Auswirkungen der Wintereinbrüche seit Jahresbeginn - Situation der Verkehrsmittel des Umweltverbundes bei Schnee
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2
Auskunftsersuchen
der BAbg. Veit, Gündogan, Petersen-Griem und SPD-Fraktion
Am Wochenende des 2. bis 4. Januar 2026 kam es infolge massiver Schneefälle und anhaltender Glätte im Bezirk Bergedorf zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr, der Nutzbarkeit von Geh- und Radwegen und bei der Befahrbarkeit von Straßen. Dies wiederholte sich ab dem Nachmittag des 8. Januar mit Auswirkungen mindestens bis zum 19. Januar.
Da der Schnee nicht abgefahren, sondern lediglich zur Seite geschoben wird, bilden sich „Schneebarrieren“, die dazu führen, dass Straßen nicht regelgerecht überquert und Bushaltestellen nicht erreicht werden können. Von dieser Praxis besonders stark betroffen waren Menschen mit Beeinträchtigungen. Dazu gehören insbesondere Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit, da taktile Elemente nicht mehr tastbar waren, aber auch Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen und Kleinkindern.
Aufgrund des Klimawandels sind in einigen Jahren deutlich härtere Winter und „abnormale Wetterlagen“ (DWD) zu befürchten. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach der „Krisenantwort“ und Resilienz im ÖPNV und der für den Rad- und Fußverkehr aber auch Autoverkehr wichtigen Infrastruktur.
Die Behörde für Mobilität und Verkehrswende (BVM) sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) beantworten das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
1.1 Über wie viele Winterdienstfahrzeuge (nach Fahrzeugtypen getrennt) verfügt die Stadtreinigung?
Die Flotte der eingesetzten Räum- und Streufahrzeuge wird beständig erweitert, an den Bedarf angepasst und modernisiert. Während in der Saison 2019/2020 noch 339 Winterdienstfahrzeuge im gesamten Hamburger Stadtgebiet eingesetzt wurden, sind es in der Saison 2025/2026 366 Fahrzeuge. Davon sind 182 Räum- und Streufahrzeuge mit entsprechendem Personal auf Überwegen und Bushaltestellen im Einsatz.
1.2 Wie hat sich der Fahrzeugbestand der Stadtreinigung im Winterdienst in den letzten 15 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahren unter Angabe von:
- Anzahl der Fahrzeuge insgesamt
- Fahrzeugtypen
- durchschnittliches Fahrzeugalter auflisten.
Der Fahrzeugbestand für den Winterdienst hat sich wie folgt entwickelt:
Winterdienst- |
Eingesetzte Fahrzeuge auf |
Eingesetzte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen |
Eingesetzte Fahrzeuge auf Überwegen und Bushaltestellen |
Gesamtzahl |
2018/2019 |
96 |
66 |
k.A.* |
k.A.* |
2019/2020 |
91 |
66 |
182 |
339 |
2020/2021 |
90 |
66 |
182 |
338 |
2021/2022 |
88 |
91 |
182 |
361 |
2022/2023 |
88 |
93 |
182 |
363 |
2023/2024 |
87 |
93 |
182 |
362 |
2024/2025 |
90 |
93 |
182 |
365 |
2025/2026 |
90 |
94 |
182 |
366 |
* Daten zur Saison 2018/2019 sind statistisch nicht erfasst.
Daten im Sinne der Fragestellungen ab der Winterdienstsaison 2011/2012 werden von der SRH statistisch nicht vollständig erfasst. Diese müssten händisch – sofern die Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Bereiche eine Vorhaltung der Daten bzw. Akten von bis zu fünfzehn Jahren vorschreibt – ausgewertet werden. Die Auswertung dieser Daten- und Aktenbestände würde im Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand nach sich ziehen.
Soweit Daten im Sinne der Fragestellungen ab der Winterdienstsaison 2018/2019 vorliegen, sind diese der Tabelle zu Ziffer 1.2 zu entnehmen.
Die SRH hat in den Jahren 2019 bis 2025 im Regel-Ersatz-Ablauf[1] stets Fahrzeuge neu beschafft und alte Fahrzeuge ersetzt. Für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen erfolgte dies durch den Tausch von Mietfahrzeugen alt gegen neu und durch die stufenweise Umstellung des SRH-Fuhrparks von Diesel-Mietfahrzeugen auf Elektrokraftfahrzeuge. Für den Winterdienst auf Fahrbahnen sind in den genannten Jahren ebenfalls Alt-Fahrzeuge gegen Neu-Fahrzeuge mit moderner Diesel-Antriebstechnik und aktueller Winterdienst-Streutechnik getauscht worden. Im aktuellen Jahr (2026) werden weitere zehn Winterdienst-Groß-Fahrzeuge gegen neue ersetzt.
Siehe auch Drs. 23/2555, Drs. 23/2661 und 23/3032.
1.3 Wie viele dieser Fahrzeuge waren einsatzbereit, tatsächlich im Einsatz oder außer Betrieb?
Alle zur Verfügung stehenden Fahrzeuge waren im Einsatz.
1.4 Wie alt ist der jeweilige Fahrzeugbestand?
Siehe Antwort zu 1.2.
1.5 Wie viele Fahrzeuge gibt es, die für schmale Straßen und Rad- und Fußwege geeignet sind?
Siehe Antwort zu 1.1.
1.6 Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Fahrzeuge in welchem Gebiet eingesetzt werden?
Auf den Fahrbahnen werden Winterdienst-Groß-Fahrzeuge eingesetzt und auf den Geh- und Radwegen aufgrund der gegenüber den Fahrbahnen geringeren Wegbreite kleinere Winterdienstfahrzeuge.
1.7 Wie viele Mitarbeitende standen für den Winterdienst insgesamt und im Bezirk Bergedorf zur Verfügung?
Da die Bezirksgrenzen nicht mit den Regionaleinteilungen der SRH übereinstimmen, ist eine Aufschlüsselung der Anzahl der Mitarbeitenden nach Bezirken nicht möglich.
