22-0693

Aufstellung der Vorschlagslisten zur Berufung von ehrenamtlichen Richter:innen in der Sozialgerichtsbarkeit Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 8.4

Sachverhalt

Die Amtszeit dieser Richter:innenuft im Jahr 2025 ab.

Gem. § 13 (1) Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden die ehrenamtlichen Richter:innen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle, also der Behörde für Justiz undVerbraucherschutz (BJV), aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen; sie sind inangemessenem Verhältnis unter billiger Berücksichtigung der Minderheiten aus denVorschlagslisten zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund bittet die BJV das Bezirksamt Altona,eine Vorschlagsliste zur Neu- bzw. Wiederberufung der ehrenamtlichen Richter:innen in der Sozialgerichtsbarkeit einzureichen.

Das Bezirksamt hat zum einen die amtierenden ehrenamtlichen Richter:innendes Landessozialgerichts sowie des Sozialgerichts angeschrieben, ob die Bereitschaftbesteht, sich erneut in die Vorschlagsliste aufnehmen zu lassen. Zum anderen wurden auchnicht ernannte frühere Freiwillige auf Basis ihrer damaligen Daten unter Beachtung derAufbewahrungsfristen kontaktiert. Des Weiteren wurden die Fraktionen und Parteien derBezirksversammlung Altona über die Suche nach ehrenamtlichen Richter:innenin der Sozialgerichtsbarkeit informiert.

Eine maximale Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wurde seitensder BJV nicht geregelt, so dass sämtliche gegenüber dem Bezirksamt getätigtenBereitschaftsbekundungen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden. Eine dem entgegenstehende Regelung ist auch im SGG nicht ersichtlich, zumal die BJV gem. § 13 (1)Satz 2 SGG sogar eine Ergänzung der Vorschlagsliste verlangen könnte.

Gemäß § 31 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) hat die Bezirksversammlung über dievorstehend genannte Vorschlagsliste zu beschließen. Ersatzweise kann diesen Beschlussnach BezVG und der GO für die Bezirksversammlung Altona der Hauptausschuss fassen.Die Zulässigkeit wurde von der BJV bestätigt.

Das Bezirksamt empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksversammlung stimmt der o.g. und u.a. Vorschlagsliste zu.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.02.2025
Ö 8.4
Anhänge

Anlage 1: Gesetzesauszug

Anlage 2:Vorschlagsliste (nicht-öffentlich/ vertraulich)

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