historischen Bebauung durch angepasste Aufstockung entlang der Bahrenfelder Straße und Übertragung der runden Ecke auf die gegenüberliegende Blockrandbebauung beibehalten wird?

 

3)      Durch welche vertraglichen Konstrukte soll im Falle einer kurzfristigen Neubebauung das Rückkehrrecht der bisherigen Bewohner und Gewerbetreibenden zu den bisherigen Mietkonditionen gesichert werden?

 

4)      Durch welche Aktivitäten soll gesichert werden, dass im Falle einer Genehmigung zur Neubebauung  über Befreiungen und Ausnahmen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in diesem Vorhaben dringlich benötigte öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden?              

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

In der Sitzung des Planungsausschusses am 04.04.2018 wurde beschlossen, dass die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit Workshopverfahren und des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs erneut beraten werden soll.

 

Zu 2:

Für das Eckgrundstück hat ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit 4 teilnehmenden Architekturbüros und vorlaufender breiter Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Nach der einstimmigen Entscheidung des Preisgerichts vom 14.09.2018, wurde der Entwurf der Architekten „Heyden und Hidde Architekten“ ausgewählt. Es ist eine Neubebauung mit Blockrandschließung entsprechend der Höhe der Gründerzeitbebauung in der Barnerstraße und eine Eckausbildung ohne besondere Betonung vorgesehen.

 

Zu 3:

Es ist eine Regelung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag für die bisherigen Bewohner und Gewerbetreibenden geplant. Für die Bauzeit ist von Seiten des Bauherren eine Zwischenunterbringung bezüglich der sog. Villa Dunkelbunt geplant.

 

Zu 4:

Grundsätzlich wird bei Erteilung planungsrechtlicher Befreiungen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, mit dem sich der Bauherr verpflichtet, geförderte Wohnungen zu schaffen.

 

Anhänge

ohne