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Augenmaß statt Bürokratie – Fußball-WM 2026 gemeinsam erleben ermöglichen Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.7

Sachverhalt

Die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 findet vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Millionen Menschen werden mitfiebern, gemeinsam jubeln und die Spiele mit Freunden, Familie, Nachbarn oder in gastronomischen Betrieben verfolgen. Auch in Hamburg wird die Weltmeisterschaft Menschen zusammenbringen und für besondere Momente sorgen.

Aufgrund der Austragungsorte in Nordamerika werden viele Begegnungen erst in den Abend- und Nachtstunden übertragen. Wer gemeinsam Fußball schaut, bleibt bei einem Tor nicht stumm. Jubel, Begeisterung und Emotionen gehören zu einer Weltmeisterschaft genauso dazu wie der Ball auf dem Platz. Gerade diese gemeinsamen Erlebnisse stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und beleben das Miteinander in den Stadtteilen.

Gleichzeitig sind die berechtigten Interessen der Anwohner zu berücksichtigen. Deshalb braucht es einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an einem gemeinschaftlichen Erleben der Weltmeisterschaft. Die besondere gesellschaftliche Bedeutung und der zeitlich eng begrenzte Ausnahmecharakter dieses Sportgroßereignisses sollten bei der Bewertung entsprechender Situationen angemessen berücksichtigt werden.

r gastronomische Betriebe, Vereine und Veranstalter, aber auch für Bürger, die die Spiele gemeinsam mit Freunden, Familie oder Nachbarn verfolgen möchten, ist eine verlässliche, pragmatische und nachvollziehbare Verwaltungspraxis wichtig. Niemand sollte währendeiner Fußball-Weltmeisterschaft den Eindruck gewinnen, zum Jubeln und Feiern besser in den Keller gehen zu müssen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

  • Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, während der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 bei der Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Public-Viewing-Veranstaltungen, gastronomischen Angeboten, Außengastronomie sowie dem gemeinschaftlichen Verfolgen der Spiele in Vereinsheimen, öffentlichen Einrichtungen oder im privaten Umfeld die bestehenden rechtlichen Ermessensspielräume verhältnismäßig und mit Augenmaß anzuwenden.
  • Dabei sollen die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Weltmeisterschaft, der zeitlich begrenzte Ausnahmecharakter des Sportgroßereignisses sowie das öffentliche Interesse an einem gemeinschaftlichen Erleben der Spiele angemessen berücksichtigt werden.
  • Insbesondere sollen kurzfristige, ereignisbezogene Geräuschspitzen durch Torjubel oder vergleichbare emotionale Reaktionen nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtzusammenhang eines zeitlich begrenzten internationalen Sportgroßereignisses bewertet werden.
  • Ziel ist es, gastronomischen Betrieben, Vereinen und Veranstaltern Planungssicherheit zu geben, gemeinschaftliches Erleben zu ermöglichen und zugleich die berechtigten Interessen der Anwohner zu wahren.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 8.7
Anhänge

ohne

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