Im gesamten Hamburger Stadtgebiet sind bei einem Volleinsatz 728 Einsatzkräfte unterwegs. Zusätzlich sind 105 Mitarbeitende administrativ/organisatorisch im Winterdienst beschäftigt. Die Summe der aktiven Mitarbeitenden beträgt 833 (siehe auch Drs. 23/2563 und Drs. 23/2661).
1.8 Mussten Fahrzeuge aufgrund von Personalmangel ungenutzt bleiben?
Es mussten keine Fahrzeuge ungenutzt bleiben.
1.9 Wie viele Stunden wurden durchschnittlich pro Mitarbeitenden im Winterdienst?
Da die Winterdienstsaison bis zum 15. April andauert, liegen noch keine Statistiken vor.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.10.
1.10 Gab es Überschreitungen von Arbeitszeitgrenzen oder außergewöhnlich hohe
Belastungen?
Die Arbeiten wurden in der arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeit – im Bedarfsfall unter Einbeziehung von gesetzlich und tarifvertraglich erlaubten Mehrarbeitsstunden – durchgeführt.
1.11. Wie hat sich die Anzahl der für den Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter der
Stadtreinigung in den letzten 15 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahren unter der
Angabe von
- Gesamtzahl der eingesetzten Mitarbeitenden
- Vollzeitäquivalenten
- Anteil von befristet Beschäftigten oder saisonalen Kräften?
Im Volleinsatz stehen 728 operative Kräfte sowie 105 unterstützende Kräfte in Schlüsselbereichen, wie Einsatzleitung, Disposition, Kontrolle, Qualitätssicherung, Fahrzeugmanagement, Planung und Beschaffung zur Verfügung; insgesamt sind dem Winterdienst 833 Mitarbeitende zugeordnet. Diese Struktur gewährleistet eine hohe Reaktionsfähigkeit und Betriebssicherheit in kritischen Wetterlagen. Ein Vergleichmit den 820 im Winterdienst tätigen Personen in der Saison 2019/2020 zeigt, dass die Personalstruktur seit der Wintersaison 2019/2020 insgesamt stabil geblieben ist.
Eine Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Winterdienstsaison |
Anzahl der im Winterdienst eingesetzten Mitarbeitenden |
2018 |
808 |
2019 |
854 |
2020 |
874 |
2021 |
850 |
2022 |
850 |
2023 |
830 |
2024 |
830 |
2025 |
833 |
Dem Wunsch nach detaillierteren Angaben zur Personalorganisation und zu weiter zurückliegenden Jahren kann nicht entsprochen werden, da die Erhebung dieser Daten sehr zeitaufwendig wäre und dieser Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn stünde.Im Übrigen siehe Drs. 23/2661.
2. Vorbereitung im ÖPNV
2.1 Wie haben sich die Verkehrsunternehmen auf die zu erwartenden Wintereinbrüche vorbereitet und welche Optimierungen wurden nach dem ersten Wintereinbruch im November getroffen?
Bereich Straße:
Kurzfristig wurde die Betriebslenkung und Leitstelle personell verstärkt. Zudem gab es Abstimmungen mit der Stadtreinigung Hamburg sowie der Verkehrsleitzentrale der Polizei. Langfristig bzw. saisonal wird die Fahrzeugflotte vorbereitet, um alle technischen und gesetzlichen Voraussetzungen für einen sicheren Winterbetrieb zu gewährleisten. Zudem wird die Beauftragung von Winterdienst auf den Betriebshöfen organisiert.
Bereich Schiene:
Im Rahmen der Wintervorbereitung wurden örtliche Winterbesprechungen sowie Winterübungen durchgeführt. Diese Maßnahmen dienen der Koordination und Information, der am Winterbetrieb beteiligten, örtlichen Stellen.
Ergänzend zu den turnusmäßigen Inspektionen werden die Weichenheizungen im Oktober einer umfassenden Überprüfung unterzogen.
Als Ergänzung zum Check-Up der Weichenheizungen wurden Enteisungsmittel sowie Spritzpumpen für den Einsatz zur Räumung der Weichen beschafft. Zur Koordinierung der Wintermaßnahmen wurde im Leitungsstab eine zusätzliche Winterbereitschaft eingerichtet.
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft wurden zudem Unternehmen für den Einsatz als Schneeräumkräfte vertraglich gebunden.
Ergänzend zu den allgemeinen betrieblichen Regelungen der DB InfraGO AG existieren betriebliche Regelungen für den Fall eines Wintereinbruchs, die ja nach Situation greifen. Sie umfassen u. a. Regelungen zum Fahrzeugeinsatz, Kundeninformation, Einrichtung eines Arbeitsstabes oder zu witterungsbedingten Störungen an der Infrastruktur.
2.2. Welche Beschwerden oder Hinweise gab es zu fehlender Barrierefreiheit (z.B. verschneite Zugänge, Haltestellen etc.)?
Bereich Straße:
Die vhh erreichten in dem Zeitraum drei Beschwerden zu schlecht geräumten Haltestellen.
Bereich Schiene:
Hinweise zu verschneiten Zugängen bzw. nicht geräumten Bahnsteigen hat der Kundendialog der S-Bahn Hamburg erhalten und umgehend an den Stationsbetreiber weitergeleitet.
2.3. Welche Maßnahmen wurden bei der Fahrgastinformation (HVV-App, Durchsagen, Social Media, Anzeigen etc.) getroffen, um die Fahrgäste umfassend zu informieren?
Bereich Straße:
Durch zusätzlichen Personaleinsatz in der Leitstelle der vhh hat die Echtzeitauskunft über hvv.de bzw. in der hvv App grundsätzlich gut funktioniert. Auch an den besonders schneereichen Tagen konnte i.d.R. für jede Fahrt eingesehen werden, ob diese evtl. entfällt oder verspätet ist.
Bereich Schiene:
Auf der Homepage der S-Bahn Hamburg wurde fortlaufend das aktuelle Betriebskonzept strukturiert in zwei Sprachen (Deutsch & Englisch) dargestellt. Herausfordernd war, dass sich dieses dynamisch in schnellen Folgen verändert hatte.
Zudem wurden über die Ansagen bestmöglich individuell je Station informiert.
Weiter wurden in den Auskunftsmedien (www.bahn.de/www.hvv.de) Hinweistexte/ Sondertexte hinterlegt, dass es durch die Witterung zu Verzögerungen kommen kann.
2.4. Wie erfolgte die operative Abstimmung zwischen S-Bahn, Hochbahn, VHH, Autokraft, ggf. Subunternehmen, Stadtreinigung und den zuständigen Behörden?
In der Regel elektronisch (E-Mail) oder per Telefon. Bei Störungen vor Ort, wenn ein Bus betroffen war, haben die Mitarbeiter;innen der Betriebslenkung direkt mit den Einsatzkräften kommuniziert.
Die S-Bahn Hamburg steht in derartigen Fällen bei Bedarf mit den Leitstellen der Hochbahn und VHH im Austausch.
2.5. Welche Erkenntnisse aus früheren Winterereignissen lagen den aktuellen Planungen zugrunde?
Bereich Straße:
Erkenntnisse aus früheren Winterereignissen sind in die unter 2.1. genannten Vorbereitungen eingeflossen. Insbesondere die frühzeitige Bereitstellung von zusätzlichem Personal an Schlüsselpositionen hat sich bewährt.
Bereich Schiene:
Hierzu liegt keine Auswertung vor. Erkenntnisse und Erfahrungen aus besonderen betrieblichen Situationen werden in die täglichen Arbeitsprozesse und -routinen implementiert.
3. Einschränkungen im Linienverkehr
3.1 Welche Linien (S-Bahn und Bus) wurden aufgrund der Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse in welchem Zeitraum und auf welchen Abschnitten eingestellt, verkürzt oder umgeleitet?
Bereich Straße:
Im genannten Zeitraum kam es aufgrund der schlechten Befahrbarkeit von Straßen aufgrund von Schnee und Glätte zu einer vorübergehenden Betriebseinstellung vom 03.01. (schrittweise ca. ab 21:30) bis zum Betriebsbeginn am 04.01. (04:30), um eine Bergung feststehender Fahrzeuge und im Anschluss eine geordnete und verbindliche Betriebsaufnahme zu ermöglichen.
Zudem kam es insbesondere zwischen dem 02.01. und 04.01. sowie zwischen dem 09.01. und 11.01. zu Verspätungen und Ausfällen einzelner Fahrten im gesamten Bediengebiet.
Bereich Schiene:
Im Zeitraum vom 2.1.-13.1.2026 kam es witterungsbedingt zu Ausfällen und Taktausdünnungen, die je nach Lage zu jeweils unterschiedlichen Betriebskonzepten führten. Grundsätzlich wurde versucht, unter Berücksichtigung der erschwerten Verhältnisse das jeweils bestmögliche Angebot zu erbringen. Die Brückenhavarie im Bereich Holstenstraße sowie eine langfristige Langsamfahrstelle auf dem Viadukt in Hammerbrook erschwerten die Durchführung des abweichenden Betriebskonzeptes zusätzlich. Zusammengefasst konnte an den einzelnen Tagen jeweils folgendes Betriebskonzept angeboten werden:
Freitag, 2.1.:
Ausfall Verstärkerlinien S1 und S2; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben; S3 in Richtung Pinneberg über Dammtorlinie ohne Halt in Altona
Samstag, 3.1.:
abweichende Wendungen und Zugausfälle auf allen Linien; ab abends: S1 Pendelverkehr Ohlsdorf – Poppenbüttel sowie Sperrung Blankenese – Klein Flottbek; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben
Sonntag, 4.1.:
S3 in Richtung Pinneberg über Dammtorlinie ohne Halt in Altona: S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben; S7 20-Minuten-Takt; ab abends: S1 20-Minuten-Takt
Montag, 5.1.:
tlw. Ausfall der Verstärkerlinie S2;
Dienstag, 6.1.:
bis Mittag: S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben
Mittwoch, 7.1.:
weitgehend planmäßig
Donnerstag, 8.1.:
zahlreiche Störungen am Vormittag; ab nachmittags: S1 20-Minuten-Takt Wedel – Airport sowie 20-Minuten-Takt Pendelverkehr Ohlsdorf – Poppenbüttel; Ausfall Verstärkerlinien S1 und S2; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben; S3 10-Minuten-Takt über Dammtorlinie; S7 20-Minuten-Takt Aumühle – Altona
Freitag, 9.1.:
Grundkonzept: S1 20-Minuten-Takt Wedel – Airport sowie 20-Minuten-Takt Pendelverkehr Ohlsdorf – Poppenbüttel; Ausfall Verstärkerlinien S1 und S2; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben; S3 10-Minuten-Takt Richtung Pinneberg über Dammtorlinie; S7 20-Minuten-Takt Aumühle – Altona; mehrere (temporär) gesperrte Streckenabschnitte (Wedel– Othmarschen; Holstenstraße – Hauptbahnhof)
Samstag, 10.1.:
Grundkonzept: S1 20-Minuten-Takt Blankenese – Airport sowie 20-Minuten-Takt Pendelverkehr Ohlsdorf – Poppenbüttel bzw. Blankenese - Wedel; S3 20-Minuten-Takt Pinneberg – Neugraben; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben sowie 60-Minuten-Takt Neugraben – Stade; S7 als S2 20-Minuten-Takt Aumühle – Sternschanze (baustellenbedingt)
Sonntag, 11.1.:
Grundkonzept: S1 20-Minuten-Takt Blankenese – Airport sowie 20-Minuten-Takt Pendelverkehr Ohlsdorf – Poppenbüttel bzw. Blankenese - Wedel; S3 20-Minuten-Takt Pinneberg – Neugraben; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben sowie 60-Minuten-Takt Neugraben – Stade; S7 als S2 20-Minuten-Takt Aumühle – Sternschanze (baustellenbedingt)
Montag, 12.1.:
S1 und S3 weitgehend nach Plan; Ausfall Verstärkerlinien S1 und S2; S5 Ausfall Elbgaustraße – Neugraben; S7 Aumühle – Diebsteich über Dammtorlinie
Dienstag, 13.1.:
S1 und S7 nach Plan; Ausfall Verstärkerlinien S1 und S2; S3 in Richtung Pinneberg über Dammtorlinie ohne Halt in Altona; S5 ab Nachmittag auch wieder zwischen Elbgaustraße – Berliner Tor;
3.2 Welche Maßnahmen gab es durch die zuständigen Stellen bei Verkehrsunternehmen, Stadtreinigung und Behörden, um die Befahrbarkeit der Gleise und Straßen wieder herzustellen und welche Abstimmungen wurden getroffen?
Bereich Straße:
Es wurde die Stadtreinigung informiert und um Unterstützung gebeten. Dies hat für den Bereich Vierlanden gut funktioniert.
Bereich Schiene:
Durch die S-Bahn Hamburg wurden im Zeitraum vom 2. – 13.1. Spur- und Enteisungsfahrten mit S-Bahn- und Rangierfahrzeugen durchgeführt.
Seitens DB InfraGO wurden im oben genannten Zeitraum u.a. folgende Maßnahmen unternommen:
• Großflächiger Vollabruf aller Winterräumkräfte zum Räumen von Weichen
• Präventiver sowie Adhoc-Einsatz von Enteisungsspray zur Verhinderung des Einfrierens von Weichen und Stromschienenabschnitten
• Einsatz 4 zusätzlicher Motorsägen Trupps zur Beseitigung von Schäden infolge von Sturm oder Schneebruch
3.3 In welchem zeitlichen Abstand zur Räumung durch die Stadtreinigung wurde der Linienverkehr jeweils wieder aufgenommen?
I.d.R. wird die Strecke nach erfolgter Räumung durch Personal der Betriebslenkung vor Ort überprüft und dann frei gegeben. Insofern kann hier kein statischer Zeitraum benannt werden.
3.4 Welche technischen Mittel stehen für das Gebiet des Bezirkes Bergedorf zur Verfügung und sind diese ausreichend? (Falls nicht trennscharf für den Bezirk darstellbar, bitte auf Hamburg beziehen)
Die SRH stellt einen über die Jahre optimierten und leistungsfähigen Winterdienst sicher. Die Entwicklung der SRH ist dabei geprägt durch technologischen Fortschritt und einer Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung. Der gezielte Einsatz spezieller Räumfahrzeuge auf Geh- und Radwegen ersetzt zunehmend die händische Bearbeitung durch ein effizientes Zusammenspiel von Menschen und Maschine. Dieser Modernisierungskurs belegt sich unter anderem in der Anzahl der im Winterdienst eingesetzten Fahrzeuge, die in den vergangenen Jahren konsequent erhöht wurde. In der Wintersaison 2025/2026 stehen 366 Einheiten bereit. Davon sind 90 Räum- und Streufahrzeuge mit entsprechendem Personal auf Fahrbahnen im Einsatz. Allein in den letzten Jahren wurde die Flotte nochmals mit fünf Spezialfahrzeugen modernisiert, die unter anderem eine effizientere Kombistreuung aus Feuchtsalz und Sole ermöglichen. Flankierend werden Streu- und Räumplänedurch moderne Datenverarbeitung laufend an die aktuelle Lage angepasst.
Da die Bezirksgrenzen für die Planung, Organisation und Umsetzung des Winterdienstes nicht maßgeblich sind, ist der Fahrzeugeinsatz auch nicht auf Bezirke ausgelegt.
Die Streustoffe der SRH werden dezentral auf den jeweiligen Betriebshöfen vorgehalten. Hierzu zählen sowohl Salz, das in Silos und Salzhallen gelagert wird, als auch abstumpfende Mittel wie Kies, die ebenfalls dezentral in geeigneten Lagerhallen bevorratet werden. Zusätzlich stehen im gesamten Hamburger Stadtgebiet während der Winterdienstsaison insgesamt 63 stationäre Streustoffsilos mit Kies bereit, um unter anderem die Regiewege zu verkürzen und eine effiziente Einsatzplanung zu gewährleisten.
Die SRH prüft fortlaufend auch während der laufenden Winterdienstsaison, ob und in welchem Umfang die Leistungen des Winterdienstes sowohl bezüglich des Personal- und Maschineneinsatzes anzupassen beziehungsweise auszuweiten sind und setzt dies bei Bedarf in den Einsätzen um.
Die zur Verfügung stehenden Personal Räum- und Streufahrzeuge sowie das sonstige technische Equipment sind ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.
Siehe auch Antworten zu den Fragen 1.1, 1.2 und 8.3 sowie Drucksache 23/2617.
4. Nachfragen zur S-Bahn
4.1 Weshalb und wann genau wurde der Betrieb der S7 am Nachmittag des 8.1. - anscheinend äußerst kurzfristig - auf einen 20-Minuten-Takt umgestellt?
Am 8. Januar gab es witterungsbedingte Weichenstörungen aufgrund sehr starken, nicht vorhergesagten Schneefalls, wodurch entschieden wurde, die Linie S7 ab ca. 11 Uhr zur Betriebsstabilisierung im 20-Min.-Takt zwischen Aumühle und Altona verkehren zu lassen.
4.2 Wurde bei dieser Entscheidung einbezogen, dass der 8.1. noch ein „normaler“ Arbeitstag ohne Unwetterwarnung und mit entsprechendem Fahrgastaufkommen war? Wie hat sich dies auf die Entscheidung ausgewirkt?
Ja.
Das zu erwartende Fahrgastaufkommen wird bei jeder dispositiven Entscheidung zur Anpassung des Betriebskonzeptes berücksichtigt, jedoch musste in diesem Fall das Betriebskonzept auf die noch zur Verfügung stehende Infrastruktur angepasst werden.
4.3 Weshalb war die Bergedorfer Strecke im 20-Minuten-Takt befahrbar, aber nicht im 10-Minuten-Takt?
Das zu erwartende Fahrgastaufkommen wird bei jeder dispositiven Entscheidung zur Anpassung des Betriebskonzeptes berücksichtigt, jedoch musste in diesem Fall das Betriebskonzept auf die noch zur Verfügung stehende Infrastruktur angepasst werden.
