21-0068

Aufwandsentschädigung für die bezirklichen Beiräte für Menschen mit Behinderungen ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 23.05.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.08.2019
20.08.2019
19.08.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 23.05.2019 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 20-9059 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat hierzu mit Schreiben vom 18.07.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration kann schon aus rechtlichen Erwägungen der Aufforderung, die bezirklichen Beiräte für Menschen mit Behinderungen als Ausschüsse nach dem Entschädigungsleistungsgesetz anzuerkennen, nicht folgen.

 

Nach dem Gesetz über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung werden alle in Ausschüssen der unmittelbaren Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ehrenamtlich tätigen Personen entschädigt. Um einen solchen Ausschuss der unmittelbaren Verwaltung handelt es sich bei den bezirklichen Beiräten jedoch nicht. Darüber hinaus ist eine Anerkennung weiterer beratender Gremien nicht vorgesehen.

 

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