Bahrenfeld abgehängt? - Weiterentwicklung der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Bahrenfeld, Ottensen und der Neuen Mitte Altona nach Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 Dringlicher Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 7.5
Bezug: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses zum Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 78 (Tasköprüstraße) sowie Drucksache 22-0173 der SPD
Mit der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses zum Bebauungsplan Bahrenfeld 78 geht einher, dass die im Beteiligungsverfahren ursprünglich angestrebte Querverbindung durch das Gleisdreieck in Richtung Neue Mitte Altona aufgrund der ablehnenden Haltung der Deutschen Bahn in der vorgesehenen Form auf absehbare Zeit nicht realisierbar ist. Damit entfällt eine zentrale Annahme früherer Planungen zur fuß- und radläufigen Vernetzung der neuen Quartiere östlich der Bahntrasse.
Gleichzeitig entstehen in der Tasköprüstraße nun in Kürze zusätzlich zu den vorhandenen Quartieren neue Wohnungen mit insgesamt 426 Wohneinheiten und in der Folge auch Gewerbeflächen für bis zu 800 Mitarbeitende. Diese Entwicklung bietet weiterhin die Chance – und aus klima- und sozialpolitischer Sicht auch die Notwendigkeit – eine leistungsfähige, sichere und direkte Verbindung für den Umweltverbund zwischen Bahrenfeld, Ottensen und der Neuen Mitte Altona zu schaffen.
Die derzeit vorhandenen Querungsmöglichkeiten (Lessingtunnel, Stresemannstraße) sind für Fuß- und Radverkehr mit erheblichen Einschränkungen, Sicherheitsmängeln, Umwegen und Barrieren verbunden. Ohne frühzeitige Planung alternativer Trassen droht sich diese infrastrukturelle Trennung zu verfestigen – mit negativen Folgen für Mobilitätswende, soziale Integration und gleichwertige Lebensverhältnisse.
Zugleich wurde in verschiedenen Beteiligungsformaten deutlich, dass in Bahrenfeld Defizite bei grüner und sozialer Infrastruktur bestehen. In den neuen Quartieren östlich der Bahntrasse sollen hier ergänzende Angebote entstehen (Grünverbindungen, Begegnungsorte, Bildungs- und Sportinfrastruktur). Gleichzeitig entsteht ein neues Wohnungsangebot, welches für die gewerblichen Standorte westlich der Bahntrasse ein Angebot darstellen wird. Damit die in den Masterplänen einkalkulierten Synergien auch im Hinblick auf die wachsenden Herausforderungen der Klimafolgen wirksam werden können, müssen neue und bestehende Nachbarschaften verbunden werden. Dazu ist eine leistungsfähige und attraktive Querung der Bahntrasse außerhalb der motorisierten Magistrale zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der anstehenden Anpassung des Masterplans ‚Mitte Altona II‘ an die gefundene Lösung für die Neugestaltung des jetzigen Altonaer Bahnhofs ist es geboten, die bisherige Zielsetzung des – seinerzeit vorgelegten – SPD-Antragsinhaltlich weiterzuentwickeln und an die neue Ausgangslage anzupassen: Anstelle einer einzelnen Brückenprüfung braucht es nun eine strategische, frühzeitige Entwicklung mehrerer Trassenoptionen für den Fuß- und Radverkehr einschließlich ihrer Einbindung in ein übergeordnetes Netzkonzept.
Nur wenn rechtzeitig tragfähige Varianten vorliegen und planungsrechtlich gesichert werden, kann eine Umsetzung parallel zur Besiedlung der neuen Quartiere erfolgen. Dies ist sowohl aus klimapolitischer Sicht (Förderung des Umweltverbundes, Reduktion motorisierten Verkehrs) als auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht (Verknüpfung von Quartieren, Zugang zu Infrastruktur, soziale Durchmischung) von zentraler Bedeutung.
Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, trotz der aktuellen Einschränkungen durch bahnseitige Vorgaben eine zukunftsfähige, klimafreundliche und sozial integrierende Verbindung zwischen den wachsenden Quartieren zu gewährleisten. Die rechtzeitige Entwicklung alternativer Trassen ist Voraussetzung dafür, dass die neuen Wohngebiete nicht infrastrukturell isoliert werden, sondern von Beginn an Teil eines vernetzten, lebenswerten und nachhaltigen Stadtgefüges im Westen Altonas sind.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.