4.4 Weshalb wurde die S2 am 8.1. und 9.1. komplett ausgesetzt?
8. Januar: Siehe Antwort zu 4.3
9. Januar: Aufgrund des Wintersturms „Ellie“ kam es am 9. Januar im Netz der S-Bahn Hamburg zu massiven Schneeverwehungen, die zu weiteren witterungsbedingten Weichenstörungen sowie vereisten Stromschienen führten. Hierdurch mussten z.T. mehrere Streckenabschnitte im S-Bahnnetz gesperrt werden, da die Befahrbarkeit der Gleise nicht gegeben war. Ein Einsatz der Linie S2 war dadurch am 9. Januar nicht möglich.
4.5 Am 8. Januar gab es ab etwa 20 Uhr keine nennenswerten Niederschlagsmengen mehr. Weshalb wurde der Verkehr nicht wieder regulär aufgenommen?
Der nicht vorhergesagte Schneefall des 8. Januar, die Niederschlagsmengen des darauffolgenden Sturmtiefs Ellie und die langanhaltenden niedrigen Temperaturen sorgten dafür, dass sich die witterungsbedingten Einschränkungen der Infrastruktur auf den Betrieb im Zeitraum 8. Januar bis 11. Januar auswirkten.
4.6 Am 9. Januar gab es ab dem späten Nachmittag keine nennenswerten Niederschlagsmengen mehr. Weshalb wurde der Verkehr nicht wieder regulär aufgenommen?
Siehe Antwort zu 4.5
4.7 Am 10. und 11. Januar gab es quasi keinen Niederschlag. Weshalb wurde die S2 (wegen Bauarbeiten fuhr diese statt der S7) trotzdem nur im 20-Minuten-Takt betrieben?
Siehe Antwort zu 4.5
4.8 Weshalb war der Betrieb im oberirdischen Netz der Hochbahn im Vergleich deutlich näher am fahrplanmäßigen Takt und stabiler als bei der S-Bahn?
Der S-Bahn Hamburg liegen keine vergleichbaren Daten der Hamburger Hochbahn vor.
Als allgemeiner Hinweis: Ein entscheidender Unterschied zwischen Hochbahn und S-Bahn stellt die Infrastruktur dar. Bei der Hochbahn verkehren die einzelnen U-Bahn Linien fast ausschließlich auf ihrer „linieneigenen Infrastruktur“, während die Linien der S-Bahn, insbesondere im Citybereich, die gleiche Infrastruktur nutzen. Hierdurch wirken sich kurzfristig auftretende Störungen bei der S-Bahn stärker auf das Gesamtsystem aus.
4.9 Welche Maßnahmen wären erforderlich, um eine höhere Zuverlässigkeit bei Schneefall wie in den genannten Zeiträumen zu erreichen?
Grundsätzlich würde eine allgemein höhere Resilienz der Eisenbahninfrastruktur helfen eine höhere Zuverlässigkeit zu erreichen. Ab einer gewissen Witterungsintensität ist eine (komplette) Aufrechterhaltung des Betriebs nicht mehr zielführend und insbesondere die Verbesserung der Fahrgastinformation (Echtzeitinformation) steht im Vordergrund.
4.10 Nach Medienberichten sind derzeit sämtliche Weichenheizungen entlang der Bergedorfer S-Bahn-Strecke außer Betrieb, weil diese über die Oberleitung der zur Zeit gesperrten Fernbahn gespeist werden.
a) Welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der S2 und S7?
Dies führte z.T. zu einem eingeschränkten Betrieb auf den Linien S2 und S7 mit Verspätungen sowie Teil- und Gesamtausfällen.
b) Welche stabilisierenden Maßnahmen wurden nach den ersten Schneefällen in diesem Winter ergriffen?
Der Personaleinsatz an eingesetzte Schneeräumkräfte wurde schon während des ersten Schneefalls intensiviert. Ebenfalls wurde präventiv Frostschutzmittel auf die beweglichen Teile der Weiche aufgebracht. Aufgrund der starken Vereisungseffekte an den Weichen bei diesen tiefen Temperaturen wurden unsere Technikerbereitschaften ergänzend mit Propangasbrennern ausgestattet, um notfalls enteisen zu können.
c) Wurde geprüft, die Weichenheizungen anders mit Strom zu versorgen?
Ja, eine Tiefenprüfung zur alternativen Versorgung der Anlage hat stattgefunden.
d) Wenn ja: Welches Ergebnis hatte diese Prüfung?
Zurzeit ist die Weichenheizung mit einer Stromversorgung aus der Oberleitung mit 15.000V und einer Frequenz von 16,7Hz versorgt. Aufgrund des Unterschieds zur Versorgernetzspannung (400V) und Frequenz (50Hz) passen die Steuerung der Anlage sowie die Heizstäbe nicht zu dieser Frequenz/Spannung, weshalb eine alternative Anbindung nicht möglich war.
5. Konkrete Nachfragen zum Busverkehr
5.1 Welche bemerkenswerten gefährlichen Situationen und Unfälle gab es aufgrund der Witterung seit Jahresbeginn?
Es kam in dem Zeitraum nicht zu größeren Unfällen. Die Sicherheit der Fahrgäste hat höchste Priorität, sodass die Betriebslenkung übergeordnet und das Fahrpersonal im Einzelfall eigenverantwortlich entscheidet die Fahrt nicht fortzusetzen, sollten gefährliche Situationen drohen.
5.2 In welchem geplanten Rhythmus und mit welchen Zielwerten sollen Busstrecken regelhaft bearbeitet werden, inwiefern kam es zu Abweichungen und wie lange bestanden diese?
Die SRH bearbeitet die als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Strecken im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Wetterlage ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Hierzu ist von Mitte Oktober bis Mitte April (24 Stunden/sieben Tage pro Woche) eine Winterdienstzentrale mit ausgebildeten Fachkräften eingerichtet.
