21-2790

Aufbereitung der Ergebnisse aus der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) am 29.11.2021 zu den Senats-Bebauungsplanverfahren Othmarschen 43 „Schwengelkamp“ und Othmarschen 47 „Holmbrook"

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.02.2022
Sachverhalt

Für die Kleingartenflächen am Schwengelkamp und für die Grünfläche am Holmbrook, auf der sich zurzeit eine öffentlich-rechtliche Unterbringung befindet, ist die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen vorgesehen.

 

Der Bebauungsplan Othmarschen 43 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule am Schwengelkamp bzw. an der Behringstraße inkl. der notwendigen Erschließung schaffen. Im Bebauungsplan Othmarschen 47 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage bzw. Spielplatz und private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten geschaffen werden.

 

Die ÖPD hat im Anschluss an die Sitzung des Planungsausschusses Altona am 29.11.2021 im Bezirksamt Altona (Kollegiensaal) stattgefunden und wurde als Hybridveranstaltung vor Ort und mit Übertragung als Live-Stream über den YouTube-Kanal der Bezirksversammlung durchgeführt.

 

Die Befassung der Kommission für Stadtentwicklung (KfS) ist am 07.02.2022 vorgesehen.

 

Insgesamt konzentrierten sich die Rückfragen und Anmerkungen auf der ÖPD auf den Schulstandort am Schwengelkamp. Zu den geplanten Kleingärten am Holmbrook wurden nur vereinzelt Fragen gestellt.

 

Die Lage des Schulstandortes sowie die Kriterien für die Standortsuche wurden zum Teil kritisch hinterfragt und Alternativstandorte insbesondere vor dem Hintergrund neu gebauter Wohnungen im näheren Umfeld und bestehender Schulen thematisiert. Auch die im Schulentwicklungsplan dargestellte Lage der Schule auf dem Areal des Asklepios Klinik Altona war Teil der Diskussion.

 

Ein Hauptaspekt der Bürger:innenfragen war die Erschließung und Zuwegung zu den neuen Schulen. Zum einen wurde kritisch gesehen, dass für eine Ertüchtigung der erforderlichen Erschließung wahrscheinlich ein Eingriff in benachbarte Kleingärten erforderlich wird und die betroffenen Parzellen dadurch verkleinert und umstrukturiert werden müssen, zum anderen war die Sicherung des Schulweges für die Schulkinder ein wichtiges Thema. Es wurde vermutet, dass ein Großteil der Schüler:innen von Norden kommen wird und die Behringstraße queren muss. Daher wurde die Prüfung der verkehrlichen Erschließung und einer Querungsmöglichkeit der Behringstraße gefordert.

 

Zum Plangebiet Othmarschen 43 wurde nach den Ausgleichsflächen für die Kleingärten gefragt, die nicht auf den Holmbrook umziehen sowie zum Artenschutz von im Plangebiet lebenden Eichhörnchen. Im Plangebiet Othmarschen 47 wurde die Berücksichtigung der ehemals vorhandenen Zirkusfläche thematisiert sowie die bereits durch den Elbtunnelbau bestehenden Ausgleichsflächen im Plangebiet. Darüber hinaus wurde gefragt, wie die weitere Bürger:innenbeteiligung aussehe.

 

Das städtebauliche und freiraumplanerische Grundkonzept beider Planentwürfe wurde grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Im weiteren Verfahren wird der städtebauliche Entwurf des Schulstandortes in Zusammenarbeit mit Behörde für Schule und Berufsbildung und Schulbau Hamburg weiter ausgearbeitet und eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema Einzugsbereich der Schulen und daraus resultierender notwendiger Erschließung stattfinden. Eine verkehrstechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Othmarschen 43 ist beauftragt. Das Verfahren soll entsprechend dem vorliegenden Konzept weiter betrieben werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne