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Armut nach Gesetz – für ein würdevolles Leben für Bezieher:innen von Sozialleistungen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.09.2021
Sachverhalt

Das Bundeskabinett hat mitten im Wahlkampf, in dem viele Parteien auch das Thema der sozialen Gerechtigkeit und ein Leben in Würde zum Thema gemacht haben, eine geringe Erhöhung der Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beschlossen. Dabei sollen die Regelsätze nur zwischen zwei und drei Euro steigen. Das ist eigentlich eine Kürzung vor dem Hintergrund der steigenden Inflation von derzeit 4 % und dem zurückliegenden Coronajahr. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass vor allem die Menschen mit niedrigerem Einkommen bzw. die Menschen im Sozialleistungsbezug besonders unter der Pandemie gelitten haben. Diese werden nun durch die minimale Erhöhung noch weiter unter Druck gesetzt. Es muss bei den Menschen im Sozialleistungsbezug dringend geholfen werden, um ihnen ein Leben abseits von Existenzängsten zu ermöglichen. In Hamburg befinden sich rund 13 % allein nur im Leistungsbezug des SGB II und SGB XII. Das entspricht fast der gesamten Einwohner:innenzahl Altonas. Die Erhöhung für 2022 sei unter anderem deswegen so niedrig, weil die Berechnungen auf Basis der Löhne und Preisentwicklungen aus 2020 vorgenommen wurden. Damals seien die Preise aber wegen der Senkung der Mehrwertsteuer deutlich niedriger gewesen als heute. Der Regelsatz müsse in Zukunft die Inflation besser berücksichtigen. Kurz- bis mittelfristig sind die Regelsatzleistungen durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von mindestens 1.200 Euro abzulösen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 BezVG den Senat auf, sofort eine Bundesratsinitiative zur Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung der Regelsätze herbeizuführen. Dabei ist kurz- bis mittelfristig eine Mindestsicherung für Leistungsberechtigte in Höhe von mindestens 1.200 Euro umzusetzen.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Leistungsberechtigten aus dem Bereich

-          des SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),

-          dem 3. Kapitel des SGB XII (laufende Hilfen zum Lebensunterhalt),

-          dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und

-          dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des ÖPNV im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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