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Auswahl der freien Träger Hilfen zur Erziehung (HzE) durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Kleine Anfrage von Oliver Schmidt (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 20.02.2019 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 4

Sachverhalt

Eine Vielzahl von freien Trägern bieten in Altona Hilfen zur Erziehung an. Die Angebote sind von ambulanten bis zu stationären Maßnahmen zahlreich und unterschiedlich. Im Bezirk Altona sind in den letzten zwei Jahren zwei neue Abteilungen des ASD hinzugekommen. Viele Fachkräfte sind neu im ASD.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:

 

  1. Welche und wie viele Träger sind im Bezirk Altona im Bereich HzE tätig? Welche davon haben ihren Sitz in Altona?

      Bitte detailliert aufführen nach Sozialraum und Angebotsspektrum.

 

  1. Welche dieser HzE Träger sind in weiteren Bereichen der Jugendhilfe wie Sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE) oder Sozialräumliche Hilfen und Angebote (SHA) tätig?

 

  1. Wie informieren sich die einzelnen ASD Mitarbeiter über die unterschiedlichen Angebote der HzE Träger?

 

3.1.   Wie geschieht dieses mit neuen ASD Fachkräften?

 

  1. Nach welchen Vorgaben neben der generellen Aussage „notwendig und geeignet“ nach § 27 SGB VIII wählen die ASD Mitarbeiter den passenden Träger für eine Hilfe aus?

 

4.1.   In wieweit werden hierfür folgende Aspekte mitberücksichtigt:

          Ansässigkeit im Sozialraum oder zumindest Bezirk,

          Mitwirkung im Sozialraumteam,

          Ergebnisse aus Qualitätsentwicklungsgesprächen,

          Vorhalten eines Qualitätsmanagementsystems,

          die Höhe des Entgelts.

 

4.2.   Gibt es ein vorgegebenes Verfahren für die Auswahl eines Trägers? Wenn ja, wie gestaltet sich dieses? Falls nein, wieso nicht?

 

  1. Welche ASD Abteilungen haben welchen Träger im Zeitraum Januar 2017 bis August 2018 belegt? Bitte getrennt auflisten nach Abteilung und Hilfeart.

 

  1. Welche Rolle spielt das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 36 SGB VIII von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der Auswahl eines Trägers? Wie wird dieses konkret gefördert und umgesetzt? Gibt es Fälle, in den denen der Wunsch nicht berücksichtigt wird? Falls ja, wieso?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Angebotspalette, die Anzahl von freien Trägern und deren Zusammenarbeit im Bereich HzE in Altona?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Das Bezirksamt verweist auf die Anlage 1.

 

Anmerkung:

Die Aufgliederung nach Sozialraum und Angebotsspektrum ist nicht möglich, da die meisten Träger mit ihrem Angebotsspektrum in mehreren Sozialräumen / Stadtteilen tätig sind. Somit wäre eine Zuordnung zu nur einem Sozialraum / Stadtteil wenig aussagekräftig.

 

Zu 3:

Den MitarbeiterInnen im ASD stehen mehrere verschiedene Informationsquellen zur Verfügung, um sich über die unterschiedlichen Angebote der HZE-Träger zu informieren:

  • Austausch der Fachkräfte untereinander:
    Der Erfahrungsaustausch über Angebote und Leistungen verschiedener HZE-Träger und deren Spezialisierungen findet im Arbeitszusammenhang unter den Fachkräften regelmäßig statt, z.B. bei einer kollegialen Beratung.
    Gerade bei der stationären Unterbringung dient die bezirkliche Angebotsberatung als wesentliche Informationsquelle. Hier erhalten die MitarbeiterInnen des ASD anhand der Leistungsbeschreibungen der Träger differenzierte Informationen zu dem jeweiligen Angebotsspektrum.
  • Werbung der HZE-Träger:
    Regelmäßig werden über Flyer und Drucksachen sowie weitergeleitete E-Mails Informationen zu den Angeboten von HZE-Trägern im Bezirk versendet. Neben den Informationen über neue Träger werden auch regelmäßig sogenannte Freiplatzmeldungen von Trägern versendet, um dem ASD so einen aktuellen Einblick in die Auslastung und Verfügbarkeit ihres Angebots zu ermöglichen.
  • In JUS-IT und dem SharePoint „Arbeitsbereich Jugendhilfe“ können sich alle Fachkräfte ausführlich über die Trägerangebote informieren

 

Zu 3.1:

  • Neue Fachkräfte erhalten ein umfangreiches überbezirkliches Einarbeitungsprogramm über Fortbildungsangebote und eine interne Einarbeitung in ihren jeweiligen Abteilungen.
    Der fachlich, inhaltliche Austausch zwischen „Anleiter“ und neuer Fachkraft bilden die Plattformen zur Nutzung der Trägerangebote.
  • Da der Austausch über Träger und deren Angebote für HZE,  wie oben beschrieben, in den Abteilungen umfangreich und regelhaft betrieben wird, werden auch die neuen Fachkräfte darin einbezogen und lernen die breite Angebotspalette kennen.

 

Zu 4:

§ 27.1 SGB VIII gibt vor, dass Hilfe notwendig und geeignet sein muss. Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeform wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen (§36.2 SGB VIII). In diesem Verfahren wird in der oben (Frage 3) beschriebenen Form auch über die Auswahl der in Frage kommenden Träger beraten und entschieden.