Die Bereiche, für die eine Verantwortung der SRH besteht, sind unterschiedlich priorisiert. Dabei wird im Winterdienst in allen Stadteilen ein besonderes Augenmerk auf Hauptverkehrsstraßen, Busrouten, das abgestimmte Radwegenetz, hochfrequentierte Bereiche um Bahnhöfe und Zugangsstationen sowie Verbindungsachsen gelegt. Auch bekannte Hotspots, Knotenpunkte und besondere Gefahrenstellen werden im gesamten von der SRH zu bearbeitenden Streckennetz berücksichtigt. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, wird dies regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt.
Die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungsachsen werden regelhaft der Priorität 1 zugeordnet, da sie zentrale Verkehrsadern mit hoher Kapazität für den inner- und überörtlichen Durchgangsverkehr darstellen.
Weitere Erläuterungen zur Priorisierung der Strecken und zu Maßnahmen zur Sicherung der Befahrbarkeit von Bustrecken sind den Drucksachen 23/2530, 23/2617 und 22/13746 zu entnehmen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 8.1 bis 8.6 verwiesen.
5.3 Wie ist der Ablauf nach der Einstellung des Betriebs auf einer Linie oder einem Streckenabschnitt?
Das eingesetzte Fahrpersonal informiert über Funk die Leitstelle über die Straßenverhältnisse. I.d.R. wird der Betrieb dann entweder umgeleitet oder verkürzt - wenn nicht anders möglich auch komplett eingestellt. Es erfolgt dann eine Aktualisierung der Fahrgastinformationen und eine Überprüfung vor Ort durch ein Mitarbeitende der Betriebslenkung, welches dann im Bedarfsfall auch eine Kontaktaufnahme zur Stadtreinigung auslöst. Die Situation wird dann fortwährend beobachtet und sobald eine Verbesserung der Verhältnisse eintritt, wird der Betrieb schnellstmöglich wieder aufgenommen.
6. Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
6.1 Welche Radstrecken im Bezirk werden regelmäßig geräumt bzw. durch Schneebearbeitung befahrbar gehalten?
Im Bezirk Bergedorf werden die im abgestimmten Winterdienstnetz (siehe hierzu auch Winterdienst auf Radwegen - hamburg.de) enthaltenen Radverkehrsanlagen bei Schnee oder Glätte regelmäßig geräumt und gestreut. Im Bezirk Bergedorf sind dies die Radroute 8 und Teile der Radroute 2 (von der Innenstadt bis zur S-Bahn-Haltestelle „Nettelnburg“). Je nach Art der Radverkehrsanlagekommen unterschiedliche Streumethoden zum Einsatz:
• Auf baulich abgesetzten Radwegen und gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen werden gemäß Hamburgischem Wegegesetz (HWG) ausschließlich abstumpfende Streumittel (z. B. feinkörniger Kies) verwendet.
• Feuchtsalz/Salz wird ausschließlich auf Fahrbahnen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen eingesetzt, da dies nur dort gesetzlich zulässig ist.
6.2 Welche Fußwege, begehbaren Nebenflächen und gemischten Fuß- und Radwege im Bezirk werden regelmäßig durch eine Stelle der FHH geräumt bzw. durch Schneebearbeitung befahrbar gehalten?
Die SRH bearbeitet die in ihrer Zuständigkeit liegenden als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Wegeflächen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch für die Gehwege, begehbaren Nebenflächen und gemischten Geh- und Radwege. Die Wetterlage ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Hierzu wurde von Mitte Oktober bis Mitte April rund um die Uhr eine Winterdienstzentrale mit ausgebildeten Fachkräften eingerichtet.
Ergänzend ist anzumerken, dass sich die Winterdienstpflichten der Kommunen und Städte an der Zumutbarkeit orientieren. Gleichzeitig sind die Kraftfahrzeugfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrenden gehalten, sich wetterangepasst zu verhalten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 8.1 und 8.2 sowie Drucksache 23/2742 verwiesen.
6.3 Nach welchen Kriterien wird festgelegt, ob ein Fahrradweg / Schutzstreifen / gemischter Fuß- und Radweg oder eine für den überregionalen Radverkehr relevante Straße regelmäßig geräumt wird?
Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Wichtigkeit der Verbindungen für den Radverkehr, Radverkehrsaufkommen und Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen. Grundlage ist das abgestimmte Winterdienstnetz, das regelmäßig überprüft und angepasst wird. Die eingesetzten Streumittel richten sich nach der Art der Infrastruktur und den gesetzlichen Vorgaben (siehe oben).
6.4 Welche Beschwerden über nicht ausreichend geräumte Infrastruktur lagen den unterschiedlichen Stellen der FHH seit 1. Januar für den Bezirk Bergedorf vor?
Seit Beginn der Wintersaison am 15. Oktober 2025 wurden bis zum 30. März 2026 bei der SRH insgesamt 5.285 auf den Winterdienst bezogene Kundenkontakte registriert. Darunter waren:
• 2.291 allgemeine Auskünfte,
• 778 Glättemeldungen zu Fahrbahnen,
• 1.685 Glättemeldungen zu Gehwegen mit Anlieferverpflichtung und Gehwege, die von der SRH bearbeitet werden und
• 187 Glättemeldungen bezogen sich auf Radwege, die von der SRH bearbeitet werden.
Die Kundenkontakte werden von der SRH nicht nach Kategorien wie Beschwerden, Anfragen oder sonstigen Auskunftsersuchen beziehungsweise bezirkliche Zuordnung der eingegangenen Meldungen differenziert erfasst.
Siehe auch Drucksache 23/3229.
6.5 Wie viele davon betrafen Infrastruktur, deren Räumung in der Verantwortung der FHH liegt?
s. Antwort zu 6.4
6.6 Hält es die FHH für normal und angemessen, dass Fahrradfahrende bei einem Wintereinbruch effektiv Radwege und Radfahrstreifen wegen mangelnder oder nicht vorhandener Eis- und Schneeräumung nicht nutzen können und statt dessen auf der Straße fahren müssen? Falls nein, was gedenkt die FHH zu tun, um dies zu ändern?
Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz von gesamtstädtischer Bedeutung, welches auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt wurde, einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 315 km bzw. eineBearbeitungsstrecke von rd. 630 km. Hierzu gehören auch Strecken im Bezirk Bergedorf. Maßgeblich für die Aufnahme in das Radwegenetz ist dabei nicht die geografische Lage, sondern die verkehrliche Relevanz. Anpassungen bei Routen mit sehr hoher Netzbedeutung werden zudem weiterhin regelmäßig geprüft. Das Radwegenetz ist im Geoportal der FHH veröffentlicht.
6.7 Wieso bleiben große Eis- und Schneereste insbesondere auf Fuß- und Radwegen sowie Radfahrstreifen auch nach Beginn der Tauperiode liegen und werden nicht geräumt?
Grundsätzlich sind für den Winterdienst auf Gehwegen die Anliegerinnen und Anlieger verantwortlich. Ausgenommen sind die ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen.
Leider wird nicht immer ein rechtskonformer Winterdienst durch die Anliegerinnen und Anlieger sichergestellt. Die Kontrolle der Anliegerpflicht steht daher noch stärker im Fokus als es früher der Fall war.
Zur Vorgehensweise bei der Kontrolle und Sicherstellung der Erfüllung der Räum- und Streu-pflicht von Anliegerinnen und Anliegern siehe auch die Drucksachen 23/2806, 23/2742 und 23/2791.
Die SRH ist ausschließlich für den Winterdienst auf den öffentlichen besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Gehwege außerhalb des Hafengebiets und von Neuwerk zuständig, die nicht in der Zuständigkeit der Anliegerinnen und Anlieger liegen sowie für das abgestimmte Radwegenetz, für das ein Winterdienst vorgesehen ist. Insofern ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, dessen Planung auf einem durchschnittlichen Winter beruht und auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu Ziffer 6.6, 8.1 und 8.2 sowie auf die Drucksachen 23/2530, 23/2555 und 23/2617 verwiesen.
7. Wie bewertet die zuständige Behörde die deutlich geringere Nutzbarkeit und Resilienz der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Stabilität des ÖPNV und verschneite Geh- und Radwege) im Vergleich zum PKW unter Betrachtung des politischen Ziels der Mobilitätswende in Hamburg?
Die Nutzung des ÖPNV in Form von Bussen ist für viele Hamburgerinnen und Hamburger, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Menschen unverzichtbar, um eine selbstbestimmte Mobilität zu gewährleisten. Der gezielte Winterdienst auf Hauptverkehrsstraßen stellt sicher, dass Busse und andere Verkehrsmittel auch bei widrigen Witterungsbedingungen zuverlässig fahren können. Die Räumung der Hauptverkehrsachsen dient also nicht in erster Linie dem motorisierten Individualverkehr, sondern gezielt der Priorisierung der Busse und der Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Krankentransport, Polizei). Damit wird die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs auch unter widrigen Witterungsbedingungen gesichert und gleichzeitig das politische Ziel der Mobilitätswende unterstützt: den Umweltverbund als tragfähige, nachhaltige Alternative zum PKW zu stärken, soziale Teilhabe zu ermöglichen und die Klimaziele der Stadt konsequent zu verfolgen.
Die SRH ist für den Winterdienst auf den öffentlichen Wegen außerhalb des Hafengebiets und von Neuwerk zuständig, die nicht in der Zuständigkeit der Anliegerinnen und Anlieger liegen und soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt. Bei Schnee- und Eisglätte sind diese Wege von der SRH nach besten Kräften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und zu streuen. Dabei sind die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen. Winterdienst wird dort durchgeführt, wo die Erreichbarkeit von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs oder die Verkehrssicherheit auf weiteren verkehrswichtigen Verbindungsstrecken zu gewährleisten sind.
Diese Vorgaben ergeben sich aus § 28 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Die Winterdienstpflicht der SRH gilt auch für die namentlich in § 2 HWG genannten Wege, Straßen und Plätze, sofern sie als öffentliche Wege gewidmet sind und keine Zuständigkeit der Anliegerinnen und Anlieger gegeben ist, jedoch unter den einschränkenden Vorgaben des § 28 HWG. Insofern kann ein Winterdienst auf diesen öffentlichen Wegeflächen grundsätzlich nicht flächendeckend erfolgen, da es sich in der Regel, zumindest bei der Gesamtfläche, nicht um verkehrswichtige Wege handelt.
Öffentliche Wege in Grün- und Erholungsanlagen werden ebenfalls von der SRH bei Schnee- und Eisglätte nach besten Kräften im Rahmen der Leistungsfähigkeit geräumt und gestreut, soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt. Dabei ist ebenfalls die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus § 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen. Im Übrigen ist eine Nutzung der entsprechenden Wege nur auf eigene Gefahr möglich.
Neben- und Wohnstraßen werden im bestehenden Winterdienstkonzept grundsätzlich nicht, allenfalls im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nachrangig im Winterdienst berücksichtigt. Hier wird die SRH nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.
Vorrang haben verkehrswichtige Hauptstraßen unter Berücksichtigung des ÖPNV.
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Ausgenommen sind die ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen. Die Anliegerpflicht gilt auch für Plätze. Die Anliegerpflichten ergeben aus den §§ 29 und 31 HWG. Für den Winterdienst auf den dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr dienenden Wegeflächenim Hafengebiet und die öffentlichen Wege auf Neuwerk ist nach § 28 HWG die Trägerin der Wegebaulast zuständig.
Auf den Radwegen in der Zuständigkeit der SRH wird der Winterdienst auf einem abgestimmten Radwegenetz durchgeführt, das im Geoportal der FHH veröffentlicht ist.
Insoweit bestehen klare Winterdienstzuständigkeiten und Priorisierungen.
Weitere Erläuterungen zur Priorisierung der Strecken sind der Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 22-0649 sowie den Drs. 23/2617 und Drs. 22/13746 zu entnehmen.
8.2 Gibt es eine verbindliche Prioritätenliste oder ein Stufenkonzept zur Räumung von Straßen?
Siehe Antwort zu 8.1.
Zudem ist die Wetterlage bei der Priorisierung von entscheidender Bedeutung. Die SRH hat von Mitte Oktober bis Mitte April rund um die Uhr eine Winterdienstzentrale mit ausgebildeten Fachkräften eingerichtet, die einen Winterdiensteinsatz auslösen kann.
