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Aufschlüsselung politisch motivierter Straftaten im Bezirk Altona während Wahlkampfzeiten 2024 und 2025 Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 6.10

Sachverhalt

Die öffentliche Debatte über politisch motivierte Straftaten, insbesondere im Kontext von Wahlkampfzeiten, ist von großer Bedeutung für das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Aktuelle Berichte und Diskussionen, beispielsweise aus Berlin, werfen Fragen zur präzisen Klassifizierung und zum Verständnis dieser Delikte auf, insbesonderewenn es um die Zuordnung von Schmierereien mit extremistischen Symbolen geht. Ein genaues und differenziertes Bild der Kriminalitätsentwicklung ist unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Bitte schlüsseln Sie die erfassten politisch motivierten Straftaten im Bezirk Altona für die Wahlkampfzeiten der Jahre 2024 und 2025 (bitte definieren Sie den relevanten Zeitraum als Wahlkampfzeit, z.B. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltag) nach der Kategorie "rechtsmotiviert" und "links motiviert" auf.
  2. nnen Sie dabei die Deliktsfelder spezifisch benennen (z.B. Sachbeschädigung, Körperverletzung, Propagandadelikte)?
  3. Sollte sich im Vergleich zu Vorjahren oder anderen Perioden eine Steigerung der politisch motivierten Straftaten im Bezirk Altona abzeichnen, wie erklärt sich diese Entwicklung aus Sicht der ermittelnden Behörden?
  4. Wie werden Fälle von Hakenkreuz-Schmierereien, insbesondere auf den Büros oder Wahlplakaten von Parteien wie der AfD oder CDU, in der Statistik als "politisch motivierte Kriminalität rechts" oder "links" eingeordnet?
  5. Wird bei der Klassifizierung der Motivation auch die Täterintention berücksichtigt, insbesondere wenn Hinweise vorliegen, dass solche Schmierereien möglicherweise nicht aus einer rechtsextremistischen Haltung heraus, sondern als Ausdruck „antifaschistischer“ oder anti-parteilicher Proteste durch Täter aus dem linken Spektrum erfolgen könnten?
  6. Wie viele der genannten politisch motivierten Straftaten konnten bislang aufgeklärt werden?
  7. Bei wie vielen dieser Taten konnte(n) der/die Täter ermittelt und/oder festgenommen werden?

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zur Erfassung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage herangezogen worden.

Bei der Politisch motivierten Kriminalität wird zwischen folgenden Phänomenbereichen unterschieden: PMK links, PMK rechts, PMK ausländische Ideologie und PMK religiöse Ideologie. Kann ein keinem dieser vier Phänomenbereiche eindeutig zugeordnet werden, wird der Sachverhalt dem Phänomenbereich PMK sonstige Zuordnung zugeordnet.

Die dargestellten Inhalte haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da unterjährige Erfassungen Veränderungen durch Nachmeldungen und neue Erkenntnisse unterliegen können.

Zur Funktion der Statistik KPMD PMK als Frühwarnsystem, entsprechenden Unterschieden zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie Interdependenzen der Statistiken siehe https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/pks/pksund-pmk.html. Zu den Erfassungsmodalitäten betreffend echte und unechte Staatsschutzdelikte vergleiche die einschlägigen Erfassungsrichtlinien (Ziffer 2.1.4), abrufbar unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Interpretation/02_Rili/Richtlinien.html.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2:

Straftaten mit Bezug zu Wahlen werden im KPMD-PMK grundsätzlich sechs Wochen vor einer Wahl und eine Woche nach einer Wahl mit dem Oberthemenfeld „Innen- und Sicherheitspolitik“ sowie dem entsprechenden Unterthemenfeld (Bundestagswahlen, Europawahlen, Kommunalwahlen, Landtagswahlen) erfasst. Die jeweiligen Zeiträume sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Wahl

Wahltag

Erfassungszeitraum

Europawahl 2024

09.06.2024

29.04.2024 bis 16.06.2024

Kommunalwahl* 2024

09.06.2024

29.04.2024 bis 16.06.2024

Bundestagswahl 2025

23.02.2025

12.01.2025 bis 02.03.2025

Landtagswahl** 2025

02.03.2025

12.01.2025 bis 09.03.2025***

* in Hamburg Bezirksversammlungswahlen

** in Hamburg Bürgerschaftswahl

***Aufgrund des tatsächlich gleichzeitigen Wahlkampfbeginns von Bundes- und Bürgerschaftswahlen in Hamburg wurde hier von der oben beschriebenen Regel abgewichen und der Zeitraum um eine Woche auf insgesamt sieben Wochen vor der Wahl erweitert.

Im Übrigen siehe Anlage.

Zu 3:

Zur bundesweiten Fallzahlenentwicklung der PMK, die vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellt wurde, siehe Erläuterungen des BKA im Internet unter https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html.

Die dort getroffenen Grundaussagen gelten analog für Hamburg.

Zu 4 und 5:

Die Zuordnung von Politisch motivierter Kriminalität zu Phänomenbereichen erfolgen stets nach Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters.

Straftaten, bei denen z. B. Hakenkreuze auf Wahlplakate oder Parteigebäude / Parteieinrichtungen der AfD oder der CDU geschmiert werden, werden in den meisten Fällen dem Phänomenbereich PMK -Links oder PMK -Sonstige Zuordnung zugeschrieben.

Zu 6 und 7:

Von den in der Anlage aufgeführten 41 Straftaten konnten elf aufgeklärt und im Rahmen dieser Verfahren insgesamt 19 Tatverdächtige ermittelt werden, wovon sieben festgenommen wurden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 6.10
Anhänge

Aufstellung Straftaten (Antwort zu 1 und 2))

Lokalisation Beta

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