 

 

 

Zu 4.1:

1. Kugelpunkt:

Die Ansässigkeit im Sozialraum oder im Bezirk ist kein handlungsleitendes Kriterium. Entscheidend ist hierbei, ob das Angebotsprofil des Trägers einen möglichst hohen Deckungsgrad mit dem Nachfrageprofil (Problemkonstellation) des Klienten aufweist. Die Passgenauigkeit der Hilfe ist hier der entscheidende Faktor.

Da gerade bei ambulanten Hilfen zur Erziehung auch die vorhandene Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung und der sozialräumlichen Angebote mit genutzt werden soll, kann die Realisierung der Unterstützungsleistung im Nahbereich / Sozialraum ein entscheidender Gelingensfaktor sein.

Insofern sind die Nähe zum Sozialraum und die Minimierung von Fahrtzeiten förderliche Bedingungen bei der Auswahl geeigneter Träger im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Dies bedingt unter anderem auch den Grundsatz der Sozialraumorientierung.

 

2. Kugelpunkt:

Die Mitwirkung in einem bestimmten Sozialraumteam hat keine Auswirkung auf den Auswahlprozess eines Trägers. Entscheidend ist hier die Notwendigkeit / Geeignetheit / Passgenauigkeit und das Wissen des Trägers zu den Rahmenbedingungen im jeweiligen Umfeld des Klienten.

 

3. Kugelpunkt:

Qualitätsentwicklungsgespräche / Qualitätsentwicklungsdialoge werden regelmäßig durchgeführt, um die genutzten Angebote zu reflektieren, zu analysieren, zu bewerten und die Qualität der Angebote sowie der Kooperation mit den Trägern zu verbessern. Hierzu gibt es ein hamburgweit festgelegtes Verfahren.

Entscheidender sind aber die Reflektionsmöglichkeiten im Rahmen von Hilfeplangesprächen und Fachgesprächen mit den Trägern. Hier erfolgt die inhaltliche Feinjustierung der jeweiligen Hilfen zur Erreichung der festgelegten Hilfeziele.

 

4. Kugelpunkt

Das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems bei Trägern ist kein Auswahlwahlkriterium. Entscheidend sind hier die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.

 

5. Kugelpunkt

Bei der Entscheidung der notwendigen und geeigneten Hilfe gilt grundsätzlich das Gebot des wirtschaftlichen Handelns. Unverhältnismäßige Kosten sind dabei zu vermeiden.

Die Höhe des Entgelts ist bei der Einrichtung aller Hilfen ein Bestandteil der fachlichen Reflektion. Vereinbarungen zum Entgelt werden durch die BASFI vorgenommen und in JUS-IT so hinterlegt, dass die Fachkräfte im ASD diese Angebote belegen können.

Der Fachleistungsstundensatz bei ambulanten Hilfen und der Tagessatz / Pflegesatz bei stationären Hilfen sind abhängig von der jeweiligen Kostenstruktur des Trägers.

Die Unterschiede beim Fachleistungsstundensatz sind bei den Trägern eher marginal.

Bei den stationären Maßnahmen hingegen gibt es, abhängig von dem Leistungsspektrum und der Kostenstruktur eines Trägers, durchaus erhebliche Unterschiede.

Hier fließt unter dem Gesichtspunkt der „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ und Angemessenheit durchaus ein wirtschaftlicher Gesichtspunkt mit in die Hilfeentscheidung ein.

 

Zu 4.2:

Ja, das Verfahren zur Auswahl des Leistungserbringers / Trägers ist im Anlagenband (A2.4-AR1 Punkt 3.4) geregelt:

 

 

Des Weiteren gelten die unter Punkt 4 genannten Rechtsverschriften verbunden mit der Beschreibung unter Punkt 4.1.

 

Zu 5:

Bezogen auf den Zeitraum von Januar 2017 bis August 2018 kann in der Kürze der Zeit keine Aussage gemacht werden. Hierzu wäre eine umfängliche über die JUS-IT Leitstelle in Auftrag zugebende sql-Abfrage erforderlich.

 

Zu 6:

Die Auswahl der Maßnahme erfolgt im Einverständnis mit den Antragstellern gemäß §5 SGB VIII und unter Anwendung des SGB VIII - § 36/ § 36 a.

Das Finden der geeigneten Maßnahme wird im dialogischen Verfahren mit den Antragstellern entwickelt und im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten abgestimmt.

In der Regel schlägt der ASD geeignete Träger vor, die die Maßnahme mit den Antragstellern umsetzen sollen. Hierbei spielt die hohe Kongruenz  / Passgenauigkeit zwischen Angebots- und Nachfrageprofil die entscheidende Rolle.

Sollte es durch die Antragsteller einen konkreten Trägerwunsch geben, wird dieser in der Regel berücksichtigt, wenn die Passgenauigkeit gegeben ist und nicht unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen.

 

Zu 7:

Angebotspalette / Anzahl:

Die Träger, die im Bereich Altona tätig sind, bieten eine Vielzahl, sich teilweise nur in Nuancen unterscheidender, ambulanter Hilfen zur Erziehung an. Die Angebotspalette wird als ausreichend breit angesehen. Die hohe Anzahl der Anbieter führt allerdings zur Unübersichtlichkeit.

Im stationären Bereich werden unterschiedliche Wohngruppenformen vorgehalten, die jedoch ein Eingehen auf sehr spezifische Problemlagen nur eingeschränkt zulassen.

Die Anzahl der Wohngruppen wird als annähernd ausreichend bewertet.

 

Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit der freien Träger in Altona wird als solidarisch und kollegial bewertet, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Träger sich in einer Konkurrenzsituation befinden.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Trägertabelle zu den Fragen 1 und 2

Lokalisation Beta

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