21-0916

Bahnhofsvorplatz S-Bahnhof Sternschanze umgestalten Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP (2. NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.06.2020
10.06.2020
28.05.2020
Ö 7.11
Sachverhalt

Der Bahnhofsvorplatz zwischen dem S-Bahn-Ausgang Sternschanze und dem Gelände des SC Sternschanze ist seit Aufgabe des Pächters des Pavillons wieder ein Treffpunkt problematischer Nutzergruppen. Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Probleme. Ähnlich hat sich auch immer wieder die Situation entlang des Bahndamms zwischen S-Bahn- und U-Bahnausgang Sternschanze dargestellt.

 

Um dem entgegenzuwirken und die Aufenthaltsqualität, Sicherheit und Funktionalität des Platzes zu optimieren, hat das Bezirksamt Altona aus Mitteln der Stadterneuerung (der Integrierten Stadtteilentwicklung) den gesamten  Bereich der Straße Sternschanze zwischen Schanzenstraße und Rentzelstraße mit einem Umfang von mehr als 1,5 Mio. Euro umgestaltet. Daraus haben sich zwar deutliche Verbesserungen der Aufenthaltsqualität, der Funktionalität und der Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer – ergeben, dennoch ist gerade nun im Frühling und Sommer wieder eine Situation entstanden, die Gefühle von Unsicherheit und auch Angst bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auslösen.

 

Die von der Stadt angestrebte soziale Kontrolle durch den Pächter des Pavillons ist nicht mehr gegeben. Aufgrund der geringen Größe des Pavillons ist eine betriebswirtschaftliche Existenz nicht möglich. Daher sind weitere bauliche und ordnungs- und sozialpolitische Maßnahmen erforderlich.

 

Die Bezirksversammlung Altona fordert daher das Bezirksamt nach § 19 BezVG auf:

 

  1. den Bahnhofsvorplatz Sternschanze so umzugestalten, dass er nutzerfreundlicher und attraktiver für alle Besuchergruppen wird. Das Bezirksamt Altona wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Beteiligung des hamburgischen „Programms für Plätze“ möglich ist.

 

  1. zu prüfen ob der Pavillon erneuert und ggfs. erweitert werden kann, so dass eine wirtschaftliche tragfähige Existenz geschaffen wird, mit der gleichzeitig eine soziale Kontrolle möglich ist.

 

  1. die Einrichtung von Straßensozialarbeit zu prüfen und umzusetzen.

 

  1. die Ausweitung der polizeilichen Kontrolle an dieser Stelle zu initiieren.

 

Weiterhin werden die zuständigen Fachbehörden nach § 27 BezVG ersucht, die Durchführung dieser Maßnahmen zu unterstützen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

 

Der Ausschuss regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft ist über das weitere Vorgehen zu informieren und zu beteiligen.

 

 

Anhänge

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