Ergänzend bearbeitet die SRH das abgestimmte zusammenhängende Fahrradwegenetz im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Alle Radwege werden gleichzeitig bearbeitet, um die Benutzbarkeit insbesondere zum Hauptberufsverkehr zu ermöglichen. Soweit es die Wetterlage erfordert, werden die Fahrradwege und Velorouten mehrmals täglich gestreut und geräumt.
Im Übrigen siehe Antwort zu 8.1 sowie Drs. 22/13746 und Drs. 22/16885.
8.3 Wenn ja: Wann wurde diese Prioritätenliste zuletzt überarbeitet?
Die SRH prüft fortlaufend, auch während der laufenden Saison, ob und in welchem Umfang die Leistungen des Winterdienstes anzupassen beziehungsweise auszuweiten sind, und setzt dies bei Bedarf in den Einsätzen um.
8.4 Welche Straßen im Bezirk Bergedorf wurden in den Zeiträumen 2.-4. Januar sowie 8.-13. Januar tatsächlich geräumt und/oder gestreut? (bitte auflisten)
Die SRH befand sich in den genannten Zeiträumen in Volleinsätzen. Alle Straßen, die in der Verantwortlichkeit der SRH im Winterdienst liegen, wurden geräumt und gestreut.
8.5 Welche Straßen konnten nicht oder nur eingeschränkt geräumt werden und aus welchen Gründen?
Siehe Antwort zu 8.1, 8.2 und 8.4.
8.6 Gab es Engpässe durch parkende Fahrzeuge, Unfälle oder fehlende Durchfahrbarkeit?
Die Durchführung der Winterdiensttätigkeiten wurde nicht durch parkende Fahrzeuge behindert. Es gab einen Unfall mit einem Streufahrzeug. Der von dem verunfallten Fahrzeug zu bearbeitende Räum- und Streuplan wurde von anderen Fahrzeugen übernommen.
8.7 Wie viele Beschwerden oder Hinweise zur nicht oder unzureichend geräumten Fahrbahn lagen der Stadtreinigung bzw. den zuständigen Behörden im Januar 2026 für den Bezirk Bergedorf vor?
8.8 Welche Straßen waren davon besonders betroffen?
8.9 Gab es Nachsteuerungen aufgrund von Beschwerden – und wenn ja, in welchem Umfang?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Januar 2026 wurden bei der SRH insgesamt 3.989 auf den Winterdienst bezogene Kundenkontakte registriert, darunter 730 Anfragen zum Winterdienst auf Fahrbahnen. Hierzu zählen auch Glättemeldungen zu Fahrbahnen auf Brücken und Busbuchten.
Die Kundenkontakte werden von der SRH nicht mit einer bezirklichen Zuordnung der eingegangenen Meldungen differenziert erfasst. Es ist daher nicht möglich, die Kundenkontakte im Hinblick auf die Fragestellung weitergehender zu analysieren.
Extreme dauerhaft anhaltende Wintersituationen werden auch zukünftig im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nach besten Kräften und unter Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen sein. Vor diesem Hintergrund wird es auch beim Winterdienst nicht möglich sein, alle Erwartungen zu erfüllen und die städtischen Einsatzmöglichkeiten elementar auszuweiten. Ungeachtet dessen werden die zuständigen Stellen im Nachgang der Winterdienstsaison die Ergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls erforderliche Schlussfolgerungen ziehen.
Nicht richtig ist die Aussage, dass die auf den Fahrbahnen eingesetzten Räumfahrzeuge der SRH die Gehwege mit Schnee zuschieben. Vielmehr wird der Schnee mit den Räumschildern von den Hauptverkehrsstraßen, Brücken und prioritären Radwegen seitlich an den Fahrbahnrand geschoben. Eine Verlagerung der Schneemassen auf die Gehwege erfolgt dabei nicht. Die eingesetzten modernen Räumschilder sind so ausgerichtet, dass die Gehwegbereiche bewusst freigehalten werden.
In einer Großstadt wie der Freien und Hansestadt Hamburg besteht keine Möglichkeit, separate Flächen zur Zwischenlagerung größerer Schneemengen auszuweisen. Dies ist insbesondere aufgrund der dichten Bebauung, der intensiven Nutzung des öffentlichen Raums und der flächendeckenden Parkplatznutzung im gesamten Stadtgebiet nicht realisierbar. Zudem würde ein großflächiger Abtransport des Schnees während der Saison erhebliche zusätzliche Personalressourcen binden und wäre ökologisch zumindest fragwürdig.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass in Hamburg nur selten Extremwetterlagen oder außergewöhnlich hohe Schneemengen auftreten, die über die bisherigen und bewährten Einsatzpraktiken im Winterdienst hinausgehende Maßnahmen erforderlich machen würden. Die praktizierten Abläufe haben sich vor diesem Hintergrund seit vielen Jahren bewährt.
9.2 Spielt Barrierefreiheit bei der Schneeräumung beispielsweise das Freiräumen taktiler Elemente überhaupt eine Rolle? Wenn ja, wie drückt sich das aus?
Bei der Räumung von Bushaltestellen und Überwegen sind die im Winterdienst tätigen Mitarbeitenden der SRH sensibilisiert, auf das Freiräumen der taktilen Elemente zu achten.
9.3 Wird bei der Schneeräumung der Straßen darauf geachtet, dass die anliegenden Nebenflächen wie Fußwege noch begehbar bleiben? Wenn nein, warum nicht?
9.4 Hält es die FHH für vertretbar, dass sich nach einem Wintereinbruch viele, insbesondere ältere und bewegungseingeschränkte Menschen nicht trauen, ihre Wohnungen zu verlassen bzw. dies objektiv nicht können, weil die Gefahr für die körperliche Unversehrtheit zu groß erscheint bzw. zu groß ist?
9.5 Gedenkt die FHH, bei künftigen Wintereinbrüchen effektiv die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere von Menschen mit Bewegungseinschränkungen deutlich besser zu wahren als zu Beginn dieses Jahres? Wenn ja, wie soll das geschehen. Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu 9.1.
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