21-0463

Ausübung Vorkaufsrecht Altonaer Bahnhofsgebäude Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.12.2019
02.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 anliegende Drucksache 21-0353 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 22.11.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat die Prüfung des Vorkaufsrechtes Paul-Nevermann-Platz 13, 15 & 16/ Scheel-Plessen-Straße 19 abgeschlossen.

Die Prüfung aller rechtlichen und stadtentwicklungspolitischen Frage führte zu dem Ergebnis, dass das Vorkaufsrecht fristgerecht ausgeübt wurde.

Verkäufer und Erstkäufer können gegen den Ausübungsbescheid Widerspruch einlegen.

Im Übrigen siehe Pressemitteilung der Finanzbehörde vom 18. November 2019:

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13222440/2019-11-18-fb-lig-uebt-vorkaufsrecht-aus-stadt-hamburg-sichert-schluesselgrundstuecke-am-bestehenden-bahnhof-altona/

 

Anhänge