21-3054

Aufenthalt mit eigener Erwerbsarbeit verbinden können. In Altona fangen wir damit an. Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.04.2022
Sachverhalt

In Zeiten, in denen Menschen aufgrund von Kriegen und Konflikten ihre Heimatländer verlassen müssen und sich auf die Flucht begeben, ist es umso wichtiger, dass diese in einem sicheren und unterstützenden Umfeld aufgenommen werden. Zu dieser Unterstützung zählt im derzeitigen Ukraine-Krieg auch die sofortige und niedrigschwellige Aufenthaltsgewährung zum sofortigen Schutz nach § 24 AufenthG und die den geflüchteten Menschen nach § 4 a Abs. 2 AufenthG erteilte Erlaubnis einer sofortigen Erwerbstätigkeit. Eine solche Erwerbstätigkeit sichert nicht nur die Gewährleistung des eigenen Lebensunterhaltes, sondern ermöglicht einen schnellen „Einstieg“ in unsere Gesellschaft, zumal in bestimmten Arbeitsbereichen – etwa der Pflege und Versorgung – dringend eine notwendige Personalverstärkung gebraucht wird. Daher ist es wichtig, dass die Stadt Hamburg alle geflüchteten Menschen, welche unter die Regelungen der §§ 24, 4 a Abs. 2 des AufenthG fallen, dabei unterstützt, schnell und niedrigschwellig in eine eigene Erwerbstätigkeit einsteigen zu können. Derzeit gibt es bereits Initiativen, welche geflüchteten Menschen aus der Ukraine Schreibtische vermitteln, damit diese sich in Verbindung mit ihrem Heimatland und ihrer Arbeit setzen können. Als eine der großen Metropolen in Deutschland hat Hamburg bereits über 20.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Nun gilt es insbesondere diesen Menschen dabei zu helfen, ihnen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die notwendigen Brücken zu bauen, Chancen aufzuzeigen und damit letztlich die Option der Erwerbstätigkeit bereitzustellen. Der Bezirk Altona kann hierbei eine Vorreiterrolle übernehmen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten, in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um

 

a)      Menschen mit bestehenden Arbeitsverhältnissen oder Aufträgen in der Ukraine den Zugang zu Fernarbeitsplätzen zu ermöglichen, ggf. durch den Abschluss entsprechender Abkommen mit Betreibenden solcher Arbeitsplätze;

 

b)     Qualifikationsschwerpunkte von Menschen aus der Ukraine zu ermitteln, um diese zu Bedarfen bei Hamburger Firmen in Beziehung zu setzen.
 

Das Bezirksamt Altona wird nach §19 (2) BezVG aufgefordert, auf Grundlage der bestehenden Kontakte zur Altonaer Wirtschaft die Unternehmen aufzufordern, bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten dem HWC (Hamburg Welcome Center) mitzuteilen und diese bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, wie die im Zusammenhang mit den Einladungen zu den Altonaer Tagen der Wirtschaft genutzten Kontakte verwendet werden können.

 

Dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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